- Schulgesundheitspflege
Schulgesundheitspflege (Schulhygiene), die Gesamtheit der Maßnahmen und Einrichtungen, die sich auf Erhaltung und Verbesserung des Wohlbefindens und der Gesundheit der Schulkinder, der Lehrer und Lehrerinnen beziehen, und die Verhütung der durch den Schulbesuch erzeugten oder begünstigten Krankheiten bezwecken. Als solche Schulkrankheiten gelten besonders Blutarmut, Bleichsucht, Kopfschmerz, Nervosität, Veitstanz, Störungen des Blutkreislaufes, Lungenkrankheiten, Vergrößerung der Schilddrüse, Verkrümmungen der Wirbelsäule, Kurzsichtigkeit. Auch kommen die ansteckenden Krankheiten insofern in Betracht, als sie durch die Schule leicht verbreitet werden. Die Maßnahmen der S. betreffen Bau und Einrichtung des Schulhauses, Schulpflichtigkeit, Zahl und Verteilung der wöchentlichen Lehrstunden, durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Klasse, Haltung der Schüler beim Schreiben, Platzwechseln und Aufstehen, Menge der häuslichen Arbeiten und Bestimmungen zur Verhinderung der Verbreitung ansteckender Krankheiten.
Das Schulhaus verlangt ruhige Lage, reichliches Licht und reine Luft. Am zweckmäßigsten wird die Hauptfront nach N. gelegt. Der Bauplatz muß groß genug sein, um auch einen Turn- und Spielplatz, eine Turnhalle und eine vom Schulhaus getrennte, geräumige Abortanlage aufzunehmen. Von benachbarten Gebäuden muß das Schulhaus so weit entfernt flehen, daß in alle Teile der zu ebener Erde gelegenen Schulzimmer ein Stück des Himmels sieht, d. h. die gegenüberliegenden Häuser müssen mindestens doppelt so weit abstehen, wie ihre Höhe beträgt. Die Aborte müssen durch einen bedeckten Gang mit dem Schulhaus verbunden sein, sie müssen mit Wasserspülung oder beweglichen Tonnen und für die Knaben mit freien Ständen, nicht mit Rinnen zum Auffangen des Harns ausgestattet und so angeordnet sein, daß niemals übelriechende Gase in das Schulhaus eindringen können. Der Spielplatz soll mit Bäumen bepflanzt sein und für jedes Kind 3 qm Raum bieten. Sehr empfehlenswert ist ein hohes Kellergeschoß zur Herrichtung von Spiel- und Wandelräumen für Tage mit ungünstigem Wetter. Ein Brunnen muß gutes Trinkwasser liefern. Treppen und Korridore sollen breit, hell und zugfrei, aus feuerfestem Material angelegt, die Wände bis zu 2 m Höhe mit Ölfarbe gestrichen sein. Der Fußboden der Zimmer muß aus hartem Holz hergestellt und geölt sein. In allen Schulhäusern sollten die Kinder einen außerhalb des Klassenzimmers gelegenen Raum zur Aufbewahrung ihrer oft durchnäßten Mäntel, Hüte etc. haben. Im Klassenzimmer ist für jeden jüngern Schüler 1 qm, für ältere 1,5 qm Bodenfläche erforderlich, der Luftraum soll 4–5 cbm für die jüngern, 6–7 cbm für die ältern Schüler bieten, vorausgesetzt, daß in der Stunde dreimalige Lufterneuerung möglich ist. Die Länge des Schulzimmers ist so zu bemessen, daß jedes Kind mit normalem Auge von der letzten Bank aus an der Tafel Geschriebenes lesen kann; sie darf nicht über 8–9 m hinausgehen. Die Breite muß so beschaffen sein, daß bei seitlich gelegenen Fenstern auch die an der Gegenwand sitzenden Kinder genügendes Licht haben. Dies ist bis zu einer Breite von 7 m der Fall. Die Höhe des Zimmers soll mindestens 3,8–4,5 m betragen. Die Beleuchtung der Zimmer ist hinreichend, wenn auf 1 qm Fensterglasfläche höchstens 5 qm Fußboden kommen. Au jeder Stelle des Zimmers muß eine Person mit normaler Sehkraft seinen Druck in einer Entfernung von 30 cm ohne Anstrengung lesen können. Das Licht muß durch möglichst hohe Fenster von der linken Seite einfallen, rechtsseitige Beleuchtung ist verwerflich, am schlimmsten das von vorn einfallende Licht. Oberlicht ist sehr empfehlenswert. Die Fenster sollen dem direkten, unbehindert einströmenden Licht ausgesetzt sein. Gegen Sonne und Blendung sind Vorhänge oder Jalousien außen anzubringen, am besten solche von grüner oder grauer Farbe. Die Wände des Schulzimmers müssen hell, aber nicht weiß gestrichen sein, damit sie reichlich Licht reflektieren, ohne zu blenden. Soweit künstliche Beleuchtung erforderlich ist, benutzt man Gas, Petroleum oder elektrisches Licht und versieht die Lampen mit Milchglas blenden. Am geeignetsten ist Auersches Gasglühlicht oder elektrisches Glühlicht. Die günstigste Lichtverteilung gibt Deckenbeleuchtung. An die Heizung sind die gewöhnlichen Anforderungen zu stellen. Bei Lokalheizung benutzt man noch vielfach Kachelöfen, obwohl sie schwierig anzuheizen sind. Gute eiserne Füllöfen dürften vorzuziehen sein, während einfache eiserne Öfen zu viel Bedienung fordern, zu viel strahlende Wärme liefern und feuergefährlich sind. Bei größern Anlagen empfiehlt sich Luft-, Dampf- oder besser Warmwasserheizung. Luftheizung gewährt den Vorteil einer kräftigen Ventilation und genügt allen Anforderungen, wenn sie reine Luft ansaugt, die vor dem Eintritt in das Zimmer angemessen durchfeuchtet wird. Wasser- und Dampfheizung haben den Vorzug großer Reinlichkeit, aber sie sind teuer in der Anlage und nicht so direkt für die Ventilation zu verwenden wie die Luftheizung. Die Temperatur soll in den Zimmern 20° nie übersteigen, aber auch nicht wesentlich niedriger sein. Die Verunreinigung der Luft durch die Atmung erreicht in Schulzimmern oft einen hohen Grad. Die sogen. natürliche Ventilation (durch die Poren des Mauerwerkes etc.) reicht für Schulzimmer nicht aus, sondern es muß eine künstliche Ventilation geschaffen werden. Die Verunreinigung der Luft, namentlich durch Staub, ist wesentlich auch abhängig von der Reinigung der Zimmer. Diese läßt im allgemeinen noch sehr viel zu wünschen übrig und wird stark gehindert durch fest an den Boden geschraubte Subsellien. Die Rettigsche Bank kann beim Reinigen umgelegt werden. Zur Tilgung des Staubes streicht man den Boden mit Stauböl.
Die alten Schultische und Bänke (Subsellien) waren eine Quelle für die Verkrümmung der Wirbelsäule, für die Kurzsichtigkeit der Schüler und für manche andre Schäden. Gegenwärtig besitzt man mehrere Konstruktionen, die allen hygienischen Anforderungen entsprechen. Die senkrechte Entfernung zwischen Tisch und Bank, die Differenz, darf nur wenig größer sein als der Abstand zwischen Ellbogen und Sitzknorren, damit das Kind nicht gezwungen ist, beim Auflegen der Arme auf den Tisch während des Schreibens die Schultern zu sehr zu heben und dadurch eine unnatürliche, gewöhnlich mit seitlicher Verbiegung verbundene Stellung einzunehmen. Dies wird bei Knaben im allgemeinen erreicht, wenn die Sitzhöhe etwa 2/7 der Körperlänge, die Differenz von da bis zur innern Tischkante 1/6 der Körperlänge beträgt. Für Mädchen muß die Differenz der Kleidung halber um 1,3–1,5 cm erhöht werden. Die Distanz, d. h. der wagerechte Abstand zwischen hinterer Tisch- und vorderer Bankkante soll negatio sein, der vordere Rand der Bank soll ca. 5 cm bis unter die Tischplatte reichen. Dabei kann das Kind in aufrechter Haltung mit angelehntem Rücken schreiben, während die Kinder bei positiver Distanz gezwungen sind, sich zu sehr nach vorn überzubiegen. Damit nun aber das Kind innerhalb der Bank aufstehen kann, muß die ihm zugewandte Hälfte der Tischplatte sich aufklappen oder zurückschieben lassen, auch macht man das Sitzbrett verschiebbar oder die ganze Bank jalousieartig stellbar, oder man gibt jedem Schüler neben seinem Sitzplatz einen Stehplatz. Die unbedingt notwendige Lehne soll sich in der Form dem Rücken anschmiegen und höchstens bis zu den Schultern reichen. Die Füße ruhen vorteilhaft auf einem Rost, berühren also nicht den kalten Fußboden, und der auf diesem abgelagerte Staub wird nicht aufgewirbelt. Von erheblicher hygienischer Bedeutung ist die Steilschrift, bei der die Kinder von selbst eine normale Haltung einnehmen. Der Druck der Lesebücher soll gleichmäßig und tiefschwarz auf rein weißem, nicht durchscheinendem Papier sein. Das kleine n soll nicht unter 1,5 mm hoch und mindestens 0,25 mm breit sein. Die Entfernung zwischen zwei Wörtern betrage 0,75 mm, der Abstand zwischen zwei Zeilen 2,5 mm. Die Tinte sei tiefschwarz, das Schreibpapier weiß und glatt, schwer erkennbare Vorlinien sind verwerflich. Schiefertafeln strengen die Augen zu sehr an. Um den Kindern der Volksschulen die Wohltat regelmäßiger Bäder unentgeltlich zu gewähren, hat man auf Anregung von Oberbürgermeister Merkel in Göttingen seit Mitte der 1880er Jahre in Volksschulen Brausebäder für Klassen oder kleinere Trupps von Schülern oder Schülerinnen eingerichtet, die in ärztlichen und pädagogischen Kreisen Beifall fanden und jetzt in den meisten größern Städten Anwendung finden. Die Bäder stören den Unterricht wenig und steigern den Reinlichkeitssinn selbst bei den Eltern, die für saubere Wäsche sorgen.
Die Schulpflicht (s. d.) beginnt jetzt meist mit dem Ablauf des 6. Lebensjahres. Für die ersten Schuljahre erscheinen 18, für die spätern 32 Schulstunden in der Woche, abgesehen von Turn- und Gesangstunden, ausreichend. Dabei sollen die aufeinanderfolgenden Stunden Abwechselung in der Beanspruchung der Kinder bringen und zwischen je 2 Stunden soll eine genügend lange Pause eingeschaltet werden. Außerdem ist eine längere Frühstückspause vorzusehen, in der sich die Kinder bei günstigem Wetter im Freien umhertummeln können. Zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht ist eine 2–3stündige Pause erforderlich. Sehr allgemein wird über zu große Arbeitslast geklagt. Diese Überbürdung beruht auf einer Überfülle des Lehrstoffes und auf einer Lehrmethode, die zu viel Gewicht auf häusliche Arbeiten legt. Die Notwendigkeit, die Naturwissenschaften und die modernen Sprachen mehr als bisher zu berücksichtigen, hat bei dem Wunsche, den alten Lehrstoff in seiner ganzen Ausdehnung beizubehalten, die Aufgabe der Schule wesentlich erhöht, und es fragt sich, ob es den Pädagogen gelingen wird, unter Beibehaltung des gesamten gegenwärtigen Lehrstoffes durch eine vollkommnere Lehrmethode eine wesentliche Verringerung der häuslichen Arbeiten zu erreichen. Sicher gehört aber eine große Anzahl der Schüler, die sich überbürdet fühlen, gemäß ihrer geistigen Beanlagung gar nicht in die höhern, sondern in Mittelschulen und Gewerbeschulen, ferner wird die Überbürdung mit ihren Folgen, wie habituelle Kopfschmerzen, Bleichsucht, Nervosität, zum sehr großen Teil nicht durch die Schule, sondern durch die Eltern verschuldet, die ihre oft musikalisch unbegabten Kinder mit Klavierunterricht plagen, das Mitkommen der Schwachen in der Schule durch zahlreiche Nachhilfestunden zu erzwingen suchen, überdies die Kinder zu überflüssigen Zerstreuungen (Gesellschaften, Theater, Konzerte) heranziehen und schließlich in übertriebener Zärtlichkeit die Kinder bemitleiden, statt sie zur rechtzeitigen und ernstlichen Pflichterfüllung anzuspornen. Nach Bestimmungen des hessischen Ministeriums soll die Dauer der täglichen häuslichen Arbeiten für Vorschule nicht mehr als 30–40 Min., Sexta und Quinta 1, Quarta und Untertertia 2, Obertertia und Untersekunda 21/2, Obersekunda und Prima 3 Stunden betragen. Ferienarbeiten dürfen nur in beschränkter Weise aufgegeben werden, damit die Ferien für Bewegungen im Freien, Spiel- und Körperübungen ausgenutzt werden können. Daneben ist für die Ferien leichte, anregende Lektüre, Anfertigung von Tagebuchnotizen etc. zu empfehlen. Während der Schulzeit sind gemeinsame Ausflüge zu Fuß empfehlenswert und Aussetzung des Unterrichts bei hoher Lufttemperatur dringend notwendig. Schulstrafen dürfen niemals eine Gesundheitsschädigung herbeiführen. Körperliche Züchtigung (auf die flache Hand, bei Knaben auf das Gesäß, niemals Schläge an den Kopf, das Ohr, die Kniekehle oder den Unterleib) sollen nur bei moralischen Fehlern, Bosheit oder Roheit, nie bei Versäumnissen Platz greifen. Strafarbeiten sind nach Möglichkeit zu beschränken, das zeitraubende, geisttötende, mechanische Abschreiben ist entschieden zu mißbilligen. Das Nachbleiben hat nur Wert bei genügender Beaufsichtigung, das Herausstellen ist auf wenige Minuten zu beschränken; vgl. Schulstrafrecht.
Die Beseitigung der mannigfachen Gefahren des Schulbesuchs für Körper und Geist der Schüler sowie die Durchführung der hygienischen Maßnahmen zur Fernhaltung dieser Gefahren setzen eine dauernde sachverständige Überwachung der Schulen voraus. Um diese zu erreichen, hat man Schulärzte (s. d.) berufen und erstrebt eine hygienische Vorbildung der Lehrer.
Ausschluß vom Schulunterricht hat stattzufinden: 1) bei Krankheiten, die den Kindern den Besuch der Schule an und für sich unmöglich machen; 2) bei Krankheiten, die den Unterricht direkt stören (Veitstanz, epileptische Anfälle etc.); 3) bei Krankheiten, die eine Gefahr für die Mitschüler mit sich führen. Kinder, die an Cholera, Ruhr, Masern, Röteln, Scharlach, Diphtheritis, Pocken, Flecktyphus, Rückfallfieber, ferner Unterleibstyphus, kontagiöse Augenentzündung, Krätze und Keuchhusten (sobald und solange er krampfartig auftritt) leiden, sind vom Besuch der Schule auszuschließen. Das gleiche gilt von gesunden Kindern, wenn in dem Hausstand, dem sie angehören, ein Fall der in erster Reihe genannten Krankheiten vorkommt; es müßte denn ärztlich bescheinigt sein, daß das Schulkind durch ausreichende Absonderung vor der Gefahr der Ansteckung geschützt ist. Die vom Schulbesuch ausgeschlossenen Kinder dürfen erst dann wieder zugelassen werden, wenn die Gefahr der Ansteckung nach ärztlicher Bescheinigung für beseitigt anzusehen, oder die für den Verlauf der Krankheit erfahrungsmäßig als Regel geltende Zeit abgelaufen ist. Als normale Krankheitsdauer gelten bei Scharlach und Pocken sechs, bei Masern und Röteln vier Wochen. Das Kind und seine Kleidungsstücke müssen vor der Wiederzulassung gründlich gereinigt werden. Die Schließung der Schulen bei epidemischem Auftreten der genannten Krankheiten ist Sache des Landrats oder in größern Städten des Polizeileiters, die den Kreisphysikus und den Vorsitzenden der Schuldeputation dabei zuzuziehen haben. Vgl. Baginsky, Handbuch der Schulhygiene (3. Aufl. mit Janke, Stuttg. 1898–1900, 2 Bde.); Eulenberg und Bach, Schulgesundheitslehre (2. Aufl., Berl. 1896–1900, 2 Tle.); Janke, Grundriß der Schulhygiene (2. Aufl., Hamb. 1901); Wehmer, Grundriß der S. (Berl. 1895) und Enzyklopädisches Handbuch der Schulhygiene (Wien 1904); Burgerstein und Netolitzky, Handbuch der Schulhygiene (2. Aufl., Jena 1902, 2 Bde.); Kotelmann, S. (2. Aufl., Münch. 1904); Baur, Die Hygiene des kranken Schulkindes (Stuttg. 1903); Schmid-Monnard und R. Schmidt, S. (Leipz. 1902); Sendler und Kobel, Übersichtliche Darstellung des Volkserziehungswesens (Bresl. 1901, 2 Bde.); Griesbach, Der Stand der Schulhygiene in Deutschland (Leipz. 1904); Hinträger, Die Volksschulhäuser in den verschiedenen Ländern (Stuttg. 1895–1904, 3 Tle.); »Handbuch der Architektur«, 4. Teil, 6. Halbbd., 1. Heft (2. Aufl., das. 1903); »Zeitschrift für S.« (Hamb., seit 1888); »Gesunde Jugend« (Leipz., seit 1902); »Internationales Archiv für Schulhygiene« (das. 1905 ff.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.