Sachsen [2]

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Der Volksstamm der Sachsen.

Die Sachsen, ein germanischer Volksstamm, der nach Widukind seinen Namen von seiner Lieblingswaffe sahs (spr. sachs, Steinmesser, Schwert,. stammverwandt mit lateinisch saxum) erhalten hat, werden zuerst bei Ptolemäus um 150 n. Chr. erwähnt; damals saßen sie in der nordalbingischen Halbinsel an der dithmarsischen Küste. Dann erscheinen sie erst gegen Ende des 3. Jahrh. wieder, nunmehr aber erweitert zu einem Völkerbund, in dem Chauken, Marsen, Cherusker und Angrivarier ausgegangen sind; mit ihrer Hilfe bemächtigte sich 287 der Menapier Carausius Britanniens. In Gemeinschaft mit den Angeln setzten sie sich um 450 auf dieser von den Römern verlassenen Insel fest (s. Angelsachsen). Um die nämliche Zeit beunruhigten sie als Seeräuber die Küsten Galliens, bis die Gründung des Frankenreiches ihrem weitern Vordringen nach Westen einen Riegel vorschob. Seitdem begannen die fast ununterbrochenen Grenzkämpfe der S. mit den Franken. Damals reichte ihr Siedelungsgebiet von der Eider über die Inseln vor der Elbmündung (Insulae Saxonum) bis an den Rhein und die Sieg; nach Abzug der Langobarden nahmen sie auch deren Gebiet in Besitz. Für die den Merowingern Theuderich und Chlotar gegen das Thüringerreich geleistete Hilfe bekamen sie den nördlichen Teil Thüringens, wurden aber hier den Franken zinspflichtig. Erst im 8. Jahrh. gliedern sie sich nach ihren Wohnsitzen in Engern, die Anwohner der Weserufer, Westfalen, Ostfalen und Nordalbingier. Sie bildeten keine politische Einheit, sondern freie Volksgemeinden und Gaugenossenschaften unter gewählten Vorstehern, verbunden lediglich durch völkerrechtliche Verträge und Opfergemeinschaft; die Angabe über ein Bundesheiligtum in Markloh ist zweifelhaft. Nur in Kriegszeiten stellten sie sich unter die Führung eines Herzogs. Das Volk zerfiel, abgesehen von den Leibeignen, in drei Stände, Edelinge, Frilinge und Liten. Die hervorragende Bedeutung des Adels beruhte auf seiner Herrschaft über die Liten, d.h. die persönlich freien, aber abgabenpflichtigen Leute, die das grundherrliche Land bebauten; der Ackerbau gab der sächsischen Kultur das ihr eigne Gepräge.

Durch wiederholte Heereszüge nötigten Karl Martell und sein Sohn Pippin verschiedene sächsische Grenzstämme zu Geiselstellung und Tributzahlung; aber erst Karl d. Gr. erreichte in einem mit mehrfachen Unterbrechungen über 30 Jahre (772–804) geführten Kampfe die dauernde Unterwerfung der S., der ihre Christianisierung folgte. Nachdem der Krieg auf dem Reichstage zu Worms 772 beschlossen worden, eroberte Karl die Eresburg an der Diemel (Stadtberge), zerstörte die Irmensul und empfing von den Besiegten Geiseln; aber jeder Entfernung des Königs folgte ein neuer Aufstand, der dann durch neue verwüstende Heereszüge bestraft wurde. 777 konnte Karl bereits in Paderborn einen Reichstag halten, auf dem ihm viele Edelinge huldigten und die Taufe empfingen. Aber auf die Nachricht von Karls Unfällen in Spanien rief der westfälische Edeling Widukind, vielleicht schon vorher die Seele alles Widerstandes, sein Volk zu neuem Freiheitskampf auf; bis Köln verwüsteten die S. das Rheinland. Herbeieilend dämpfte Karl die Erhebung mit Strenge. Allein die Härte der Strafen, die Einführung der fränkischen Grafschaftsverfassung, der Zehntendruck und die Heerespflicht erregten schon 782 wieder einen allgemeinen Aufstand; zur Heeresfolge gegen die Sorben aufgerufen, vernichteten sie ein fränkisches Heer am Süntel. Aus Rache ließ Karl in Verden zahlreiche Gefangene hinrichten, doch beruht die Zahl 4500 auf Mißverständnis. Bei Detmold und an der Hase erlitt das erbitterte Volk 783 zwei vernichtende Niederlagen; durch den Bardengau drang Karl verwüstend bis zur Elbe vor. Ein Reichstag zu Paderborn 785 gebot bei Todesstrafe die Annahme des Christentums und die Entrichtung des Zehnten, und vor 790 ordnete Karl die Zustände des Landes durch ein Gesetz (Capitulatio de partibus Saxoniae). An ihren Göttern verzweifelnd, unterwarfen sich Widukind und sein Freund Abbio zu Attiguy und empfingen mit vielen ihrer Volksgenossen die Taufe. Hiermit war das Land im wesentlichen dem Frankenreich einverleibt, aber bis 804 mußten neue Aufstände der S., besonders der Nordalbingier, unterdrückt werden. Auf dem Aachener Reichstag von 797 wurde das Capitulare Saxonicum erlassen, zu dem das Volk seine Zustimmung gab, und später (wohl 802) erging das letzte Königsgesetz, die Lex Saxonum (hrsg. von v. Richthofen in den »Monumenta Germaniae historica, Leges«, Bd. 5, 1875), die sächsische Rechtsgewohnheiten berücksichtigte. Massenverpflanzungen von S. in andre Reichsteile, deren Spuren wir in verschiedenen Ortsnamen begegnen, und umgekehrt Ansiedelung fränkischer Kolonisten in Sachsen, Erschöpfung des Landes und der Volkskraft und das Heranwachsen eines an die Frankenherrschaft gewöhnten Geschlechts ließen schließlich die Widerstandskraft erlahmen.

Durch die Errichtung von Bistümern in Osnabrück, Verden, Bremen, Paderborn, Minden, Halberstadt, Hildesheim und Münster wurde die christliche Kirche in Sachsen heimisch; ja die S. wurden die eifrigsten Christen und unversöhnliche Feinde ihrer heidnisch gebliebenen östlichen Nachbarn, der Wenden. Dem Kaiser Ludwig dem Frommen standen sie gegen seine Söhne bei. Während des Krieges unter diesen nach des Kaisers Tode reizte Kaiser Lothar nach der Niederlage bei Fontenoy 841 den Stellinga genannten Bund der heidnisch gesinnten Frilinge und Liten zum Aufstand gegen den von den Franken begünstigten Adel; doch wurde derselbe 842 von Ludwig dem Deutschen unterdrückt. Sachsen fiel im Vertrag von Verdun an das ostfränkische Reich. Vgl. Gaupp, Recht und Verfassung der alten S. (Leipz. 1837); Bolze, Die S. vor Karl d. Gr. (Berl. 1861); Hockenbeck, De Saxonum origine (Münst. 1868); v. Richthofen, Zur Lex Saxonum (Berl. 1868).

Das alte Herzogtum Sachsen.

Von den Karolingern gegen die Raubanfälle der Slawen und Normannen, die 845 Hamburg zerstörten, nicht geschützt, stellten die Sachsen selbständig einen Herzog an ihre Spitze. Diese Würde erlangte zuerst Ott oder Erlauchte (880–912), Sohn Brunos, eines Edelmanns aus reichbegütertem Geschlecht, der 880 bei Hamburg gegen die Normannen fiel; Otto dehnte seine Gewalt auch über Thüringen aus. Sein Sohn Heinrich (912–936) ward 919 zum deutschen König erwählt, und sein Haus besaß bis 1024, wo es erlosch, die deutsche Königswürde. Heinrich begann die Unterwerfung der Slawenstämme rechts der Elbe, und auch die Errungenschaften höherer Kultur wurden unter ihm und seinem Sohn Otto I. dem Lande zuteil. Zahlreiche Kirchen und Klöster wurden errichtet, Dichtung und Geschichtschreibung in letztern eifrig gepflegt. Otto I. übertrug 960 dem Grafen Hermann, der durch. glückliche Kämpfe gegen die Wenden die Grenze nach Osten vorgeschoben hatte, eine beschränkte herzogliche Gewalt in S.; doch gingen die überelbischen Eroberungen unter Hermanns Sohn Bernhard I. (973–988) in dem großen Slawenaufstande nach Kaiser Ottos II. Tode wieder verloren. Auf Herzog Bernhard II. (988–1011) folgte Bernhard III. (1011 bis 1059). Unter den salischen Königen war das erblich gewordene sächsische Herzogtum, das auch die Bischöfe unter seine Gewalt beugte, die Hauptstütze der fürstlichen Opposition gegen die königliche Macht. Vergeblich weilten die Kaiser Heinrich III. und Heinrich IV. oft in S., namentlich in Goslar und den von ihnen am Harz erbauten Burgen. Gerade die damit verbundenen Belästigungen und Kosten reizten die Sachsen gegen die fränkischen Herrscher auf, und als Heinrich IV. den sächsischen Großen Otto von Nordheim des Herzogtums Bayern beraubte und den Sohn Herzog Ordulfs (1059–71), Magnus, durch Kerkerhaft zum Verzicht auf die sächsische Herzogswürde zwingen wollte, brach 1073 in S. eine Empörung aus, die erst 1075 durch den Sieg des Königs bei Hohenburg bewältigt wurde. Doch hatten Heinrichs Gegenkönige, Rudolf von Schwaben, Hermann von Luxemburg und Ekbert von Meißen, auch nachher ihre Hauptstütze im Sachsenstamm.

Als 1106 mit Magnus der Mannesstamm des Herzogshauses erlosch, belehnte Heinrich V. den Grafen Lothar von Supplinburg mit dem Herzogtum S. Dieser brachte durch Heirat die reichen nordheimischen und braunschweigischen Güter an sich (1113) und stellte sich auf Anstiften der päpstlichen Partei an die Spitze der Fürstenopposition, die am Welfesholz 1115 über das kaiserliche Heer siegte. Als dann Lothar 1125 selbst König wurde, fand er gegen die staufischen Brüder eine Stütze beim welfischen Herzog von Bayern, Heinrich dem Stolzen, der von seiner Mutter Wulfhild, der Tochter des Herzogs Magnus, die Billungschen Hausgüter geerbt hatte, vermählte diesem seine Tochter Gertrud und übertrug ihm auch auf dem Sterbebett 1137 das Herzogtum S. Da der neue König, Konrad III., diese Übertragung nicht anerkannte, kam es zwischen ihm und Heinrich zum Kampfe; letzterer verlor, geächtet, seine Herzogtümer, von denen S. der Markgraf Albrecht der Bär erhielt. Doch konnte dieser auch nach Heinrichs des Stolzen Tode (1139) S. nicht erobern, gab es im Frankfurter Frieden 1142 Heinrichs Sohn, Heinrich dem Löwen, zurück, erhielt aber die vergrößerte und von der herzoglichen Gewalt befrei le Mark Brandenburg. Heinrich der Löwe nahm mit Erfolg die Kriege gegen die Wenden wieder auf, eroberte Holstein, Mecklenburg und Vorpommern, gründete Bistümer und Städte, vor allem Lübeck, verbreitete deutsche und christliche Kultur und führte ein straffes Regiment. Als er, übermütig geworden, 1176 dem Kaiser Friedrich I. die Heeresfolge nach Italien verweigerte, wurde sein allzu großes Herzogtum zertrümmert. Nachdem Heinrich 1180 geächtet und zur Unterwerfung gezwungen worden war, behielt er nur seine Allodien Braunschweig und Lüneburg. Die Bischöfe und weltlichen Fürsten, auch einige Städte wurden für reichsunmittelbar erklärt, die herzogliche Gewalt in Westfalen dem Erzstift Köln übertragen; der Name des Herzogtums S. haftete seitdem nur noch an dem östlichen, an der Elbe gelegenen Teile, mit dem Albrechts des Bären zweiter Sohn, Bernhard von Askanien, belehnt wurde.

Das jüngere Herzogtum Sachsen.

Das neue Herzogtum S., dem alten Volksherzogtum weder an Umfang noch an Macht vergleichbar, spielte in der Geschichte des Deutschen Reiches nur eine untergeordnete Rolle. Dazu kam, daß die Askanier nach dem Tod Albrechts I. (1212–60) S. teilten, so daß Johann das Gebiet an der untern, Albrecht II. (1260–98) das an der mittlern Elbe erhielt; beide Linien, die sich nach ihren Hauptstädten Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg nannten, führten den Titel eines Herzogs von S., Engern und Westfalen und eines Reichsmarschalls und erhoben beide Anspruch auf das Recht, den König zu wählen. Nach langem Streit wurde dies Recht durch die Goldene Bulle 1356 der wittenbergischen Linie zugesprochen, die zugleich mit dem Erzmarschallamt das Reichsvikariat in den Ländern des sächsischen Rechtes erhielt und sich durch die Unteilbarkeit der Kurlande vor weiterer Zersplitterung bewahrte. Herzog Rudolf II. (1356–70), Rudolfs I. (1298–1356) Sohn, war der erste, der sich Kurfürst von S. nannte, sein Bruder Wenzel (1370–88) führte zuerst die Kurschwerter im sächsischen Wappen. Wenzels Sohn Rudolf III. starb kinderlos 1419, und mit seinem Bruder Albrecht III. erlosch 1422 die wittenbergische Linie des askanisch-sächsischen Hauses.

Kaiser Siegmund verlieh, ohne die Ansprüche der Linie Sachsen-Lauenburg zu berücksichtigen, S. 6. Jan. 1423 dem Markgrafen Friedrich dem Streitbaren (s. Friedrich 66) von Meißen, der am 1. Aug. 1425 in Ofen belehnt wurde. Mit ihm beginnt die Herrschaft des Hauses Wettin. Sachsen-Lauenburg erhob im 15. Jahrh. noch mehrmals Anspruch auf die kurfürstlichen Titel und Rechte, aber ohne Erfolg (Weiteres s. Lauenburg). Der Name S. ging nun infolge der höhern Würde auch auf die übrigen Besitzungen des Hauses Wettin, Meißen und Thüringen, über; doch wurde dieses S. noch lange als Obersachsen von Niedersachsen, dem Gebiete der untern Elbe und Weser, unterschieden, bis für letzteres Land der Name Hannover üblich wurde. Über die Geschichte Kursachsens seit 1423 s. Sachsen, Königreich (S. 378).

Die Pfalzgrafschaft Sachsen.

Die königlichen Güter in S., hauptsächlich in der Nähe des Kyffhäusers gelegen (Grona, Werla, Wallhausen), ferner Dornburg, Arnstadt und Sulza, die königlichen Pfalzen und Besitzungen in Magdeburg und Merseburg wurden von einem Pfalzgrafen verwaltet, als deren erster Adalbert oder Berno (gest. 982) genannt wird. Um 1040 kam dieses Amt (Pfalzgrafschaft) an Dedo, Grafen von Goseck, dessen Nachfolger sich, als Friedrich von Sommerschenburg die Amtsbefugnisse 1088 seinem Großneffen Friedrich von Goseck entrissen hatte, nach ihrem Allod Pfalzgrafen von Putelendorf (Bottelndorf a. d. Unstrut) nannten. Nach dem Erlöschen des Hauses Sommerschenburg mit Albrecht II. 1179 verlieh Kaiser Friedrich I. auf dem Reichstag zu Gelnhausen 6. April 1180 die Pfalzgrafschaft S. dem Landgrafen Ludwig III. von Thüringen, der sie 1181 seinem Bruder Hermann abtrat. Nach dem Aussterben des thüringischen Landgrafengeschlechts kam sie nebst Thüringen an den Markgrafen Heinrich den Erlauchten von Meißen, dessen Sohn Albrecht sie 1291 nebst Landsberg, Delitzsch und Sangerhausen an den Markgrafen von Brandenburg verkaufte. In ihren Resten, Lauchstädt und Allstedt, kam die Pfalzgrafschaft S. 1318 als Wittum an Agnes, die Witwe Heinrichs des Ältern von Brandenburg, von deren Erben sie Markgraf Friedrich der Ernsthafte von Meißen 1347 kaufte, worauf er sich den pfalzgräflichen Titel beilegte. Doch galt noch immer die Pfalz in Magdeburg als eigentlicher Sitz der Pfalzgrafschaft, die daher in der sächsischen Goldenen Bulle vom 27. Dez. 1356 als ein Zubehör des Herzogtums S. bezeichnet wurde. Friedrich der Streitbare legte den bedeutungslos gewordenen pfalzgräflichen Titel ab und behielt nur das Wappen, den kaiserlichen Adler, bei. Vgl. Kurze, Geschichte der sächsischen Pfalzgrafschaft (in den »Neuen Mitteilungen aus dem Gebiet historisch-antiquarischer Forschungen«, Bd. 17, Halle 1885).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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