Flußverunreinigung

Flußverunreinigung

Flußverunreinigung, die Beimischung von Stoffen zum Flußwasser, die ihm an sich fremd sind und nicht mit Regenwasser oder Grundwasser von gewöhnlicher Beschaffenheit hineingelangen. Ursachen der F. sind in einzelnen Fällen gewisse Bodenverhältnisse (aus Schwefelkies enthaltenden Bodenschichten entnimmt Quell- und Grundwasser Eisenvitriol und Schwefelsäure, u. ersterer erzeugt Eisenoxydschlamm; andre Bodenarten geben Kochsalz, Humusstoffe ab), in viel höherm Maße aber die Abwässer der Städte und Fabriken, durch die organische Substanzen, Salze von größerer oder minderer Schädlichkeit und Bakterien zugeführt werden (vgl. Abwässer). Eine sehr hohe und z. T. unerträgliche Verunreinigung der Flüsse findet sich besonders in industriereichen Bezirken, und mehrere englische Flüsse, die Seine, Gewässer in Sachsen, Westfalen und der Rheinprovinz (Wupper, Leine) sind oder waren geradezu berüchtigt. Stärke- und Zuckerfabriken, Brennereien, Brauereien, Wollwäschereien, Leim- und Papierfabriken liefern besonders schlimme Abwässer, während die Abwässer der Hauswirtschaft nur in besondern Fällen so üble Zustände herbeiführen wie die Industrie. Nur 7 Proz. aller Klagen über F. bezogen sich bei einer Untersuchung in Sachsen auf Verunreinigung durch Exkremente. Der Grad der F. hängt von der Wassermenge, die der betreffende Fluß befördert, von der Geschwindigkeit und der Art und Weise der Strömung ab. In einem größern Flusse mit starker Strömung und geregeltem Bett verteilen sich einseitig zugeführte Verunreinigungen nicht leicht gleichmäßig über das ganze Flußprofil, sondern bleiben auf eine größere Wegelänge an einer Seite. So mischen sich die aus den Staßfurter und Ascherslebener Werken zugeführten salzreichen Wässer so wenig vollkommen mit dem Elbwasser, daß nach einem Laufe von 40–45 km noch Unterschiede im Chlorgehalt an beiden Ufern des Flusses nachgewiesen werden können. Das schmutzigere Mainwasser ist noch bei Biebrich vom Rheinwasser zu unterscheiden. Je größer die Menge des Aufnahmewassers ist, um so mehr werden die schädlichen Abwässer verdünnt; je größer die Geschwindigkeit der Strömung, um so mehr werden die Abwässer auf eine lange Strecke verteilt. Stromschnellen, wirbelartige Bewegungen, starke unterirdische Zuflüsse bewirken schnelle und vollständige Mischung des Flußwassers mit den Abwässern. Eine derartige Mischung ist stets vorteilhaft und zwar auch schon deshalb, weil verschiedene Abwässer auseinander reinigend wirken können. Werden z. B. dem Flusse Abwässer zugeführt, die Metallsalze enthalten, so wirken diese aufbessernd auf faulige Abwässer, indem sie Schwefelwasserstoff binden. Die größte Hilfe aber findet die F. durch jene Prozesse, die man als Selbstreinigung zusammenfaßt. Hier kommt in Betracht hauptsächlich die Verdünnung und die Stromgeschwindigkeit. Bei Sielwasser ist 15fache Verdünnung nötig und eine Stromgeschwindigkeit von mindestens 0,6 m in 1 Sekunde, jedoch keine geringere als in den Sielen. Bei Ablagerung der nicht gelösten Verunreinigungen infolge Verbreiterung des Flußbettes oder Eintritt des Flusses in ein Seebecken, wobei die Strömung stark verlangsamt wird, entsteht indes ein Schlamm, der bedenkliche Gärungen und Fäulnis erleiden und, wenn er durch Hochfluten aufgerührt wird, dem Wasser schädliche Umsetzungsprodukte zuführen kann. Bleibt er liegen, so kann er allmählich zu vollständiger Verschlammung führen. Ferner reinigt sich das Wasser durch rein chemische Umsetzungen (freie Säuren und Sulfate der Schwermetalle werden durch Calciumbikarbonat des Flußwassers zersetzt), durch Oxydationsprozesse (Ferrosalze, Schwefelwasserstoff etc.), durch Gasaustausch, namentlich aber durch biochemische Prozesse, bei denen organische Substanzen, durch Bakterien, Wasserfadenpilze, Algen und höhere Pflanzen oxydiert, aufgenommen werden. Trotz der Selbstreinigung kann indes den meisten Städten und Ortschaften sowie den meisten gewerblichen Betrieben nicht gestattet werden, ihre Abwässer ohne vorherige Reinigung in den Fluß einzuführen (vgl. Abwässer). Da die pathogenen Bakterien nur durch Absetzen aus dem Flußwasser verschwinden, so werden sich diese naturgemäß längs der Ufer, also gerade an den Schöpfstellen der Anwohner, ansammeln, weil dort die Stromgeschwindigkeit am geringsten ist. Während im allgemeinen Bakterien unter dem Einfluß des Tageslichts und durch Veränderung der Lebensbedingungen im Flußwasser schnell zugrunde gehen, erhalten sich andre, wie z. B. die Cholerabazillen, längere Zeit lebenskräftig, und die Verseuchung des Flußwassers kann zur Ausbreitung einer Epidemie wesentlich beitragen.

Die Bedeutung der F. ist je nach den in Betracht kommenden Verhältnissen sehr verschieden. Die Landwirtschaft kann in einzelnen Fällen, z. B. bei Wiesenbewässerung, von Verunreinigungen durch städtische Abwässer Nutzen ziehen, in weitaus den meisten Fällen aber ist jede F. nachteilig, und es werden besonders die Uferbevölkerung, die Schiffer während der Fahrt, Fischerei, Landwirtschaft und Industrie betro ssen. Gewisse Industriezweige bedürfen zu ihrem Betrieb Wasser von bestimmtem Reinheitszustand, wie es aus verunreinigten Flüssen nicht gewonnen werden kann. Mit Säuren und Salzen überladenes Flußwasser kann bei Überschwemmungen die Landwirtschaft schädigen, und namentlich wird das verunreinigte Wasser der Fischzucht nachteilig. Einige Fischarten sind gegen frische Exkremente wenig empfindlich, benutzen dieselben sogar als Nahrungsmittel, während sie nach eingetretener Fäulnis darunter leiden.

Wieweit eine Verunreinigung des Flußwassers, wenn es nicht genossen oder im Haushalt benutzt wird, für den Menschen schädlich sein kann, scheint noch nicht sicher festgestellt zu sein. Jedenfalls kann eine sehr bedeutende Schädigung eintreten, wenn das unreine Wasser in die Verdauungsorgane des Menschen oder auch nur der Haustiere gelangt, deshalb ist der F. in jeder irgend möglichen Weise vorzubeugen. In dieser Richtung sind bisher bei dem Anwachsen der Bevölkerung und der Zunahme industrieller Werke noch keine ausreichenden Erfolge erzielt worden. Die Schwierigkeiten sind teils technischer Natur (Reinigung der Abwässer in einer die Fabriken nicht allzu stark belastenden Weise), teils liegen sie in der notwendigen Schonung von Privatrechten, teils darin, daß es gilt, eine Vermittelung zwischen den bei der Frage sich gegenüberstehenden Interessenten zu schaffen. Dies gilt namentlich für den Gegensatz zwischen Fi scherei und Industrie. Die letztere ist unbedingt auf die Einführung von Abwässern in die Flußläufe angewiesen. Man kann weitgehende Reinigung der Abwässer, Anlage von Rieselfeldern etc. vorschreiben; es wird aber immer eine Lebensfrage für viele industriereiche Bezirke bleiben, daß Abwässer in einem Zustand in die Flüsse gelangen, der eine Verunreinigung der letztern herbeiführt. Anderseits haben die Flüsse, lange bevor es eine Industrie gab, den Anwohnern Lebensunterhalt und verhältnismäßigen Wohlstand verschafft, und es ist sehr begreiflich, daß man diesen Nutzen der Flüsse nicht verlieren will. Nur an den Ufern gewisser kleiner Flüsse, wie Wupper, Emscher, Bode, wo die Bevölkerung durch die Industrie gegenwärtig im Jahr ebenso viele Millionen Mark verdient wie früher Hunderte Mark durch die Fischzucht, hat man sich in den Wandel der Lebensbedingungen gefunden, während für größere Flüsse die Fischerei ihr Recht auch fernerhin geltend macht. Offenbar stehen sich gleichberechtigte Interessen gegenüber; man wird von der Industrie verlangen können, daß sie soweit wie irgend möglich das Interesse der Fischerei schont, aber man wird jeden einzelnen Fall besonders untersuchen müssen. In ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung steht die Fischerei jedenfalls hinter der Industrie weit zurück. 1882 waren im Deutschen Reich bei der Fischerei in Binnengewässern 14,263 Personen beschäftigt. Von diesen dürfte etwa ein Drittel auf Seefischerei entfallen; nimmt man aber an, daß alle Binnenfischer ihren Erwerb aus Flüssen ziehen und setzt die Gesamtzahl derselben als Einheit, so stehen dieser letztern 377 Personen solcher Industriezweige, die Abwässer in die Flüsse leiten, gegenüber. Preußen besitzt eine Wasserfläche von 1,280,000 Hektar für Süßwasserfischzucht, und die daraus sich ergebenden Pachterträge beziffern sich auf 2 Mill. Mk. Der nationalökonomische Gewinn für die Bevölkerung Preußens kann daher wohl kaum höher als zu 6 Mill. Mk. im Jahr angenommen werden. Dagegen stellt sich das Wertverhältnis der Binnenfischerei zur Abwässer liefernden Industrie auf 1: 985 und der national ökonomische Gewinn dieser Industrie auf 5896 Mill. Mk.

In England hatte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrh. die Verunreinigung einiger Flüsse, wie der Themse, des Irwell u. a., einen unerträglichen Grad erreicht, und es wurde daher 1876 die Rivers Pollution Prevention Act erlassen, welche die Einleitung von Abwässern in die Flüsse verbot, die mit bestimmten Mengen gewisser Stoffe beladen wären. Dieses Gesetz erwies sich für die Industrie so vollkommen unerträglich, daß es 1886 durch ein andres ersetzt wurde, das die Einleitung verunreinigter Wässer in die Flüsse gestat let, soweit die Verunreinigung mit gewissen Stoffen eine bestimmte Grenzzahl nicht überschreitet. Die Höhe dieser Grenzzahlen ist von den besondern Gebrauchszwecken des betreffenden Flusses abhängig gemacht. In andern Ländern, wie in Frankreich, Belgien, Rußland, sind die gesetzlichen Bestimmungen, betreffend die Verunreinigung der Flüsse, teils sehr alt und unzulänglich, teils werden sie nicht gehandhabt, oder sie richten sich, wie das schweizerische Bundesgesetz von 1886'. ausschließlich gegen die der Fischerei nachteilige F. und lassen den Schutz gesundheitlicher Interessen unbeachtet. In Deutschland besitzt nur Württemberg seit 1. Dez. 1900 ein besonderes Wassergesetz, in den übrigen Bundesstaaten sind die Bestimmungen, betreffend die Reinhaltung der Flüsse, durch allgemeine Wassergesetze oder durch besondere Verordnungen geregelt. Die meisten mittel deutschen Bundesstaaten sind in ihren Bestimmungen über die Benutzung des Wassers im allgemeinen dem bayrischen Wassergesetz vom 28. Mai 1852 gefolgt. Sachsen hat durch Ministerialverordnung vom 9. Juni 1885 bestimmte Vorschriften für die Abwässer von Schlachthäusern erlassen und 1886 den Kreishauptmannschaften bestimmte Anweisungen für die Beschränkung der F. zugehen lassen. Noch bestimmtere Grundsätze für diesen Zweck hat das badische Ministerium durch Verordnung vom 11. Okt. 1844 aufgestellt, und diese Grundsätze hat das Ministerium für Elsaß-Lothringen übernommen und noch wesentlich erweitert. Für Preußen sind im Allgemeinen Landrecht, in der Kabinettsorder vom 24. Febr. 1816, betreffend die flöß- und schiffbaren Flüsse, im Gesetz vom 28. Febr. 1843, betreffend die nicht schiffbaren Privatflüsse, ferner in § 43 des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 sehr wichtige Bestimmungen über die Reinhaltung der Flüsse enthalten. Eine Ministerialverordnung vom 20. Febr. 1901 gibt die Maßnahmen an, die auf Grund der bestehenden Gesetzgebung er griffen werden können, um den Übelständen entgegen zutreten. Den Polizeibehörden wird aufgegeben, durch Exekutivbeamte die Gewässer ständig überwachen zu lassen, an den alle 2–3 Jahre stattfindenden Begehungen sollen der zuständige Baubeamte, der Gewerbeinspektor und der Medizinalbeamte teilnehmen. Nach Entscheidungen des Reichsgerichts muß sich der unterhalb liegende Uferbesitzer eines Privatflusses diejenigen Zuleitungen in den Fluß gefallen lassen, die das Maß des Regelmäßigen, Gemeinüblichen nicht überschreiten, selbst wenn dadurch die absolute Verwendbarkeit des ihm zufließenden Wassers zu jedem beliebigen Gebrauch irgendwie beeinträchtigt wird. Ob eine bestimmte Art der Zuleitung zu einem Fluß nach Stoff und Umfang das Maß des Gemeinüblichen überschreitet, kann nur nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles beurteilt werden. Vgl. Fleck, Über Flußverunreinigungen (Dresd. 1884); »B ericht über die Reinigung und Entwässerung Berlins, Anhang III« (Berl. 1874); »Sammlung von Gutachten über F.« (Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamt, Bd. 5ff.); König, Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Flüsse (Berl. 1903) und die Literatur bei »Abwässer«.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Flußverunreinigung — Flußverunreinigung. Die öffentlichen Wasserläufe werden verunreinigt einerseits zu Hochwasserzeiten durch die vom ablaufenden Regen und Schneewasser mitgerissenen Schmutz und Bodenteilchen, anderseits durch die ihnen zugeführten Abfallstoffe aus… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Kläranlagen — Kläranlagen, Einrichtungen zur Verminderung oder Beseitigung von Trübungen schmutzigen Wassers, insbesondere bei Kanalwässern; in Verbindung damit auch Entfernung gelöster fäulnisfähiger Stoffe sowie gesundheitsschädlicher Beimengungen (vgl.… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Wasser — H2O findet sich im flüssigen und starren Zustand (als Eis) allgemein verbreitet in der Natur, gasförmig in der Atmosphäre, ferner als Hauptbestandteil des Pflanzen und Tierkörpers und, chemisch gebunden, auch in vielen Mineralien. Wegen seines… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kanalisation [2] — Kanalisation der Städte und Ortschaften. Durch die Kanalisation werden im Gegensatz zur Abfuhr (s.d.) die abgängigen flüssigen Stoffe und die zum Transport mit diesen geeigneten festen Abgänge vermittelst unterirdischer Kanäle aus dem Bereiche… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Abwässer — Abwässer, die den Haushaltungen (Küchenspülwasser, Badewasser, Waschküchenwasser, Wasserklosetten) und der Straße (Regenwasser, Schmutzwasser, Sprengwasser) sowie der Industrie entstammenden unreinen Wässer, besitzen ungemein verschiedenartige,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Fischerei — (hierzu Tafel »Fischerei I u. II«) das Fangen von Fischen, findet einerseits in den Meeren oder im Salzwasser, anderseits im Süßwasser im Gebiete des Festlandes statt. Man unterscheidet danach die Seefischerei (Hochsee und Küstenfischerei) von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewerbehygiene — Gewerbehygiene, der Teil der öffentlichen Gesundheitspflege (s.d.), der sich auf die Gewerbe erstreckt und besonders die Förderung des Wohls der Arbeiter bezweckt (Arbeiterhygiene), während der Schutz der Anwohner der Gewerbebetriebe vor… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Selbstreinigung — von Flüssen, s. Flußverunreinigung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wasserleitungen — (hierzu Tafel »Wasserleitungen« mit Text), Anlagen zur Versorgung von Ortschaften mit gutem, reinem Wasser, das aus größerer oder geringerer Entfernung zugeleitet werden muß. Derartige Anlagen wurden in großartigem Maßstabe schon von den Alten,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wasserreinigung — (hierzu Tafel »Wasserreinigung« mit Text), die Entfernung unerwünschter Bestandteile aus dem Wasser. Ungelöste, im Wasser schwebende Stoffe setzen sich mehr oder weniger in Klärbassins ab, in denen das Wasser ruht oder sich doch nur sehr langsam… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”