- Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte
Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, Hilfsmittel beim Betrieb der Landwirtschaft zur Bearbeitung, Bestellung und Aberntung des Bodens sowie zur Verarbeitung der geernteten Produkte bis zur marktfertigen Ware oder zu Saatgut. Während die Landwirtschaft bis zu Ende des 18. Jahrh. sich nur der einfachsten mechanischen Hilfsmittel, wie der Handgeräte (Spaten, Sense, Sichel, Dreschflegel), des Pfluges, der Ackerschleife und der Egge sowie schließlich der Windfege zum Abscheiden des Getreides von Spreu oder Kaff, bediente, kam mit Anfang des 19. Jahrh. eine große Anzahl von mechanischen Apparaten in Anwendung, deren Zahl und Mannigfaltigkeit sich noch von Jahr zu Jahr vermehrt und den örtlichen Verhältnissen anpaßt. Hierdurch erlitten die Kulturmethoden und vor allem der Betrieb die mannigfaltigsten Änderungen. Wenn die moderne Landwirtschaft mit möglichst geringen Kosten die höchsten Reinerträge zu erzielen sucht, so läßt sich dies nicht ohne Zuhilfenahme der vervollkommten neuern Maschinen denken. Zunächst gehört dazu die Herstellung des Saatbeetes in einen Zustand, in dem es vollkommene Entwickelung der Kulturpflanzen ermöglicht. Mit den bessern Pflügen, Kultivatoren, in neuerer Zeit Federzahnkultivatoren, Eggen und Walzen läßt sich ohne übermäßige Zugkraft der Boden derartig für die Aussaat vorbereiten, daß, soweit die mechanische Bearbeitung hierzu beitragen kann, alle Elemente eines gedeihlichen Wachstums gegeben sind. Die Ausstreuung künstlichen Düngers, die durch Handarbeit niemals in vollkommener Weise bewerkstelligt werden kann, erfolgt jetzt in gleichmäßigerer Weise, wobei durch Berücksichtigung der verschiedenartigen Eigenschaften des Materials und durch die genaue Bemessung der Ausstreumenge einer Verstopfung und Verschwendung des kostspieligen Materials vorgebeugt wird. Jauche wird durch besondere Verteiler, ebenso Stalldünger durch besondere Hilfsmittel verteilt. Die Sämaschinen gewähren die mannigfaltigsten Vorteile gegenüber der Handsaat. Schon die breitwürfige Sämaschine, deren Arbeit diejenige des Sämanns nachahmt, erstrebt, daß jedes Flächenelement seine genau bemessene, innerhalb gewisser Grenzen festzusetzende Saatmenge erhält; die Wirtschaft wird unabhängiger von dem guten Willen und der Geschicklichkeit des Sämanns. Ein jeder kann die einfache Maschine führen, während nur wenige ländliche Arbeiter die Handsaat vollziehen können. Die Kontrolle über das Saatgetreide ist besser, da es sich bei richtiger Einstellung der Maschine leicht berechnen läßt. Die Drill- und Dibbelmaschinen, die das Saatgut in parallelen Reihen, erstere kontinuierlich, letztere in einzelnen Häuschen, unterbringen, ersetzen nicht nur die zeitraubende und mühsame Handarbeit, sondern ermöglichen erst die Drill-, bez. Dibbelkultur, die auf größern Flächen nur mit Zugrundelegung der Maschine praktisch ausführbar ist. Der ausgedehnte Anbau der Zuckerrübe wäre ohne diese Maschinen niemals möglich gewesen. Die Vorzüge der Reihensaat für den Anbau des Getreides werden immer mehr erkannt; meist ist die Drillmaschine bereits ein notwendiges Inventarstück der bäuerlichen Besitzungen. Die Saatkörner werden an bestimmter Stelle in zweckmäßiger Tiefe im Boden untergebracht, ein Anhäufen von Saatkörnern auf einer Stelle wird möglichst vermieden, so daß sich aus dieser Kultur zunächst eine zuweilen nicht unerhebliche Ersparung an Saatfrucht ergibt. Der gleichmäßige Stand des Getreides, die Durchlüftung der Zwischenräume, der Umstand, daß jeder Pflanze ein bestimmt bemessener Raum des Bodens zur Verfügung gestellt wird, aus dem dieselbe die Nährstoffe entnehmen kann, geben schließlich erhöhten Ernteertrag in Stroh und Körnern, bez. Wurzeln und, was von gleicher Bedeutung ist, eine größere Sicherung der Ernte. Die bei den Hackfrüchten nach der Aussaat vorzunehmenden weitern Arbeiten, wie das Hacken und Häufeln, lassen sich am vollkommensten mit Hilfe der Hackmaschine oder Pferdehacke ausführen. Diese macht eine große Anzahl von Arbeitern überflüssig und verrichtet ihre Aufgabe in schnellerer, gleichmäßigerer, jedenfalls auch besser zu kontrollierender Weise als die Handarbeit. Wo letztere zur Zeit des Hackens und Häufelns der Rüben nicht in genügender Menge und zu niedrigen Löhnen zur Verfügung steht, würden ohne Benutzung der Maschinen der Rübenkultur die ernstesten Verlegenheiten bereitet werden.
Eine der wichtigsten Maschinen der modernen Landwirtschaft ist aus ähnlichen Gründen die Mähmaschine. Sie ersetzt überall, wo ihre Anwendung möglich, d.h. auf einigermaßen ebenen, nicht durch Steine, Baumwurzeln oder Gräben behinderten Feldern, die Schnitter und macht den Landwirt unabhängig von dem guten Willen der Arbeiter. Die Grasmähmaschinen werden geeignet zum Getreidemähen gemacht (kombinierte Mähmaschine). Die Getreidemähmaschinen teilen und legen Bunde ab, Bindemäher binden die Bunde mit Schnur.
Auch die Dreschmaschinen, namentlich die durch Göpel- und Dampfkraft betriebenen, haben sich als überaus vorteilhaft und notwendig für den Betrieb der Landwirtschaft erwiesen. Sie ermöglichen vollkommenern Reindrusch als die Handarbeit des Flegels und erzielen demnach erhöhten Ertrag; sie gestatten schnelleres Ausdreschen marktfertiger Ware, die fahrbaren Dampfdreschmaschinen sogar auf freiem Feld unmittelbar nach der Ernte, so daß die Landwirtschaft jede günstige Konjunktur in den Marktpreisen wahrnehmen kann und kostspielige Scheunen- und Speicherräume entfallen, durch die große Kapitalien in den Wirtschaftsgebäuden festgelegt werden. Die Arbeit wird durch besondere Einleger sicherer und gleichmäßiger, die Leistung größer. Auch das Leerstroh ist Handelsware geworden. Zu Futterzwecken wird es oft schon in der Dreschmaschine gequetscht oder zerkleinert. Es wird beim Herauskommen aus der Dreschmaschine, wenn es nicht durch Elevatoren zu Feimen gesammelt wird, sofort durch Strohbinder in Bunde gebunden oder in Strohpressen zu Ballen gepreßt, wobei das Gewicht der einzelnen Ballen oder Bunde durch eine eingeschaltete Wage bestimmt werden kann (Rasky, Worringen a. Rh.), oder das Stroh fällt direkt in von der Dreschmaschine angetriebene Häckselmaschinen mit Reinigungs- und Einsackvorrichtungen. Mit der Einführung der Dampfkraft und der kombinierten Dreschmaschine kann die Zeit des Einfahrens nach dem Wirtschaftshof erspart und die hierbei oft nicht unerheblichen Verluste vermieden werden. In neuerer Zeit sind sehr brauchbare Spirituslokomobilen auf den Markt gekommen, die dem in der Landwirtschaft selbst erzeugten Spiritus eine ausgedehntere und nutzbringende Verwendung bringen. Die landwirtschaftliche Betriebsmaschine (Lokomobile) kann nach der Dreschperiode zu andern landwirtschaftlichen Arbeiten, z. B. zum Schneiden, Quetschen und Mahlen des Futters und zu ähnlichen Arbeiten, für die gleichfalls Maschinen konstruiert sind, desgleichen zum Pflügen, zum Betrieb von Ziegel- und Torfpressen oder zu Meliorationsarbeiten, wie zum Trockenlegen von Teichen und Bewässern der Wiesen, vorteilhafte Verwendung finden. Bei geschickter Einteilung der Arbeiten läßt sich dieselbe das ganze Jahr hindurch nutzbringend verwerten. Namentlich ist dies letztere der Fall, seitdem der Dampfpflug (s. Maschinenpflug) zu immer größerer Vollkommenheit ausgebildet wurde und sich den verschiedensten Arten der Bodenbearbeitung immer mehr anpaßt. Auch die Viehhaltung wird durch Hilfsmittel unterstützt, besonders durch Futterbearbeitungsgeräte, wie z. B. durch Futterdämpfer (Ventzki-Graudenz). Immer mehr tauchen sogen. kombinierte landwirtschaftliche Maschinen und Geräte auf, um die Anschaffungskosten der durch die Leutenot erforderlichen vielen Geräte und Maschinen zu den verschiedenen landwirtschaftlichen Arbeiten zu verringern. Die Fahrgestelle der Pflanzlochmaschinen werden jetzt auch zu Hackmaschinen verwendet; so hatte schon früher Unterilp in Berlin an den Pendelrahmen seiner Pflanzlochmaschinen, die er auch in Furchenzieher und Kartoffelzustreichmaschinen umwandeln kann, drei Federzinken angebracht, um die Maschine zum Jäten, Reinigen und Lockern des Bodens benutzen zu können. A. Kaczorowski in Wreschen verwendet das Gestell seines Pferderechens durch Vertauschung des Zinkenrahmens mit einem Lochscharrahmen und Hinzufügung eines Vordergestelles und durch den Ersatz der Locher durch Häufelkörper oder Jäteschare zu den verschiedenen Zwecken. C. Krätzig in Löwenberg benutzt einen beliebigen Vorderwagen oder das Fahrgestell der Grasmähmaschine zum Anbringen der Teile von Heuwendern und Heurechen. Die Benutzung der Drillmaschinengestelle zur Umwandlung in Hackmaschinen ist nach dem Vorschlag von R. Sack in Leipzig-Plagwitz jetzt ziemlich allgemein geworden, und infolgedessen liegt wieder die weitere Umwandlung nach oben angegebener Richtung sehr nahe. Besonders wird, z. B. von französischen Fabrikanten, angestrebt, Geräte für bestimmte Kulturen, z. B. für den Weinbau oder für den Kartoffelbau, derart einzurichten, daß sämtliche Arbeiten einer solchen Kultur durch Umtauschen der Werkzeuge, z. B. beim Kartoffelbau, von der Bodenbearbeitung an, zum Säen, Düngen, zur Saatpflege bis zum Ernten, mit demselben Gestell vorgenommen werden können.
Das landwirtschaftliche Maschinenwesen hat sich seit Mitte des 18. Jahrh., wo Jethro Tull die Drillkultur und die Pferdehackwirtschaft einführte, in England entwickelt. In Deutschland blieb es trotz Thaers Einrichtungen lange unbeachtet, und erst Hamms Buch (»Die landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte Englands«, Braunschw. 1845, 2. Aufl. 1856) und die Londoner Ausstellung von 1851 brachten die Maschinen in der Landwirtschaft zur Anerkennung. Seitdem hat sich auch der Bau landwirtschaftlicher Maschinen in Deutschland lebhaft entwickelt, und gegenwärtig ist überall in Deutschland ein emsiges, selbständiges Schaffen auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Maschinenwesens zu erkennen; die Abhängigkeit vom Ausland schwindet immer mehr. Eine größere Einfuhr findet nur noch statt in Mähmaschinen, vornehmlich aus den Vereinigten Staaten Amerikas, und in Dampfpflügen, besonders durch die englische Firma John Fowler u. Komp. Dagegen entwickelt sich schon eine lebhafte Ausfuhr in landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen aus Deutschland.
Zu der Entwickelung, die der Bau landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte in Deutschland erfahren hat, trugen in der letzten Zeit wesentlich bei die jährlichen Wanderausstellungen der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft, durch die den Fabrikanten eine außerordentlich günstige Gelegenheit geboten wird, ihre Erfahrungen durch den Vergleich mit andern Maschinen und durch Aussprache mit den Landwirten zu erhöhen. Der Vergleich wird durch Gruppenausstellungen und Sonderausstellungen einzelner Gerätegruppen noch erleichtert. In den jährlich für eine oder mehrere Maschinenarten abgehaltenen Hauptprüfungen sollen die Eigenschaften der verschiedenen Konstruktionen festgestellt werden, und durch Vorprüfungen neuer Geräte sollen die angemeldeten Neuerungen geprüft werden, teils um die Landwirte vor Schaden zu bewahren, teils um den Fabrikanten zu zeigen, nach welcher Richtung noch Verbesserungen erwünscht sind, und teils um die Einführung des Guten zu erleichtern. Die erste Prüfungsanstalt für l. M. u. G. wurde 1867 in Halle vom Halleschen Landwirtschaftlichen Verein gegründet. Gegenwärtig bestehen Prüfungsanstalten in Kiel, Poppelsdorf, Münster, Königsberg, Weihenstephan, Hohen heim, Leipzig, die zum Teil von Landwirtschaftskammern gegründet wurden.
Es hat sich auch 1897 ein Verein der Fabrikanten landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte aus 38 Firmen zur Wahrnehmung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen und gegenseitiger Verständigung gebildet. Er hat die Rechte der juristischen Person erworben und seinen Sitz in Leipzig. Er umfaßt die Mehrzahl der führenden Firmen des Industriezweiges in Deutschland. Die Mitgliedschaft kann jede im Handelsregister eingetragene Firma erwerben, welche die Fabrikation landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte oder die Einrichtung der zugehörigen Kraftanlagen betreibt und mindestens 20 Arbeiter beschäftigt. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die Geschäfte führt ein Generalsekretär. Der Verein gehört dem Zentralverband deutscher Industrieller in Berlin an.
L. M. u. G. müssen nach polizeilichen Vorschriften, die in den einzelnen Gegenden verschieden sind, mit Sicherheitsvorrichtungen versehen sein. Die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft hat folgende einheitliche Bestimmungen über die Sicherheitsvorrichtungen erlassen, welche die auf den großen Wanderausstellungen der Gesellschaft ausgestellten landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte besitzen müssen. Allgemeine Bestimmungen: An jeder Maschine sind alle von dem Gestell nicht eingeschlossenen bewegten Teile, sofern sie nicht für den Arbeitszweck frei bleiben müssen, derart zu überdecken oder abzusperren, daß eine unbeabsichtigte Berührung derselben mit den Gliedmaßen oder Kleidern der in der Nähe verkehrenden Personen ausgeschlossen ist. Glatte runde Wellenköpfe, die nicht mehr als 5 cm vorstehen, bedürfen keiner Überdeckung. Glatte runde Überdeckungen, die sich mit den Wellen drehen, gelten nicht als Schutzvorrichtung, wenn sie mehr als 5 cm vorstehen. Jede von tierischen oder mechanischen Kräften zu betreibende Maschine muß mit einer leicht zu handhabenden Vorrichtung versehen sein, die gestattet, die Einwirkung der treibenden Kraft aufzuheben. Diese Vorrichtung muß derart beschaffen sein, daß eine unbeabsichtigte Einwirkung der treibenden Kraft auf die Maschinen ausgeschlossen ist. Göpel: Die Getriebe, Kuppelungen und Transmissionsstangen sind zu verdecken. Soll der Treiber über den Getrieben seinen Stand einnehmen, so muß der Göpel mit einer Bühne überdeckt sein. Für diesen Fall kann die besondere Abdeckung der Getriebe am Göpel fortfallen, wenn die Bühne mindestens 1 m über den äußersten Rand der Getriebe hinausragt. (Sind die Getriebe überdeckt, so braucht die Bühne über dieselben nicht hinauszuragen.) Wird der Göpel in Bewegung gezeigt, so müssen die freiliegenden Teile der Zugbäume zwischen ihrer untern Fläche und dem Erdboden oder den darauf befindlichen festen Gegenständen einen freien Raum von mindestens 50 cm Höhe lassen. Dreschmaschinen: Müssen bei Dreschmäschinen Arbeiter auf der Ebene der Einfütterungsöffnung sich bewegen, so ist die letztere auf eine Höhe von mindestens 50 cm einzufriedigen. Ist der Standpunkt des Einlegers vertieft, so kann die Einfriedigung vor der Vertiefung so weit erniedrigt werden, daß zwischen dem Fußboden der Vertiefung und dem Rande der Einfütterungsöffnung ein Höhenunterschied von 50 cm bleibt. In diesem Fall ist es auch zulässig, die Einfriedigung der andern Seiten durch eine niedrige feste Haube oder Kappe zu ersetzen, wenn dieselbe die Trommel überdeckt. Auf Maschinen mit selbsttätigen Einlegevorrichtungen finden diese Bestimmungen keine An wend ung. Jede von oben zu bedienende Dreschmaschine ist mit Einrichtungen zu versehen, die ein gefahrloses Auf- und Absteigen ermöglichen. An Dreschmaschinen bedürfen die dicht am Gestell befestigten Riemenscheiben einer Überdeckung nicht, wenn die Speichen abgedeckt sind. Ebenso bedürfen die kleinern Riemen bis zu 65 mm Breite einer Absperrung nicht. Ferner kann bei Dampfdreschmaschinen, die direkt vom Motor angetrieben werden, die Vorrichtung, welche die Einwirkung der treibenden Kraft aufzuheben gestattet, fortgelassen werden. Streustroh- und Futterschneidemaschinen: Die obere Hälfte der Schneidewerkzeuge ist zu bekleiden. Geschieht der Vorschub des Materials mittels Walzen, so ist die Lade auf 60 cm vor denselben abzudecken. Schrotmühlen, Quetschen für Malz, Getreide, Kartoffeln etc., Düngermühlen, Ölkuchenbrecher: Es sind abzudecken die Schrot- und Quetschwalzen an ihren Berührungsstellen, soweit sie nicht durch den Einschütttrichter geschützt sind. Rübenschneide- und Reibmaschinen: Die freiliegenden Teile der Schneidewerkzeuge sind zu bekleiden. Vollkommen ist die Aufgabe, die Arbeiter gegen Gefahren zu sichern, wohl niemals zu erreichen, da ein großer Teil der Unglücksfälle der Unvorsichtigkeit der Arbeiter zuzuschreiben ist.
Vgl. die Schriften von E. Perels: Die Anwendung der Dampfkraft in der Landwirtschaft (Halle 1872), Ratgeber bei Wahl und Gebrauch landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen (8. Aufl., bearb. von Strecker, Berl. 1902) und Handbuch des landwirtschaftlichen Maschinenwesens (2. Aufl., Jena 1880); Fritz, Handbuch der landwirtschaftlichen Maschinen (Berl. 1880) und Die Geräte und Maschinen der Landwirtschaft (Aarau 1884); Wüst, Landwirtschaftliche Maschinenkunde (2. Aufl., Berl. 1889); Braungart, Die Ackerbaugeräte in ihren praktischen Beziehungen wie nach ihrer urgeschichtlichen und ethnographischen Bedeutung (Heidelb. 1881); Strauch, Grundriß der landwirtschaftlichen Geräte- und Maschinenkunde (5. Aufl., Leipz. 1900); Nachtweh, Geräte und Maschinen zur Bodenbearbeitung, leichtfaßliche Darstellung (das. 1902); Schotte, Die notwendigsten Schutzvorrichtungen an den in landwirtschaftlichen Betrieben benutzten Maschinen (Heft 57 der Arbeiten der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft, Berl. 1901); Lang, Die Maschine in der Landwirtschaft, volkswirtschaftliche Studie (das. 1904); »Landwirtschaftliche Maschinen- u. Gerätezeitschrift« (Magdeburg, seit 1900).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.