- Markthallen
Markthallen (hierzu Tafel »Markthallen I u. II«), Gebäude zur Abhaltung von Märkten für Lebensmittel und einfache Gebrauchsgegenstände. Während für die Lebensmittelversorgung kleinerer Orte gewöhnliche Wochenmärkte genügen, bedarf es zur Beschaffung der Lebensmittel für Großstädte einer Erweiterung des Zufuhrgebiets. Diese ist ohne Zwischenhandel nicht möglich. Um letztern aber zu regeln und auf das ersprießliche Maß einzuschränken, auch zu verhindern, daß er als Ladenverkauf die Lebensmittel verteuert, sind zweckmäßige Einrichtungen des Marktbetriebes erforderlich, die durch die M. geboten werden. Durch sie wird, von steuerfiskalischen Gesichtspunkten abgesehen, eine Verbesserung der Marktverwaltung ermöglicht; sie bieten Käufern und Verkäufern Schutz gegen die Unbilden der Witterung und entziehen auch die Marktwaren den nachteiligen Einwirkungen von Sonne, Frost und Regen und schützen sie so vor Entwertung. Sie gestatten endlich schnellen Umsatz und ununterbrochenen, nicht auf einzelne Tage und Tagesstunden beschränkten Marktbetrieb und ermöglichen eine übersichtliche Ausstellung und damit die wirksame gesundheitspolizeiliche Überwachung der Waren.
Die M. zerfallen in solche für Groß- und Kleinhandel. Vielfach sind beide Arten Handel in einer Halle vereinigt. Der Großmarkt versorgt den Kleinmarkt, auch Stadthändler und größere Abnehmer, wie Gastwirte etc. Der Verkauf wird seitens der Verwaltung besorgt, oder er ist an Unternehmer und Großverkäufer freigegeben. Im ersten Fall erfolgt der Verkauf fast ausschließlich im Wege öffentlicher Versteigerung, und es ist mit dem Marktbetrieb meist die Erhebung von Steuern verbunden; im zweiten Fall (ebenso wie beim Kleinmarkt, der einer besondern Organisation nicht bedarf) beschränkt sich die Mitwirkung der Verwaltung im wesentlichen auf die Aufrechterhaltung der Ordnung in den M. Großmarkthallen bedürfen unmittelbarer Eisenbahn- und Wasserverbindung. Fehlen diese, wie z. B. bei den im übrigen großartig angelegten Pariser Zentralhallen, so muß die Anfuhr nachts mittels Fuhrwerks bewirkt werden. Womöglich sind die M. ringsum mit Anfahrtstraßen zu umgeben, doch hat man auch M. auf eingebauten Grundstücken errichtet, so daß sie nur auf zwei Seiten Zufahrtstraßen haben.
Die bauliche Konstruktion ist bei Groß- und Kleinmarkthallen im großen und ganzen dieselbe, der Unterschied liegt im wesentlichen in der innern Einrichtung. Der Großmarkt fordert mehr ungeteilte, von Verkaufsständen freizuhaltende Flächen. Dort werden die Lagerräume der Großverkäufer abgegrenzt und für diese und die Mäkler Kontore eingerichtet oder Schreib- und Verkaufstische aufgestellt. In den Gängen zwischen den Lagerräumen werden Estraden für das sich an den Versteigerungen beteiligende Publikum errichtet. Mit den Eisenbahn- und Schiffsladestellen ebenso wie mit den Lagerkellern sind die Hallenräume durch Treppen oder Rampen und starke Auszüge verbunden. Beide Arten von Hallen werden für Fuhrwerk zugänglich gemacht und zum Verwiegen desselben in der Nähe eines Einfahrtstors mit Zentesimalwage versehen. Die Fußböden werden in Klinkersteinen, Tonfliesen oder Asphalt hergestellt und sind gut zu entwässern. Der Gesamtaufbau ist in Eisen und Stein zu errichten. Für die Umfassungswände hat man vielfach Eisenfachwerk angewendet, besser sind zur Vermeidung zu schneller Temperatur ausgleiche lediglich steinerne Mauern. Aus demselben Grunde und um bei ruhiger und ausgiebiger Beleuchtung doch die Sonnenstrahlen fernzuhalten, führt man das Tageslicht durch abgeblendete seitliche Oberlichter unter Anwendung von Sheddächern u. dgl. ein, die zugleich wirksame Lüftung gestatten. Windfänge sind nicht zu vergessen. Für reichliche Bewässerung durch Laufbrunnen, Zapfhähne etc. ist überall zu sorgen, ebenso für ausgiebige Abendbeleuchtung; Uhren dürfen nicht fehlen.
Für den Kleinhandel ist eine Standeinteilung erforderlich. Die Größe der festen Stände wechselt von 4–10, ja 15 qm Grundfläche. Kleinere Standplätze von 1–2 qm werden für Grünwarenhändler u. dgl. in den breitern Gängen durch farbige Linien auf dem Fußboden abgegrenzt. Bei Vereinigung von Groß- und Kleinmarkthallen wird hierfür zweckmäßig der breite, zwischen dem Groß- und Kleinverkehr befindliche Fahrweg ausgenutzt. Die Hauptzugänge werden mindestens 3 m, besser 5 m und sogar bis 8 m breit angelegt, die Zwischenwege 2 m und mehr. Es wird sich somit in der Regel eine Achsenteilung der Standreihen von mindestens 6 m ergeben. Die Einrichtung der Stände besteht meist nur in seitlichen Gitterbrüstungen, höher geführten Rückwänden mit Regalen und über diesen einer Vorrichtung zum Anbringen der Firmenschilder. Ihre Vervollständigung mit Verkaufstischen, Stühlen etc. bleibt den Verkäufern überlassen. Mehr ladenartig eingerichtet werden die Stände für den Handel mit Fleisch und Fischen. Die erstern, die der Übersichtlichkeit der Halle wegen zweckmäßig an deren Umfassungswände gelegt werden, sind vollständige kleine, in Eisen konstruierte Läden, mit unten hölzernen, oben aus Drahtgeflecht hergestellten Teilungswänden und Verkaufstischen mit Marmorplatte an der Vorderseite etc. Die Stände für Flußfische haben mehrfach geteilte Fischbehälter aus weißen Marmorplatten, die mit Drahtgeflechtdeckeln versehen und, damit man bequem zu den Wasserröhren gelangen kann, auf Granitwürfeln gelagert sind. Die niedrigen Teilungswände bestehen aus Eisengestellen und Gitterwerk. Die Stände für Seefischhandel haben die gleiche Einrichtung und nur statt der Fischkasten Tische mit Eichenholz- oder Marmorplatten zum Aufstellen der Körbe. Zur Freihaltung der Gänge sind alle Stände etwas über den Hallenfußboden erhöht; die Fischstände werden nach innen entwässert. Zur Aufbewahrung der Marktgüter müssen die M. durchweg Lagerkeller, für Fleisch und Fische auch Eiskeller erhalten, die durch Treppen und Auszüge mit dem Erdgeschoß zu verbinden sind. Einige dieser Auszüge dienen zur Beseitigung des Kehrichts während der Marktzeit. Die Einteilung der Keller mit Längs- und Querwänden aus Drahtgeflecht ist ähnlich wie oben in den Hallen; ihre einzelnen Abteilungen erhalten Schiebetürverschlüsse. Bisweilen werden die M. zweigeschossig angelegt, d. h. mit Galerien versehen, die dann gewöhnlich dem Handel mit Hausgerät, Holzwaren u. dgl. dienen. An Nebenräumen sind Zimmer für die Betriebsverwaltung und Marktpolizei, Aborte und Restaurationsräume erforderlich; für die Großhallen treten noch Räume für Güterabfertigung, Zollerhebung und für die Schauämter sowie neben den schon erwähnten Kontoren und Lagerräumen Fernsprecheinrichtungen für die Großhändler hinzu.
Die ersten M. wurden in Paris errichtet; sie reichen dort bis in den Anfang des 13. Jahrh. zurück. Schon im 18. Jahrh. befanden sich geschlossene Hallen in dem Stadtviertel, wo jetzt die 1811 gegründeten Halles centrales stehen. Der 1878 vollendete Teil der geplanten Gesamtanlage besteht aus 10 Marktpavillons, die durch 15 m breite, bedeckte Straßen untereinander verbunden sind und durch den 31,5 m breiten Boulevard des halles in eine östliche und eine westliche Hälfte zerlegt werden. Der östliche Teil (Tafel II, Fig. 1 u. 2, Grundrisse des Erdgeschosses und des Untergeschosses) wurde 1878 neu eröffnet. Nur seine Abteilungen 3–6 sind vorhanden, die Abteilungen 1 und 2 und die beiden Verwaltungsgebäude, welche die in den Markthallenkomplex hineingezogene Getreidehalle umgeben, harren noch der Ausführung. Der westliche Teil besteht aus 6 Pavillons, von denen zwei den Abteilungen 3 und 4 und vier den Abteilungen 5 und 6 der Ostseite an Größe gleichen. Die Gesamtanlage bedeckt eine Grundfläche von etwa 44,000 qm, wovon etwa 25,000 qm auf die ausgeführten 10 Pavillons (ohne Straßen) entfallen. Die Bau- und Grunderwerbskosten betragen rund 50 Mill. Frank, die unmittelbaren Verwaltungskosten jährlich etwa 1,200,000 Fr.; gleichwohl erzielte die Stadt aus Mäklergebühren und Platzmiete bereits 1875 einen Reingewinn von 9 Mill. Fr. Die Pariser M. dienen teils dem Großhandel, teils dem Kleinhandel derart, daß die einzelnen Warengruppen in die verschiedenen Pavillons verwiesen sind (vgl. die Grundrisse auf Tafel II). Die Standkosten sind je nach Ware und Grundfläche verschieden. Da das Marktwesen für die Stadt Paris eine wesentliche Einnahmequelle auf dem Wege der Steuererhebung bildet, so ist es sehr stark zentralisiert. Die kleinern M. in den 20 Quartieren der Stadt werden fast ausschließlich von den Halles centrales versorgt, deren Marktverkehr sich erheblich auf die Vorplätze und anliegenden Straßen ausdehnt. In London ist das Markthallenwesen der Hauptsache nach Privilegium der City. Wirkliche Kleinmärkte fehlen. Die Großmärkte, in denen zum Teil allerdings auch Kleinhandel zu einzelnen Tagesstunden betrieben wird, sind Smithfield, Billingsgate, Coventgarden und der untergeordnete Markt von Leadenhall. Die Markthalle von Smithfield besteht aus zwei 1868 eröffneten mächtigen Hallen von zusammen 14,320 qm Grundfläche (162 Stände) für Fleischverkauf, aus einer Halle von 5840 qm (72 Stände) für Geflügel und Vorkost und aus einer 1880 errichteten Filiale des Fischmarktes von 7000 qm Grundfläche. Fünf Bahnen durchschneiden die Keller und besitzen dort mit den Hallen verbundene Güterbahnhöfe. Der Hauptfischmarkt ist Billingsgate, an der Themse gelegen und mit 4000 qm Grundfläche für seinen gewaltigen Verkehr viel zu klein. Der außerhalb der City befindliche Coventgarden-Markt ist der Stapelplatz für Früchte, Blumen und Gemüse. Auch seine Halle reicht längst nicht mehr für die Marktverkäufer aus und bietet ebensowenig wie die von Billingsgate baulich Bemerkenswertes.
In Berlin nahm die Stadtgemeinde 1881, nach Vollendung der Stadteisenbahn, die Markthallenfrage auf. Man vermied die allzu starke Zentralisation, sorgte für Bahnanschlüsse und ordnete die Verwaltungseinrichtungen und die Verteilung von Groß- und Kleinmarkt den örtlichen Verhältnissen entsprechend in einer Weise, die zwischen den Einrichtungen von London und Paris etwa die Mitte hält. Berlin besitzt gegenwärtig 15 M., darunter zwei Zentralhallen (I und Ia) für Großhandel. Vier davon, die Zentralhalle I am Alexanderplatz und die M. II-IV in der Friedrich-, Zimmer- und Dorotheenstraße, sind 1883 begonnen, 1885 eröffnet worden. Von den Zentralhallen dient I dem Großhandel mit Fischen, Wild, Geflügel, Obst und Gemüse, daneben auch dem Kleinhandel, während Ia, 1893 an der Neuen Friedrichstraße erbaut und von I durch die Kaiser Wilhelm-Straße getrennt, nur für Großhandel mit Fleisch, Obst und Gemüse eingerichtet ist. Die Zentralmarkthalle I, deren Aufbau und Durchschnitt Tafel I u. Tafel II, Fig. 3, zeigen, bedeckt, den Eisenbahnviadukt eingeschlossen, 11,600 qm Grundfläche; dazu kommen 4300 qm auf den Galerien. Sie enthält 762 untere, 385 obere Stände. Ihre Gesamtkosten betragen 4,600,000 Mk., die Baukosten allein 2,250,000 Mk. Die Halle Ia bedeckt 9200 qm Grundfläche, enthält 1970 qm Kühlkeller, ist mit der Halle I durch eine Brücke und einen Tunnel verbunden und hat rund 5 Mill. Mk. gekostet (2,200,000 Mk. Baukosten). Auf der Eisenbahn wird im Durchschnitt mehr ein-als ausgeführt, d. h. es gelangen zur Verzehrung jährlich rund 13/4 Mill. Ztr., dazu treten mindestens 11/2 Mill. Ztr. Fleisch, die bis jetzt noch immer zu Wagen herangeschafft werden. Neuerdings wird eine neue, großartige Zentralhalle mit vollkommenster Verkehrs- und Zufuhreinrichtungen im Nordosten Berlins geplant; die jetzigen Zentralhallen sinken dann mehr zu Hallen für den Zwischen- und Kleinhandel herab. Von den 13 Berliner Kleinmarkthallen liegen 12, nur von zwei Seiten zugänglich, in Häuserviertel eingebaut; sie sind deshalb von 9 m breiten Durchfahrten durchschnitten, haben an beiden Straßen Vordergebäude, die zu verschiedenen Zwecken ausgenutzt sind, und zwischen diesen und der eigentlichen Halle in der Regel je einen Hofraum, welcher der Licht- und Luftzufuhr dient, und an den sich die Nebenräume für den Marktbetrieb zweckmäßig anschließen. Die Hallen selbst bestehen aus einem höhern, mit Satteldach und seitlichen Oberlichtfenstern versehenen Mittelteil über der Durchfahrt und breiten, niedrigern, mit Sheddächern überdeckten Flügeln. In runden Zahlen angegeben, schwankt die bebaute Grundfläche dieser Hallen zwischen 3000 und 9500 qm, die Zahl der Stände dem entsprechend zwischen 320 und 640 und die Bau- und Grunderwerbskosten zwischen 1,146,300 und 3,050,900 Mk. Die frei stehenden M. auf dem Magdeburger und Marheineke-Platz haben bei 227, bez. 350 Ständen 342,000, bez. 688,000 Mk. gekostet.
Wie Paris einen Überfluß, so hat Wien einen Mangel an Zentralisation. Es war dort bis vor kurzem die innere Stadt von den Vorstädten durch eine Verzehrungssteuerlinie getrennt, die das Markthallenwesen nicht zu rechter Entwickelung hat kommen lassen. Auch liegt keine der M. im Mittelpunkt der Stadt. Von diesen Grundmängeln abgesehen, sind die Wiener M. gut angelegt und verwaltet. Die Großhalle am Eislaufplatz hat Eisenbahnanschluß, bedeckte bei der Erbauung eine Grundfläche von rund 8000 qm, erfährt jedoch mit der Verwirklichung des Generalregulierungsplans von Wien eine Erweiterung. Von den 7 Kleinmarkthallen verdient insbes. die an der Stubenbastei mit 1350 qm, 218 Ständen und doppelter Unterkellerung Beachtung.
Bemerkenswerte M. haben noch Brüssel, Leipzig, Dresden und Frankfurt a. M. Brüssel erhielt seine Zentralhalle 1875. Sie besteht aus zwei rechteckigen, an den Schmalseiten durch eine 15 m breite, bedeckte Straße miteinander verbundenen Hallen von je 2370 qm Grundfläche, deren eine dem Groß- und Kleinhandel mit Fischen, die andre dem Handel mit Fleisch und allen sonstigen Lebensmitteln dient, und ist in ihren baulichen Einzelheiten im wesentlichen den Pariser Hallen nachgebildet. Die Leipziger und Dresdener M. sind besonders in architektonischer Beziehung bemerkenswert. Die Leipziger Halle ist 1891 dem Verkehr übergeben worden. Sie bedeckt 8745 qm Grundfläche und bietet im Erdgeschoß 3648 qm nutzbare Fläche, wovon 1178 qm für den Großverkehr, der Rest für 531 Stände dienen, hinzu treten 1719 qm für 402 Stände auf den Galerien. Die Baukosten betrugen etwa 2,5 Mill. Mk. Bahnanschluß ist nicht vorhanden. In Frankfurt wurde die Markthalle 1879 eröffnet. Sie bildet ein langgestrecktes, rings von Straßen umgebenes Rechteck von 4000 qm Grundfläche mit Nebenräumen an den Giebelseiten und einer ringsum laufenden Galerie, ist der Hauptsache nach aus Eisen und Glas konstruiert und hat Groß- und Kleinhandel aller Art bei 288 Ständen. Vgl. Baltard und Callet, Monographie des Halles centrales de Paris (Par. 1863); J. Hennicke, Mitteilungen über M. in Deutschland, England, Frankreich, Belgien und Italien (Berl. 1881); Osthoff, Die M. für Lebensmittel (Leipz. 1894); Lindemann, Die M. Berlins etc. (das. 1899).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.