Kirchenbaukunst

Kirchenbaukunst

Kirchenbaukunst. Die Christen hielten ihre ersten gottesdienstlichen Versammlungen in dem Tempel zu Jerusalem, in den Synagogen und in andern öffentlichen Versammlungsräumen, nach dem Beginn der Christenverfolgungen in Privathäusern, Begräbnisstätten (s. Katakomben) und an andern entlegenen Orten ab. Die ersten Nachrichten über Erbauung christlicher Kirchen datieren aus dem 3. Jahrh., wo man in Rom ihrer bereits 40 zählte, die sich in ihrer Bauart im allgemeinen an die altrömische Basilika (s. d.) angeschlossen hatten, wobei aus deren verschiedenen Formen die für den christlichen Kultus zweckmäßigsten Bestandteile ausgewählt wurden. Von ihnen nahmen besonders die Kirchen des Abendlandes Form und Einrichtung an. Die von Justinian erbaute Sophienkirche in Konstantinopel diente den christlichen Kirchen des Morgenlandes als Vorbild. Die oblonge Form der Basilika blieb auch in den christlichen Kirchen des romanischen, gotischen und Renaissancestils vorherrschend, während die zentrale Form des byzantinischen Baustils auch den Typus der Moscheen begründete. Die seit dem 4. Jahrh. geltenden, dem Vorhof, Heiligen und Allerheiligsten des jüdischen Tempels entsprechenden drei Hauptteile einer Kirche sind: die für den Aufenthalt der Katechumenen und Büßenden bestimmte Vorhalle nebst Brunnenhof und den zur Vornahme von Taufen sowie zur Aufbewahrung der heiligen Gerätschaften bestimmten Nebengebäuden (Baptisterien und Sakristeien), das für das versammelte Volk bestimmte, meist die Kanzel und die seit dem 9. Jahrh. in Aufnahme gekommene Orgel enthalten de Schiff und das von ihm durch Schranken (cancelli) getrennte Chor mit den meist erhöhten Räumen zur Vornahme gottesdienstlicher Handlungen und zum Sitz für die Priester. Hierzu kam seit dem 11. Jahrh. der Anbau von Türmen, welche die schon seit dem 7. Jahrh. vorkommenden Glocken aufnahmen. Die ersten Kirchen waren längliche Vierecke, die bei größerer Breite durch Stützenreihen in mehrere Schiffe geteilt waren. Hierzu kam nach Organisierung der Kirchengemeinden als Platz für deren Vorsteher die angebaute Apsis, die auf die Katakomben- und Zömeterialkirchen zurückzuführen ist. Mit fortschreitender Entwickelung der Gemeinde teilte man die Vorhalle in Atrium und Narthex, während der Raum der Vorsteher durch die Kanzellen von dem für die Gemeinde bestimmten Schiff getrennt und in ein besonderes, meist erhöhtes Chor mit dem Altar übergeführt wurde. Bei der weitern Ausbildung der kirchlichen Baukunst trat zwischen Chor und Laienschiff noch ein Querschiff, über dessen Mitte sich eine Kuppel erhob. Hierdurch erhielt der Grundriß die Form eines Kreuzes und ward in der frühromanischen Zeit durch zwei an das Chor angebaute Türmchen vervollständigt. Durch Verbindung der Turmgruppe mit der Vorhalle entwickelte sich die spätromanische und gotische Kirchenanlage. Die christliche Kirche besteht hiernach im wesentlichen aus fünf Teilen, dem nach Osten gelegenen Chor mit dem Altar, dem Querschiff, dem Langschiff und der nach Westen gelegenen Vorhalle mit den Glockentürmen, gestaltet sich aber im einzelnen verschieden nach den kirchlichen Gebräuchen und Einrichtungen der besondern christlichen Konfessionen. Vgl. Artikel »Architektur« und zugehörige Tafeln; Beispiele von Kirchenbauten der Gegenwart geben die Tafeln »Berliner Bauten, Dresdener, Hamburger, Leipziger, Münchener Bauten«.

Die römisch-katholische Kirchenanlage enthält 1) das nach Osten gelegene Chor, das bei den Kathedralen in das hohe Chor mit der Apsis, dem Altar und den erhöhten Sitzen für die höhere Geistlichkeit und in das um 3,5–7 Stufen gesenkte niedere Chor zerfällt, wo die Laien das heilige Abendmahl empfangen; 2) eine durch den Lettner (Lektorium) von dem Chor geschiedene Mittelkirche mit dem nördlichen Schiffe für die Frauen, dem südlichen für die Männer und dem Mittelschiff für die Geistlichkeit; 3) die auf der Westseite gelegene, zum Durchgang für die Gemeinde bestimmte Vorhalle. Zu äußern Anbauten gehören Kapellen, Sakristeien, Baptisterien und Schatzkammern (in englischen Kirchen die Galiläa, s. d.). Die griechisch-katholische Kirchenanlage, die meist über zentralem Grundriß sich erhebt, erfordert 1) eine zugleich als Taufhaus dienende Vorhalle; 2) ein für die Gemeinde bestimmtes Schiff, worin die Geschlechter entweder mittels der für die Frauen bestimmten Emporkirchen oder mittels besonderer, durch das Schiff geführter Scheidemauern vollständig getrennt und die Fenster sehr hoch angelegt sind; 3) das durch einen geschlossenen Lettner oder durch Vorhänge von ihm getrennte Chor mit dem Altar. Zu den Anbauten der griechischen Kirchen gehören die zum Ankleiden der Priester und zum Aufbewahren der heiligen Gefäße dienenden Nebenapsiden. Die evangelische oder protestantische Kirchenanlage, die bei ihrer Anknüpfung an die ursprünglichen christlichen Gebräuche sich der Einrichtung des altchristlichen Gotteshauses am nächsten anschließt, ist die einfachste und besteht hauptsächlich 1) in dem nach Osten gelegenen, etwas erhöhten geräumigen Teil, der über mindestens zwei Stufen den Altar enthält und wenigstens dem Teil der Gemeinde, der am heiligen Abendmahl teilnimmt, den nötigen Raum gewähren muß; 2) in dem für die Predigt bestimmten Teil, der entweder mitten, hinter oder neben dem Altar die Kanzel mit den Sitzen für die Frauen im Schiffe und den Sitzen für die Männer auf den durch Säulenreihen gestützten Emporen enthält; 3) in einer nach Westen gelegenen Vorhalle, meist darüber mit Turm und Gebläsekammer für die Orgel, die su der Regel auf der über dem westlichen Eingang, meist in gleicher Höhe mit der Emporbühne, angelegten Orgelbühne aufgestellt ist. Die für den Aufenthalt des Geistlichen bestimmte Sakristei lehnt sich an den südlichen und hintern Teil der Kirche, dem auf der Nordseite ein Leichenhaus oder Archiv entspricht. Diese Grundsätze sind, nachdem der Bau protestantischer Kirchen in neuester Zeit einen grosten Aufschwung genommen hat, mannigfach umgestaltet und, je nach den Bedürfnissen der Gemeinde, besondern Wandlungen unterworfen worden. Um eine Übereinstimmung herbeizuführen, wurde im Mai 1894 in Berlin ein Kongreß abgehalten, dessen Mitglieder (Geistliche und Architekten) ihre Meinungen ausgetauscht haben, ohne jedoch ein Programm aufzustellen. Die Regelung der Frage sollte spätern Kongressen überlassen werden, ist aber noch nicht erfolgt. Die Kirchenanlagen der übrigen christlichen Konfessionen, z. B. der Reformierten (Calvinisten), der Anglikaner, Herrnhuter u. a., sind denen der vorgenannten Konfessionen mehr oder minder verwandt; insbesondere ähneln die der beiden erstern den evangelischen, während in denen der letztern eine so strenge Scheidung der Geschlechter stattfindet wie bei der griechisch-katholischen Kirche. Vgl. Lübke, Vorschule zum Studium der kirchlichen Kunst (6. Aufl., Leipz. 1873); Otte, Handbuch der kirchlichen Kunstarchäologie des deutschen Mittelalters (5. Aufl., das. 1883–85, 2 Bde.); V. Schultze, Das evangelische Kirchengebäude (das. 1886); v. Lützow, Die Meisterwerke der K. (2. Aufl., das. 1871); K. Lechler, Das Gotteshaus im Lichte der deutschen Reformation (Heilbr. 1883); Dehio und v. Bezold, Die kirchliche Baukunst des Abendlandes (Stuttg. 1884–1901, 2 Bde.); Holtzinger, Handbuch der altchristlichen Architektur (das. 1889) und Die altchristliche und byzantinische Baukunst (im »Handbuch der Architektur«, 3. Teil, 1. Bd., 2. Aufl., das. 1899); »Der Kirchenbau des Protestantismus von der Reformation bis zur Gegenwart« (hrsg. von der Vereinigung Berliner Architekten, Berl. 1893); Weise, Studien zur baulichen Gestaltung protestantischer Kirchen (Leipz. 1895); Mothes, Handbuch des evangelisch-christlichen Kirchenbaues (das. 1898); Bürkner, Grundriß des deutsch-evangelischen Kirchenbaues (Götting. 1899); Sauer, Symbolik des Kirchengebäudes in der Auffassung des Mittelalters (Freiburg 1902); »Monatsschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst« (hrsg. von Spitta und Smend, Göttingen, seit 1896); allgemeine Literatur s. Architektur, S. 726–727.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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