- Architekt
Architekt (griech., Baumeister), derjenige, der die Baukunst praktisch ausübt, Entwürfe und Anschläge (s. Bauanschlag) zu Gebäuden fertigt und deren Ausführung leitet und beaufsichtigt. Je nachdem sich der A. dem Privat- oder dem Staats-, dem städtischen etc. Bauwesen widmet, ist er Privatarchitekt oder Baubeamter. Mit der Entwickelung des Ingenieurbauwesens haben sich die Aufgaben des Architekten fast ausschließlich auf den künstlerischen Hochbau beschränkt. Hiernach erstrecken sich seine Studien auf die Einrichtung und Konstruktion der Bauwerke des Land- und Stadtbaues mit Einschluß ihrer Heizungs- und Lüftungs-, ihrer Beleuchtungs-, Be- und Entwässerungsanlagen etc., auf die Geschichte der Baukunst, die Ornamentik und Kompositionslehre; ferner auf die Hilfswissenschaften, wie: Physik, Chemie, Mathematik, Statik, darstellende Geometrie und Perspektive, Feldmessen, Baumaterialienkunde, Veranschlagung und Bauführung etc. Die theoretische Ausbildung wird meist auf den technischen Hochschulen erworben, worauf der Eintritt in die Praxis erfolgt. Der Staat macht diesen Eintritt von besondern Prüfungen (Vorprüfung, Bauführerprüfung, Baumeisterprüfung) abhängig und entnimmt aus der Zahl der geprüften Architekten seine Baubeamten (Regierungsbaumeister etc.). Der Eintritt in die Privatpraxis erfordert eine solche Prüfung in Deutschland nicht, doch kann eine Diplomprüfung an den Hochschulen abgelegt werden. In außerdeutschen Ländern ist die Ausbildung der Architekten meist eine vorwiegend praktische und mehr auf die künstlerische Seite des Faches abzielende.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.