Dalberg

Dalberg

Dalberg, altes Geschlecht, genannt nach der in der Nähe von Kreuznach gelegenen Burg D. oder Dalburg. Durch Heirat kam diese Burg im letzten Drittel des 14. Jahrh. an die Kämmerer von Worms, d. h. das Geschlecht, das seit 1239 erblich das Kämmereramt des Hochstiftes Worms besaß, und auch der Name ging nun auf diese Familie über. Den Freiherrentitel bekam das Geschlecht 1654. Im 17. Jahrh. teilte es sich in die Mainzer oder D.-Dalbergsche Linie, die 1848 erlosch, und jüngere Mannheimer oder D.-Herrnsheimer Linie, die 1833 ausstarb. Jetzt besteht noch die Speziallinie (Heßloch). Besonders nennenswert sind:

1) Johann von D., Kämmerer von Worms, eifriger Beförderer der wieder auflebenden Wissenschaften, seit 1482 als Johann III. Bischof von Worms, geb. 1445 in Oppenheim, gest. 23. Juli 1503, brachte als Geheimrat des Kurfürsten Philipp von der Pfalz die Universität Heidelberg zu hoher Blüte: die Berufung des Rudolf Agricola, die Gründung der Universitätsbibliothek, die Errichtung der Neuen Börse, eines besondern Kollegiums für Juristen zur Beförderung des Studiums der bürgerlichen Rechte, sind ihm zu verdanken. Er war Vorsteher der von dem Humanisten Celtes (s.d.) gestifteten Societas Celtica und stand mit den namhaftesten Gelehrten seiner Zeit im Verkehr. Vgl. Morneweg, Johann von D., ein deutscher Humanist und Bischof (Heidelb. 1887).

2) Karl Theodor Anton Maria, Freiherr von, Kämmerer von Worms, letzter Kurfürst von Mainz und Kurerzkanzler, geb. 8. Febr. 1744 auf dem Stammschloß Herrnsheim als Sohn des kurfürstlich mainzischen Geheimrats Franz Heinrich v. D. (1716–76), gest. 10. Febr. 1817 in Regensburg, trat zur Geistlichkeit über, wurde 1762 zu Heidelberg Doktor der Rechte und 1768 Domkapitular zu Mainz, Domherr zu Würzburg und Worms, 1772 Wirklicher Geheimer Rat und Statthalter zu Erfurt. Ohne tiefere Bildung, aber wohlwollend und liebenswürdig, wirkte er hier erfolgreich für die Handhabung des Rechts, für Handel, Gewerbe und Landwirtschaft, für die Wiedererhebung der gesunkenen Universität und für die Einigkeit der katholischen und lutherischen Landesbewohner. Mit Wieland, Herd er, Goethe und Schiller sowie andern geistig angeregten Männern stand D. in Verkehr. 1787 ward er Koadjutor im Erzstift Mainz und im Hochstift Worms, 1788 auch im Bistum Konstanz und Erzbischof von Tarsos. Doch blieb er in Erfurt. Am 1. Jan. 1800 folgte er im Bistum Konstanz und 25. Juli 1802 dem Kurfürsten Friedrich Karl Joseph von Erthal im Erzbistum Mainz, aber nur in dem Überrest des Kurstaates, dem Fürstentum Aschaffenburg, dem Gebiet Erfurt und dem Eichsfeld, da die linksrheinischen mainzischen Besitzungen an Frankreich gekommen waren. D. war durch die Gunst Frankreichs, dem er sich fortan anschloß, der einzige geistliche Fürst des Reiches und erhielt durch den Reichsdeputationshauptschluß einen Staat und die Würde eines Kurerzkanzlers. Bei der Kaiserkrönung Napoleons I. verweilte er in Paris, um sich mit dem Papst über die Angelegenheiten der katholischen Kirche in Deutschland zu besprechen, und er wurde von demselben zum Metropoliten von ganz Deutschland außer Preußen und Österreich ernannt. D. glaubte aufrichtig daran, durch engen Anschluß an Napoleon Deutschland wieder ausrichten zu können. Bei der Errichtung des Rheinbundes mußte er sein Amt als Kurerzkanzler niederlegen, wurde aber unter Beibehaltung seiner erzbischöflichen Würde souveräner Fürst-Primas dieses Bundes und Vorsitzender in der Bundesversammlung; zugleich wurde ihm ein Gebiet mit der Stadt Frankfurt, dem Sitze des Rheinbundes, zugesprochen, wo er seit 1807 residierte. Im J. 1810 trat er Regensburg an Bayern ab und erhielt dafür die Fürstentümer Hanau und Fulda mit dem Titel eines Großherzogs von Frankfurt und der Bestimmung, den Vizekönig Eugen als Regierungsnachfolger anzunehmen. D. besaß, nachdem er sich einmal dem bewunderten Napoleon untergeordnet hatte, weder die Einsicht, die Ziele des Eroberers zu erkennen, noch die Energie, das immer drückendere Joch abzuschütteln; er ließ alle Demütigungen ohne Widerspruch über sich ergehen. Im November 1813 legte er die Großherzogswürde nieder und zog sich später in sein Erzbistum Regensburg zurück. Er war kein bedeutender Kopf, aber ein Mann von edler Gesinnung und besten Absichten, der namentlich Gelehrte und Dichter gern unterstützte. Als Schriftsteller war D. sehr fruchtbar und zwar auf den verschiedensten Gebieten; von ihm rührt die Schrift her: »Beiträge zur Geschichte der Erfurter Handlung« (1780). Im Dom zu Regensburg, wo er begraben ist, ließ ihm sein Neffe ein Denkmal aus carrarischem Marmor setzen. Vgl. I. Müller, Karl Theodor von D., der letzte Fürstbischof (Dissertation, Würzb. 1874); v. Beaulieu-Marconnay, Karl v. D. und seine Zeit (Weimar 1879, 2 Bde.).

3) Wolfgang Heribert, Freiherr von, Bruder des vorigen, geb. 18. Nov. 1750 in Herrnsheim, gest. 27. Sept. 1806 in Mannheim, war 1778–1803 Intendant des Mannheimer Theaters, das er zuhoher Blüte erhob. Gegen Schiller, dessen erste Dramen er zu Mannheim ausführen ließ, zeigte er sich teils entgegenkommend, teils kleinlich. D. schrieb mehrere eigne und bearbeitete fremde, namentlich Shakespearesche Dramen für die Bühne. An ihn sind Schillers »Briefe an den Freiherrn v. D.« (Karlsr. 1819) gerichtet (vgl. dazu M. Bernays, Die Urschriften der Briefe Schillers an D., in Bernays' »Schriften zur Kritik und Literaturgeschichte«, Bd. 1, Stuttg. 1895). Über Dalbergs Beziehungen zu Iffland, dem besten Schauspieler der Mannheimer Bühne, vgl. Koffka, Iffland und D. (Leipz. 1865); einen guten Einblick in Dalbergs Tätigkeit gewährt Martersteig, Die Protokolle des Mannheimer Nationaltheaters unter D. aus den Jahren 1781–1789 (Mannh. 1890). – Sein Bruder Johann Friedrich Hugo, Freiherr von D., geb. 17. Mai 1752 in Koblenz, Domkapitular zu Trier, Worms und Speyer, gest. 26. Juli 1812 in Aschaffenburg, machte sich als Komponist und Musikschriftsteller bekannt. Von seinen dahin gehörigen Arbeiten sind zu nennen: »Untersuchungen über den Ursprung der Harmonie etc.« (Erfurt 1801) und »Über die Musik der Inder« (a. d. Engl. des William Jones, das. 1802).

4) Emmerich Joseph, Herzog von, Kämmerer von Worms, Diplomat, Sohn von D. 3), geb. 30. Mai 1773 in Mainz, gest. 27. April 1833 in Herrnsheim, trat 1803 in badische Staatsdienste und ging als badischer Gesandter nach Paris, wo er mit Talleyrand in nähere Beziehung kam. Während des Feldzugs von 1809 leitete er in Baden die auswärtige Politik, trat aber nach dem Frieden in den französischen Staatsdienst und wurde von Napoleon I., dessen Heirat mit Marie Luise er einleitete, 1810 zum Herzog und Staatsrat ernannt. Als Talleyrand in Ungnade fiel, zog sich auch D. zurück, ward aber im April 1814, als jener an die Spitze der provisorischen Regierung getreten war, eins der fünf Regierungsmitglieder, welche die Restauration der Bourbonen beförderten. Als bevollmächtigter Minister Frankreichs nahm er am Wiener Kongreß teil und unterzeichnete 1815 auch die Ächtung des Kaisers, wogegen dieser nach seiner Rückkehr ihm als einem der zwölf Verbannten sein Vermögen konfiszierte. D. erhielt jedoch nach der zweiten Restauration der Bourbonen das Verlorne zurück, wurde Staatsminister und Pair von Frankreich und 1816 Gesandter am Turiner Hof. In den letzten Jahren lebte er auf seinem Schloß Herrnsheim.


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