Bannforst

Bannforst

Bannforst (Silva regis, Forestum dominicum s. bannarium), im Mittelalter eine Waldung, die vom Träger der öffentlichen Gewalt in Ausübung des Bannrechts (des Rechts zum Gebot und Verbot, Forstbann) in betreff gewisser Nutzungen bei Strafe des Königsbannes für den gemeinen Gebrauch geschlossen (eingeforstet, in Bann gelegt) wurde. Die Einforstung erstreckte sich anfangs, und zwar seit Mitte des 8. Jahrh., auf Jagd (Wildbann) und Fischerei, später umfaßte sie auch die Regelung der Waldnutzungen, Verbot der Rodung, der Waldverwüstung etc. Ursprünglich sprachen nur die Könige den Bann aus, anfänglich nur über herrenlose und eigne Waldungen, später aber auch über Gemeinde-, Mark- und Privatwaldungen. Bisweilen wurde das Bannrecht an weltliche und geistliche Große, besonders auch an Klöster, verliehen oder verschenkt. Auch maßten sich diese vielfach das Recht an. Mit Ausbildung der Landeshoheit beanspruchten die Landesherren das Bannrecht, was zur Entwickelung von Jagdregal und Forsthoheit beitrug. Vgl. Bernhardt, Geschichte des Waldeigentums etc., Bd. 1, S. 46 ff. (Berl. 1872). – Zu unterscheiden vom B. sind die Bannwälder oder Schutzwaldungen (s. d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bannforst — Bannforst,   im Unterschied zum Bannwald ein Wald und Jagdgebiet, in dem nur dem Inhaber der Bannrechte Forstnutzung und Jagd erlaubt, allen anderen dagegen bei hohen Strafen untersagt waren. Der Bannforst diente ursprünglich der Erhaltung der… …   Universal-Lexikon

  • Bannforst — Bannforst, 1) (Bannholz), im Mittelalter Waldung, von deren Benutzung die Unterthanen ohne Privilegien ausgeschlossen waren, so der Harz, die Mägdehaide etc.; 2) (Bannum ferīnum), das Recht, an einem bestimmten Orte das Wild einzuschließen u. zu… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bannforst — Ein Wildbann bezeichnet ein besonderes königliches Jagdrecht. Der Wald in einem Wildbann wird als Wildbannforst oder Bannforst bezeichnet. Ursprünglich stand allein dem König in einem Wildbann das Jagdrecht zu. Das Recht zur Jagd im Wildbann… …   Deutsch Wikipedia

  • Bannforst, der — * Der Bannforst, des es, plur. die förste, in den Rechten, ein Forst, dessen gemeiner Gebrauch verbothen ist, wofür man im gemeinen Leben lieber ein Gehäge, ein gehägter Forst sagt. S. auch Wildbann …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Bilsteinturm (Kaufunger Wald) — Bilstein Bilsteinturm auf dem Bilstein am 14. Nov. 2005 Höhe 641,2 m ü. NN …   Deutsch Wikipedia

  • Brunnthal (Unterfranken) — Vielbrunn Gemeinde Michelstadt Koordinaten …   Deutsch Wikipedia

  • Spessart (Mittelgebirge) — Spessart Übersichtskarte über den Spessart …   Deutsch Wikipedia

  • Bilstein (Kaufunger Wald) — Bilstein Bilsteinturm auf dem Bilstein am 14. Nov. 2005 Höhe 641,2  …   Deutsch Wikipedia

  • Frankfurter Stadtwald — Jacobiweiher im Stadtwald Das Königsbrünnc …   Deutsch Wikipedia

  • Königsfeld (Eifel) — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”