Jagdregal

Jagdregal

Jagdregal, s. Jagdhoheit.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Jagd — Jagd, 1) das Geschäft, wilde Thiere zu tödten od. zu fangen. Jagdwissenschaft od. Jagdkunde, die Kenntniß der auf die J. Bezug habenden Lehr u. Grundsätze, einschließlich der zugehörigen Instrumente u. Hülfsmittel; Jagdwesen, der Inbegriff von… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Jagdhoheit — Jagdhoheit, ein Ausfluß der Landeshoheit, besteht in dem Recht, landesherrliche Vorschriften über die Ausübung der Jagd, insoweit sie aus allgemeinen staatspolizeilichen oder volkswirtschaftlichen Rücksichten notwendig sind, zu erlassen und über… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Law of country sports (England und Wales) — Law of country sports oder law of field sports bezeichnet im Rechtssystem von England und Wales ein Rechtsgebiet, das etwa dem objektiven Jagdrecht in Kontinentaleuropa entspricht. Inhaltsverzeichnis 1 Konzeption und Begriff der Jagd 2 Geschichte …   Deutsch Wikipedia

  • Marder — 1. Der Marder braucht keine Leiter zum Taubenschlage. Die Russen: Dem Marder die Leiter an den Taubenschlag setzen. (Altmann VI, 524.) 2. Der Marder brütet keine Eier. 3. Der Marder frisst wol Eier, aber er legt keine. – Altmann VI, 438. 4. Der… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Jagd-Genossenschaften — Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetzes, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf. Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, so genannte Jagdgenossen, sind die …   Deutsch Wikipedia

  • Jagdgenossenschaft — Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetzes, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf. Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, so genannte Jagdgenossen, sind die …   Deutsch Wikipedia

  • Jagdhoheit — (Wild bann), das Recht des Landesherrn (beziehentlich größerer Grundbesitzer), Vorschriften über die Ausübung der Jagd zu geben u. dieselbe zu überwachen, Forst u. Jagdgerichte zu halten, Verbrechen zu bestrafen, Holzmärkte anzulegen etc.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Jagdrecht — Jagdrecht, Jagdregal, Jagdrevier, s.u. Jagd …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bannforst — (Silva regis, Forestum dominicum s. bannarium), im Mittelalter eine Waldung, die vom Träger der öffentlichen Gewalt in Ausübung des Bannrechts (des Rechts zum Gebot und Verbot, Forstbann) in betreff gewisser Nutzungen bei Strafe des Königsbannes… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Jagdhoheit — Jagdhoheit, das Recht des Staates, Vorschriften über die Ausübung der Jagd zu geben und über deren Erfüllung zu wachen; auch s.v.w. Jagdregal (s. Jagdrecht) …   Kleines Konversations-Lexikon

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