- Banngewalt
Banngewalt, Berechtigung des Landesherrn, unter bestimmten Verhältnissen Befehle zu erlassen und deren Übertretung zu bestrafen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Banngewalt, Berechtigung des Landesherrn, unter bestimmten Verhältnissen Befehle zu erlassen und deren Übertretung zu bestrafen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Bannleihe — ist die Übertragung des Banns vom Deutschen König auf andere. Sie kam ab dem 10. Jahrhundert vor. Der Bann bezieht sich entweder auf einen geschlossenen Bezirk (Stadtfriede) oder auf Zubehör eines Gutes. Ein solches Bannrecht kann sich auch nur… … Deutsch Wikipedia
François-Louis Ganshof — (* 14. März 1895 in Brügge; † 26. Juli 1980 in Brüssel) war ein belgischer Historiker. François Louis Ganshof studierte in Gent und wurde Nachfolger von Henri Pirenne an der Universität Gent, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1961 als… … Deutsch Wikipedia
François Louis Ganshof — (* 14. März 1895 in Brügge; † 26. Juli 1980 in Brüssel) war ein belgischer Historiker. François Louis Ganshof studierte in Gent und wurde Nachfolger von Henri Pirenne an der Universität Gent, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1961 als… … Deutsch Wikipedia
Kapitularien — Der Ausdruck Kapitularien (Einzahl: das Kapitular(e) oder Kapitularium) bezeichnet in der Rechtsgeschichte hoheitliche Anordnungen (im Sinne von Gesetzen) vor allem in der Zeit der Karolinger, insbesondere unter Karl dem Großen. Die Kapitularien… … Deutsch Wikipedia
Königsbann — Königsbann, ursprünglich der obrigkeitliche Befehl des Königs, dann die auf die Übertretung des Befehls gesetzte Buße, endlich soviel wie die Banngewalt des Königs, s. Bann, S. 353 … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bann — Zauberspruch; Verhexung; Zauber (Bann); Ausschluss; Verdammung; Ächtung; Verfemung; Untersagung; Verbot * * * Bann [ban], der; [e]s: 1. ( … Universal-Lexikon
Verbannung — Exil * * * Ver|bạn|nung 〈f. 20〉 1. das Verbannen 2. das Verbanntsein 3. Ort, an den jmd. verbannt ist od. wird ● lebenslängliche Verbannung; Verbannung auf Lebenszeit; aus der Verbannung zurückkehren; in die Verbannung gehen; in der Verbannung… … Universal-Lexikon
Bann - info! — Bann: Das alt und mittelhochdeutsche ban bezeichnet ein Gebot unter Strafandrohung und die Strafe selbst, außerdem die Gerichtsbarkeit und deren Gebiet. Dieser zentrale mittelalterliche Rechtsbegriff bezog sich ursprünglich auf das Recht des… … Universal-Lexikon