Wildbann
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Wildbann — (lat. Bannum ferinum), 1) das Recht der Befriedigung, Umzäunung, für od. gegen das Wild; daher 2) das ausschließliche Jagdrecht in einem Bezirke; 3) das landesherrliche Regal über die Jagden u. die dem Monarchen zugehörigen Jagden; 4) die vermöge … Pierer's Universal-Lexikon
Wildbann — Ein Wildbann bezeichnet ein besonderes königliches Jagdrecht. Der Wald in einem Wildbann wird als Wildbannforst oder Bannforst bezeichnet. Ursprünglich stand allein dem König in einem Wildbann das Jagdrecht zu. Das Recht zur Jagd im Wildbann… … Deutsch Wikipedia
Wildbann — Wịld|bann 〈m. 1; früher〉 für den Landesherrn reserviertes Jagdgebiet * * * Wildbann, im deutschen Recht des Mittelalters die Befugnis, bestimmte Gebiete (Bannforsten) unabhängig vom Eigentum daran für die Jagd zu nutzen und andere davon… … Universal-Lexikon
Wildbann Dreieich — Der nördliche Teil der Dreieich auf einem Stich von Matthäus Merian Der Wildbann Dreieich war ein mittelalterlicher Wildbann im Maingau. Inhaltsverzeichnis … Deutsch Wikipedia
Wildbann, der — Der Wildbann, des es, plur. der doch wenig vorkommt, die bänne, von dem Substantivo, das Wild, und dem alten Worte Bann. 1. Die höhere Gerichtbarkeit über alles Jagdwesen in einem Lande; wodurch sich Wildbann von dem Jagdrechte noch unterscheidet … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Forst- u. Wildbann — Forst u. Wildbann, s.u. Wildbann … Pierer's Universal-Lexikon
Bannforst — Ein Wildbann bezeichnet ein besonderes königliches Jagdrecht. Der Wald in einem Wildbann wird als Wildbannforst oder Bannforst bezeichnet. Ursprünglich stand allein dem König in einem Wildbann das Jagdrecht zu. Das Recht zur Jagd im Wildbann… … Deutsch Wikipedia
Reichsbannforst — Ein Wildbann bezeichnet ein besonderes königliches Jagdrecht. Der Wald in einem Wildbann wird als Wildbannforst oder Bannforst bezeichnet. Ursprünglich stand allein dem König in einem Wildbann das Jagdrecht zu. Das Recht zur Jagd im Wildbann… … Deutsch Wikipedia
Reichsforst — Ein Wildbann bezeichnet ein besonderes königliches Jagdrecht. Der Wald in einem Wildbann wird als Wildbannforst oder Bannforst bezeichnet. Ursprünglich stand allein dem König in einem Wildbann das Jagdrecht zu. Das Recht zur Jagd im Wildbann… … Deutsch Wikipedia
Wildbannforst — Ein Wildbann bezeichnet ein besonderes königliches Jagdrecht. Der Wald in einem Wildbann wird als Wildbannforst oder Bannforst bezeichnet. Ursprünglich stand allein dem König in einem Wildbann das Jagdrecht zu. Das Recht zur Jagd im Wildbann… … Deutsch Wikipedia