- Totenbestattung
Totenbestattung (hierzu Tafel »Totenbestattung bei den Naturvölkern I u. II« mit Text), die sehr verschiedene Art und Weise, in der man über den Körper Verstorbener verfügt. Sehr häufig hat die T. einen religiösen Charakter, wie alles, was mit dem Verhältnis der Lebenden zu den Toten zusammenhängt.
Auf der untersten Stufe der Kultur, die stellenweise noch jetzt zu beobachten ist, zeigt sich dem Leichnam gegenüber eine stumpfe Gleichgültigkeit. Er wird als wirtschaftlich nutzbarer Gegenstand betrachtet, indem man ihn verzehrt, und Steinmetz hat sogar nachzuweisen versucht, daß das Verzehren der Verstorbenen einst von der Menschheit ganz allgemein ausgeübt worden wäre. Gewisse Völker Innerafrikas verzehren nicht die eignen Verwandten, sondern verkaufen die Leichen oder tauschen sie gegen andre um. Verbreiteter noch ist die Sitte, den Toten auszusetzen und den Tieren der Wildnis als Speise zu überlassen. Die Horde verläßt dann gewöhnlich den bisherigen Lagerplatz. Auch ansässige Völker haben vielfach die Gewohnheit, nach dem Todesfall eines Bewohners das Haus oder selbst das Dorf aufzugeben, so daß man dem Toten gewissermaßen sein Eigentum überläßt; man setzt ihn dann gern in seiner Hütte bei, oder man steckt die Hütte samt dem Toten beim Abzug in Brand. Die Furcht, daß er als unheimliches Gespenst wiederkehren und seine Rechte fordern könnte, führt zu oft starken Gegenwirkungen. Man sucht den Toten zu versöhnen, indem man ihm sein Eigentum mit ins Grab oder auf den Scheiterhaufen gibt und ihm noch regelmäßig Nahrung bringt; man sucht ihn an der Rückkehr zu hindern und ihn abzuschrecken, indem man hinter der Bahre lärmt und schießt, das Grab mit schweren Steinen belastet oder mit einem Steinkreis umgibt (s. Tafel »Vorgeschichtliche Gräber I«, Fig. 4 bis 7), die Leiche fest zusammenschnürt (Tafel II, Fig. 3) u. dgl. Auch zu täuschen sucht man den Verstorbenen; man trägt z. B. die Leiche durch ein Loch in der Hüttenwand, das man wieder zumauert, statt durch die Tür, damit der Geist den Rückweg nicht finde.
Mit dem Erstarken sittlicher Gefühle schwindet die Furcht vor den Toten: man erwartet von ihnen allmählich mehr Gutes als Schlimmes und sucht nun den Leichnam durch Mumifizieren solange wie möglich zu erhalten, oder man bewahrt doch einzelne Teile als schützende Amulette auf, oder man begräbt auch den Toten im Boden der Hütte, die man ruhig weiter bewohnt. An die Stelle wirklicher Reliquien treten häufig Ahnenbilder aus Holz oder andern Stoffen, in denen die Seele des Toten ihren Wohnsitz als Schützerin der Nachkommen aufschlagen soll (Tafel I, Fig. 1 u. 3). Die übertriebene Pietät gegen den Leichnam führt oft zu sehr abstoßenden Bräuchen, in Neuguinea reibt man sich mit der von der Leiche tropfenden Verwesungsflüssigkeit ein und trinkt sogar davon.
Auf der bis jetzt höchsten Stufe der Entwickelung führt die Erkenntnis, daß die körperlichen Reste keinerlei magische Kraft besitzen, wieder zu vereinfachten Bestattungsformen; zugleich machen hygienische Bedenken ihren Einfluß in derselben Richtung geltend. Das Wiederaufleben der Feuerbestattung bezeichnet einen weitern Schritt auf diesem Wege, nachdem man schon die Friedhöfe aus der Stadt auf das Land verlegt und das Begraben in Kirchen verboten hat.
Weiteres über die T. bei den Naturvölkern s. den Text zu beifolgender Tafel.
Von den Völkern des geschichtlichen Altertums glaubten die Griechen und Römer, der unbestattete Tote müsse hundert Jahre ruhelos an den Ufern des Styx umherirren; daher galt es für eine Pflicht der Humanität, jedem irgendwo gefundenen Toten wenigstens durch Auswerfen von drei Handvoll Erde zur Ruhe zu verhelfen. In Mykenä begegnet man neben großen Schachtgräbern zur fortgesetzten Bestattung, wie sie auch in Altperu üblich waren, namentlich den oft prächtig ausgestatteten Kuppelgräbern (s. d.), wie sie auch bei Orchomenos und a. a. O. vorkommen und fälschlich als Schatzhäuser (thesauri) bezeichnet wurden. Bei den Spartanern wurden die Toten auf den Schilden hinausgetragen; alles Leichengepränge war durch die Gesetze verpönt. Bei den Athenern aber fanden feierliche Leichenbegängnisse statt und zwar unter dem Geleite der in schwarze Gewänder gehüllten Verwandten und Freunde, von Klageweibern (penthetriae, praeficae), Musikchören und seit Solons Zeit auch von Lobrednern. Vor der eigentlichen Bestattung ward der Tote dreimal gerufen, dann zur Erde gesetzt, wo liebende Hand sein Antlitz bedeckte und seine Augen schloß. Auch ward ihm ein Stück Geld (Obolos) als Fahrlohn für Charon (s. d.) in den Mund und ein Stück aus Honig und Mehl bereiteten Kuchens zur Beschwichtigung des Kerberos (s. d.) in die Hand gegeben. Die in der Ilias beschriebenen Leichenspiele gehören nur der heroischen Zeit an. Vor dem mit Zypressen und Fichten geschmückten Trauerhaus ward der Persephone, der Königin des Totenreichs, ein Opfer dargebracht. Ein den Verwandten im Hause bereitetes Leichenmahl (perideipnon, lat. silicernium, visceratio) beschloß die Trauerfeier. Nach vollendeter T. wurde das Haus sorgfältig gereinigt. Noch zu Platons Zeiten wurden die Leichen häufig beerdigt; aber mit Verbreitung des Glaubens, daß die Seele einer Reinigung bedürfe, um in die Wohnungen der Seligen zu gelangen, ward später, ungefähr seit dem Beginn des 4. Jahrh. v. Chr., das Verbrennen (Kremation) allgemeiner Gebrauch. Auch bei den Römern waren feierliche Leichenbegängnisse üblich und später sogar wieder mit blutigen Gladiatorenkämpfen verbunden. Seit dem Ende der Republik wurde bei ihnen die Verbrennung allgemein; jetzt wurden Kolumbarien zur gemeinsamen Aufbewahrung der Asche erbaut. Nur ganz kleine Kinder und vom Blitz erschlagene Personen wurden stets, letztere an Ort und Stelle, beerdigt und nicht verbrannt. Der Leiche folgten außer einem Mimen, der Gang und Gebärde des Verblichenen nachahmte, die Klageweiber, die noch jetzt in manchen Teilen Italiens zum Begräbnis gehören. Der Luxus der Begräbnisse stieg in den Kaiserzeiten so hoch, daß er durch Gesetze eingeschränkt werden mußte. Bei der Beerdigung wurde der Leichnam in Särgen aus Holz, Ton oder Stein (s. Sarkophag) ins Grab gesenkt oder in gemauerten oder aus dem Felsen gehöhlten Grabkammern beigesetzt. Bei der Leichenverbrennung wurde die Asche des Verstorbenen in einer Urne aufbewahrt und in dem Grabmal beigesetzt (s. Urne und Grabmal). Bei den Völkern des Orients war und ist die T. im allgemeinen einfacher. Bei den alten Hebräern wurden alle menschlichen Leichname, wie bei Persern, Parsen und andern Völkern, als unrein angesehen, daher die Beschleunigung der T. und Anlegung der Totenäcker möglichst fern von den Wohnungen der Lebendigen. Doch war auch die Leichenverbrennung bei den Juden üblich; es war, wie bei den Römern, die vornehmere, weil kostspieligere Begräbnisform. Bei den Christen wurden die Toten, schon aus Opposition gegen das Heidentum, von jeher zum Teil in den Katakomben (s. d.) beerdigt, nie verbrannt, wobei wohl der früh ausgebildete Glaube an die Auferstehung des Leibes mitwirkte. Überall, wo das Christentum und der Mohammedanismus sich ausgebreitet haben, schafften sie die heidnische Leichenverbrennung ab, so später bei den Germanen, bei denen nicht nur die alten Steindenkmäler, sondern auch ausgedehnte Urnenfriedhöfe, wie bei slawischen Völkerschaften, von langer Dauer des Leichenbrandes zeugen. Besonders merkwürdig ist dabei die in den sächsischen Ländern, Altmark und Mecklenburg bis nach Bornholm vorkommende Beisetzung der Brandreste in Hausurnen (s. d.), wie sie auch im vorrömischen Mittelitalien üblich war. Noch Karl d. Gr. verbot den Sachsen die Leichenverbrennung bei Todesstrafe. Seitdem das Christentum herrschende Religion geworden, beging man die T. mit Gesang von Hymnen, woran sich später Totenopfer, Seelenmessen, Exequien nebst Almosenspenden und Leichenmahlzeiten anschlossen. Särge machten die Deutschen in vorchristlicher Zeit aus einem Baumstamm, indem sie ihn durchschnitten, die eine Hälfte wie einen sogen. Einbaum aushöhlten und die andre als Deckel benutzten (Baumsärge, Totenbaum, s. Tafel »Vorgeschichtliche Gräber II«, Fig. 12). Bei der Ausrüstung der Leiche spielte noch lange die Anlegung des Totenschuhes (helsko), der die Füße im Jenseits auf einem fürchterlichen Dornen- und Distelfeld behüten sollte, eine wichtige Rolle, so daß man noch heute in manchen deutschen Gegenden das Leichenbegängnis und -Mahl als Totenschuh (Helschuh) bezeichnet. Im Norden wurde das Grab mit dem H. immer Thors (s. Thorshämmer) eingeweiht, der auf Grabsteinen in Skandinavien sowohl als in Gallien seit ältester Zeit eingemeißelt und aus römischer Zeit mit der stehenden Unterschrift »sub ascia dedicavit« vorkommt. In Süddeutschland, Österreich und der Schweiz werden vielfach die Leichenbretter (s. d.), auf denen der Tote geruht hat, künstlerisch verziert am Grab ausgerichtet. Die Totenmahlzeit (Erbmahl) hatte in Deutschland früher den Sinn des öffentlichen Erbantritts, wobei der Haupterbe zuerst den Platz des Erblassers einnahm. Holzsärge in Kastenform, denen sogen. Kistengräber mit eingestellten Steinplatten vorausgegangen waren, während Steinsärge erst später in Gebrauch kamen, wurden seit Einführung des Christentums häufiger. Aus dem Reliquienkultus entwickelte sich seit dem 4. Jahrh. die Unsitte, angesehene Personen in den Krypten der Kirchen, ja in diesen selbst beizusetzen, ein Verfahren, gegen das anfangs die Konzile von Prag, Arles, Meaux etc. eiferten, bis es etwa seit 1000 überall unbeanstandet blieb. Gegenwärtig findet die T. allgemein auf den Begräbnisplätzen statt, die sich nur noch auf den Dörfern zuweilen im unmittelbaren Umkreis der Ortskirche (daher Kirchhöfe) befinden, in neuerer Zeit aber mehr und mehr außerhalb der Ortschaften angelegt wurden (s. Begräbnisplatz). Über die Ausschmückung der Gräber vgl. die Artikel »Gräberschmuck« und »Grabmal«. Über Leichenverbrennung s. d. Vgl. Andreä, Die Totengebräuche der verschiedenen Völker der Vor- und Jetztzeit (Leipz. 1846); Weinhold, Die heidnische T. (Wien 1859); De Gubernatis, Storia popolare degli usi funebri indo-europei (Mail. 1873); Tegg, The last act, the funeral rites of nations (2. Aufl., Lond. 1878); Sonntag, Die T., Totenkultus alter und neuer Zeit (Halle 1878); Wernher, Die Bestattung der Toten in bezug auf Hygiene etc. (Gieß. 1880); Preuß, Die Begräbnisarten der Amerikaner und Nordostasiaten (Königsb. 1894); Vix, Die T. in vorgeschichtlicher und geschichtlicher Zeit (Leipz. 1896, in Reclams Universal-Bibliothek); Schurtz, Urgeschichte der Kultur (das. 1900). Weiteres s. bei Gräber (vorgeschichtliche), Steinzeit, Metallzeit.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.