Unterschrift

Unterschrift

Unterschrift, der unter eine Urkunde (s. d.) gesetzte Name des Ausstellers. Bei Personen, die nicht schreiben können, kann ein Handzeichen (gewöhnlich drei Kreuze) die Stelle der U. vertreten (s. Analphabeten). Wechselerklärungen, die mittels Handzeichen vollzogen sind, haben nur dann Wechselkraft, wenn das Handzeichen gerichtlich oder notariell beglaubigt ist. Der Name, unter dem der Kaufmann seine U. abgibt, heißt Firma (s. d.); daher »Firma« oder »U. geben« soviel wie Prokura erteilen. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 416) begründet eine von dem Aussteller unterschriebene oder mittels (gerichtlich oder notariell) beglaubigten Handzeichens unterzeichnete Urkunde vollen Beweis dafür, daß die darin enthaltenen Erklärungen von bem Aussteller abgegeben sind. Im Beweisverfahren hat sich der Gegner des Beweisführers nach § 439 über die Echtheit der Privaturkunde zu erklären und diese Erklärung ist bei unterschriebenen Privaturkunden auf die Echtheit der U. zu richten. Ist die U. anerkannt, oder ist das ihre Stelle vertretende Handzeichen gerichtlich oder notariell beglaubigt, so hat die über der U. oder dem Handzeichen stehende Schrift nach § 440 die Vermutung der Echtheit für sich. Die § 294 und 312 der österreichischen Zivilprozeßordnung enthalten ähnliche Vorschriften wie die deutsche. Wegen der Fälschung einer U. s. Urkundenverbrechen. Vgl. auch Form, S. 765.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Unterschrift — von Benjamin Franklin …   Deutsch Wikipedia

  • Unterschrift — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Bsp.: • Ist das Ihre Unterschrift auf diesem Dokument? • Ich brauche deine Unterschrift unter diesen Brief! • Ihre Unterschrift kommt zum Schluss …   Deutsch Wörterbuch

  • Unterschrift — (Subscriptio), der unter eine Schrift od. unter ein Gemälde, einen Kupferstich etc.[261] geschriebene Name, welcher das Darüberstehende, als von dem Unterschriebenen herrührend, seinen Sinn ausdrückend etc. bezeichnen u. anerkennen soll. Bes.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Unterschrift — Unterschrift, lat. subscriptio, persönliche, des Ausstellers od. einer dazu legitimirten Person, ist für die rechtliche Gültigkeit einer Urkunde nothwendig (vergl. diffessio) …   Herders Conversations-Lexikon

  • Unterschrift — ↑Autogramm, ↑Signatur, ↑Signum …   Das große Fremdwörterbuch

  • Unterschrift — Namenszeichen; Signatur; Autogramm; Signum; Namenszug * * * Un|ter|schrift [ ʊntɐʃrɪft], die; , en: zum Zeichen der Bestätigung, des Einverständnisses o. Ä. eigenhändig unter ein Schriftstück, einen Text geschriebener Name: eine schöne,… …   Universal-Lexikon

  • Unterschrift — Ụn·ter·schrift die; der eigene Name, den man unter einen Brief, ein Dokument o.Ä. schreibt <jemandes eigenhändige Unterschrift; eine Unterschrift leisten, seine Unterschrift unter etwas setzen, eine Unterschrift fälschen, jemandem etwas zur… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Unterschrift — die Unterschrift, en (Grundstufe) Name, den man unter ein Dokument eigenhändig schreibt Synonym: Signatur (geh.) Beispiele: Er gab mir einen Zettel zur Unterschrift. Auf dem Dokument steht seine Unterschrift …   Extremes Deutsch

  • Unterschrift — die Unterschrift, en Auf dem Schreiben fehlt die Unterschrift …   Deutsch-Test für Zuwanderer

  • Unterschrift — Autogramm, Namenszeichen, Namenszug; (bildungsspr.): Paraphe, Signatur, Signum; (ugs.): Friedrich Wilhelm. * * * Unterschrift,die:1.〈derSchriftzugdeseigenenNamensuntereinemText〉Namenszug+Namenszeichen·Signatur·Signum·Paraphe·Autogramm♦umg:[Friedri… …   Das Wörterbuch der Synonyme

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”