Erblasser
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Erblasser — Erblasser, s.u. Erbrecht … Pierer's Universal-Lexikon
Erblasser — Erblasser, s. Erbe … Kleines Konversations-Lexikon
Erblasser — Sm der nach seinem Tod ein Erbe hinterläßt erw. fach. (16. Jh.) Stammwort. Zusammenbildung aus mhd. daz erbe lān das Erbe hinterlassen als Verdeutschung von l. testātor; zunächst nur von demjenigen, der ohne Testament ein Erbe hinterläßt, danach… … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
Erblasser — Der Erbfall tritt mit dem Tod einer natürlichen Person, dem Erblasser, ein. Zu diesem Zeitpunkt geht nach deutschem Recht ihr Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über, § 1922 Abs. 1 BGB. Maßgeblich für… … Deutsch Wikipedia
Erblasser — der Erblasser, (Aufbaustufe) jmd., der ein Erbe hinterlässt Beispiel: Das war der letzte Wille des Erblassers … Extremes Deutsch
Erblasser — Ẹrb|las|ser 〈m. 3〉 jmd., der ein Erbe hinterlässt * * * Ẹrb|las|ser, der; s, (Rechtsspr.): jmd., der bei seinem Tod eine Erbschaft hinterlässt. * * * Erb|lasser, Erbrecht. * * * Ẹrb|las|ser, der; s, (Rechtsspr.): jmd., der bei seinem Tod… … Universal-Lexikon
Erblasser — Ẹrb·las·ser der; s, ; Jur; die Person, deren Eigentum andere erben || hierzu Ẹrb·las·se·rin die; , nen … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Erblasser — verstorbene natürliche Person, die beerbt wird … Lexikon der Economics
Erblasser — Ẹrb|las|ser (der eine Erbschaft Hinterlassende) … Die deutsche Rechtschreibung
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