Hudsonbaikompanie

Hudsonbaikompanie

Hudsonbaikompanie (Company of Adventurers of England trading into Hudson's Bay), eine vom Prinzen Rupert u. a. in England gegründete Gesellschaft, der ein Freibrief König Karls II. vom 2. Mai 1670 das Recht zugestand, in allen die Hudsonbai umgebenden Ländern ausschließlich Handel zu treiben und gewisse Hoheitsrechte auszuüben. Schon damals waren die französischen Pelzhändler von Kanada aus bis an die Küsten der Hudsonbai vorgedrungen; aber es gelang der Kompanie, trotz des feindlichen Auftretens derselben und der wiederholten Zerstörung ihrer Forts und Wegnahme ihrer Schiffe, sich festzusetzen. Im Frieden von Utrecht (1713) trat Frankreich alle Ansprüche auf die Hudsonbai ab, und die Kompanie wurde dadurch in den Stand gesetzt, ihre Handelsverbindungen auszudehnen. Aber schon 1783 erstand in der von kanadischen Pelzhändlern gegründeten Nordwestkompanie zu Montreal ein ebenbürtiger Rival, der seine Unternehmungen in den nicht von jenem Freibrief berührten westlichen Gegenden begann und dieselben bis zu den Gestaden des Stillen Ozeans ausdehnte. Die bald sich ergebenden, häufig blutigen Konflikte wurden durch die Vereinigung beider (1821) definitiv beendigt. Die alten Vorrechte wurden 1838 abermals auf 21 Jahre erneuert, aber schon 1846 erlitt die Kompanie durch Abtretung von Oregon an die Vereinigten Staaten eine Einbuße an Gebiet; 1858 wurde die Kolonie Britisch-Columbia (s. d.), 1870 Manitoba (s. d.) gebildet. Im Jahre 1863 ging nach langen Verhandlungen die alte H. an eine Vereinigung von Kapitalisten über, die die alten Aktien aufkaufte und neue bis zur Höhe des frühern Kapitals ausgab. Die öffentliche Meinung in Kanada erhob sich entschieden gegen die Verlängerung der Privilegien einer Gesellschaft, die man anklagte, die Besiedelung dieser ausgedehnten Ländereien zu hindern, und nach langwierigen Verhandlungen kam es endlich 1869 zu einem Vertrag, in dem die Kompanie gegen Zahlung von 300,000 Pfd. Sterl. von seiten Kanadas auf ihre Vorrechte verzichtete. Kanada verpflichtete sich, der Gesellschaft 50,000 Acres Land in Grundstücken von nicht über 5000 Acres und den 20. Teil des im sogen. fruchtbaren Strich (fertile belt) gelegenen Landes zu schenken, falls solches innerhalb 50 Jahre, vom Abschluß des Vertrages an, verlangt werden sollte. Die Kompanie setzt indes den Pelzhandel noch wie früher fort. Ein Verwaltungsrat hat seinen Sitz in London, und ein Statut, Deed Poll genannt, bestimmt die Rechte und Pflichten der Beamten der Kompanie, unter denen die Chief factors (Oberfaktoren) und Chief traders (Oberhändler) den vornehmsten Rang einnehmen. Die obern Beamten sowohl als die Clerks (Schreiber) stammen meist von den Orkneyinseln oder Schottland; die meisten Jäger und Reisenden aber sind französische Mischlinge, und von ihnen rühren die vielen französischen Ortsnamen des Gebiets her. Der Handel ist reiner Tauschhandel; ein Biberfell wird dabei gewissermaßen als Einheitsmünze angenommen. Die auf den einzelnen Posten angesammelten Felle werden nach den Hauptdepots der vier Departements gebracht, von denen aus dann wieder die 150 Posten im Innern mit den zum Tauschhandel bestimmten Waren versorgt werden. Diese Departements sind: Departement von Montreal, das Süddepartement mit dem Hauptdepot Moose Fort, das Norddepartement mit den Hauptdepots York Factory an der Hudsonbai und Winnipeg und das Westdepartement jenseit des Felsengebirges mit dem Hauptdepot Victoria in Britisch-Columbia. Mit Europa stehen die am Meere gelegenen Depots durch die eignen Dampfer der Gesellschaft in Verbindung, und auch auf dem Red River und dem Saskatchewan unterhält die Kompanie Dampfschiffe, die flußaufwärts bis Edmonton fahren. Der Wert der ausgeführten Pelze betrug 1897: 6,3,1901: 4,6 Mill. Mark. An Pelzen kommen hauptsächlich in Betracht: Zobel, Seehunde, Biber, Nörze, Bären, Bisamratten, Silber-, Blau-, Rot-, Kreuz- und Weißfüchse, Skunks, Marder, Otter, Hermeline, Iltis etc. Von den ihr gehörigen Ländereien verkaufte die Gesellschaft bis 1855 für 1,140,000 Pfd. Sterl.; seitdem wurden jährlich noch erhebliche Summen aus dem Verkauf von Ländereien für Ackerbau und Viehzucht wie von städtischem Bauland erlöst. Von der durch Landverkäufe erzielten Summe wurden den Aktionären 400,000 Pfd. Sterl. ausgezahlt und dadurch das Kapital der Kompanie von 1,700,000 auf 1,300,000 Pfd. Sterl. ermäßigt. Die Zahl der Aktionäre ist 2500. Vgl. Martin, The Hudson Bay Company's land tenures (Lond. 1898); B. Willson, The Great Company. History of the Hon. Company etc. (das. 1900, 2 Bde.); J. Bryce, Remarkable history of the Hudson's Bay Company (das. 1900).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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