- Hand [1]
Hand (Manus), beim Menschen der unterste Abschnitt des Armes, im weitern Sinne das ihm entsprechende Stück an der Vordergliedmaße der Wirbeltiere (Vorderfuß, Vorderflosse, Vorderhuf); bei Wirbellosen ein zum Greiforgan umgewandeltes Bein oder auch nur der greifende Teil desselben (z. B. beim Krebs die Schere).
Handskelette von Säugetieren. R Radius (Speiche), U Ulna (Elle), A-G, Cc, P Knochen des Carpus (Handwurzel); A Seaphoideum (Kahnbein), B Lunare (Mondbein), C Triquetrum (dreieckiges Bein), D Trapezium (großes vieleckiges Bein), E Trapezoides (kleines vieleckiges Bein), F Capitatum (Kopfbein), G Hamatum (Hakenbein), P Pisisorne (Erbsenbein), Cc Centrale carpi, M Metacarpus (Mittelhand). Die Zahlen 1–5 bezeichnen die Finger (1 Daumen, 5 kleiner Finger.)Ihr Knochengerüst besteht bei allen Wirbeltieren, mit Ausnahme der abweichend gebauten Fischflosse aus den Knochen der Handwurzel und der Finger. Von erstern gibt es ursprünglich zehn (Amphibien), jedoch verkümmern oder verschmelzen sie teilweise. Sie sind in zwei Reihen angeordnet, von denen die eine mit den Armknochen, die andre mit den Grundgliedern der Finger, den sogen. Mittelhandknochen, in Verbindung steht. Die Finger (digiti), meist fünf, selten mehr, häufig weniger an Zahl, haben normal vom Daumen, d. h. dem an der Speichenseite gelegenen, ab gerechnet 3, 4, 5, 6, 4 Glieder oder Phalangen (phalanges), fast immer jedoch weniger. – Bei Säugetieren (s. Abbildung), im Gegensatz zum Menschen und Affen, ist die freie Beweglichkeit, namentlich Drehbarkeit, im Handwurzelgelenk und in den einzelnen Fingergelenken aufgehoben, weil die H. ihrer Benutzung nach in einen Vorderfuß umgewandelt ist. Teilweise ist die H. zwar auch an Speiche und Elle (s. Arm) angelenkt, ohne daß beide noch aneinander drehbar sind, bei andern Tieren ist die Verbindung der Elle mit der H. verschwunden. Jedenfalls kann in sämtlichen Gelenken der H. nur einfache Streckung und Beugung ausgeführt werden. Damit hängt indirekt die Verminderung der Fingerzahl zusammen, von der bei den Säugetieren stets der Daumen zuerst betroffen ist (weil seine Aufgabe beim Menschen, den andern Fingern gegenübergestellt zu werden, wegfällt). Von den Haussäugetieren hat der Hund noch fünf Finger, von denen aber der Daumen (Nr. 1) zu einem kleinen Anhängsel zurückgebildet ist Allen andern Haustieren fehlt der Daumen. Beim Schwein sind von den 4 vorhandenen Fingern (2–5) die beiden mittelsten (3 und 4) stärker und länger und bilden allein die Körperstütze, während die beiden andern (2 und 5) verkürzt sind und mit ihren Endgliedern, den Afterklauen, zwar noch den Boden berühren, aber sich nicht aufstützen. Die Wiederkäuer haben nur noch die Knochen der beiden Mittelfinger (3 und 4), und diese sind nur noch in ihren drei eigentlichen Fingergliedern getrennt, während die zugehörigen, an die Handwurzel angelenkten Mittelhandknochen zu einer Knochensäule (dem Vordermittelfuß) verschmolzen sind. Die auch bei den Wiederkäuern vorhandenen Afterklauen sind nur noch Hautbildungen ohne knöcherne Grundlage. Das Pferd endlich hat nur noch einen Finger (3) mit zugehörigem einfachen Vordermittelfußknochen. Wenig verändert gegenüber dem Menschen sind die Handwurzelknochen der Säugetiere; der zum Daumen gehörige verschwindet, von den andern können einige verschmelzen. Dagegen entwickelt sich beträchtlich ein Anhangsknochen, das Erbsenbein (das als Rest eines bei den fossilen Reptilien vorhandenen sechsten Fingers gedeutet wird). Die freie Beweglichkeit des Daumens findet sich bei Affen, Halbaffen und Menschen. Über die Umgestaltung der H. zur Flosse der Wale, zum Flugorgan der Handflügler, zum Huf der Huftiere s. diese Tiergruppen. – Die H. des Menschen besteht aus 27 Knöchelchen (s. Tafel »Skelett des Menschen I«, Fig. 1 u. 2, und III, Fig. 5), von denen acht die Handwurzel (carpus), fünf (als erstes Fingerglied) die Mittelhand (metacarpus) bilden, während die übrigen frei hervortretenden Phalangen sich zu 2 am Daumen und zu 3 an jedem der 4 andern Finger gruppieren. Die Handwurzelknochen sind unter sich und mit der Mittelhand fest durch Bänder (s. Tafel »Bänder des Menschen II«, Fig. 7) vereinigt; hiervon macht nur der zum Daumen gehörige Mittelhandknochen eine Ausnahme; die Finger und ihre Phalangen sind sehr frei beweglich. – Die Muskeln (s. Tafel »Muskeln des Menschen«) zur Bewegung, namentlich zur Drehung der H. als eines Ganzen, liegen am Arm (s. d.), ebenso die für die Beugung und Streckung der Finger; sie besitzen lange Sehnen, die durch Bänder in ihrer Lage erhalten werden. Beugung und Streckung der vier längern Finger wird durch große gemeinschaftliche Muskeln vermittelt, die sich erst in der Nähe des Handgelenks spalten und zu den einzelnen Fingern treten. Nur der Zeigefinger hat einen besondern Streckmuskel und kann deshalb ohne Mühe gesondert gestreckt werden; noch selbständiger ist der Daumen. Zur Ausführung der mannigfaltigen Hand- und Fingerbewegungen dienen auch kleinere Muskeln, die sämtlich der Mittelhand angehören. Die H. wird durch die Speichen- und die Ellbogenarterie mit Blut versorgt, und zahlreiche Venen führen das Blut ab. In der Hohlhand stehen dünne Pulsadern durch bogenförmige Zweige vielfach untereinander in Verbindung (s. Tafel »Blutgefäße des Menschen«, Fig. 5). Wegen der Nerven s. Tafel »Nerven des Menschen I«, Fig. 5. Die Haut ist reich an Gefühlsnerven, und namentlich die Fingerspitzen besitzen besondere, das Tasten vermittelnde Endorgane (Tastkörperchen); wegen der Nägel s. d. – An der H. unterscheidet man den gewölbten Handrücken und die hohle Handfläche (Handteller, Hohlhand); auf ersterm verlaufen die Streck-, in letzterer die Beugemuskeln. An einer gut geformten, schlanken H. ist der Zeigefinger meist ein wenig länger als der Ringfinger.
Infolge atavistischen Rückschlags findet man an der H. häufig eine Überzahl der Finger (Polydaktylie), die indes meist als eine falsche Hyperdaktylie anzusehen ist. Wenn sich im fötalen Leben ein Finger in der Anlage teilte und zu zweien auswuchs (Daktyloschisis), so kann Muskulatur für das Fingerpaar nur einfach vorhanden sein (falsche Hyperdaktylie), oder sie ist ebenfalls verdoppelt (wahre Hyperdaktylie). Der überzählige Finger muß möglichst früh im Mittelhandfingergelenk amputiert werden. Eine zu geringe Anzahl von Fingern, Hypodaktylie, kommt durch Verwachsung, Syndaktylie, zustande. Betrifft letztere auch die Knochen, ist das Übel unheilbar. Sind zwei Finger nur durch vollkommene Schwimmhäute miteinander verwachsen, so können sie operativ getrennt werden. Ganze Finger oder Teile von Fingern können entweder infolge von Bildungshemmung oder infolge intrauteriner Amputation (amniotische Einschnürung) fehlen. Unverhältnismäßige Vergrößerung von einem Finger oder mehreren nennt man Makrodaktylie. – Kalte Hände sind häufig eine Folge allgemeiner Blutarmut oder mangelhafter Blutversorgung bei Kreislaufstörungen infolge von Herzkrankheiten, Arteriosklerose, krankhafter Gefäßverengerung besonders bei nervösen Personen. Außer entsprechenden Maßregeln gegen das Grundleiden empfehlen sich dabei Abreibungen mit kaltem Wasser, spirituöse Einreibungen, abwechselndes Eintauchen der Hände in kaltes und warmes Wasser. – Durch übermäßiges Schwitzen feuchte Hände werden mit häufigem Baden in lauem oder kaltem Wasser unter Zusatz von Alaun oder Gerbsäure behandelt, besonders bewährt sind Waschungen mit ca. 5proz. Formalinlösung oder käuflicher Formalinseife.
Der schnellende oder federnde Finger besteht darin, daß ein, bisweilen auch mehrere Finger nur bis zu einem gewissen Grade gebeugt oder gestreckt werden können, daß dann plötzlich ein Widerstand sich bemerklich macht, der nur mit Anstrengung oder gar erst mit Hilfe der andern H. überwunden wird, worauf der Finger wie eine losgelassene Feder in die völlige Streckung oder Beugung hineinspringt oder »einschnappt«, oft unter Erzeugung eines knackenden Geräusches und fast immer unter Auftreten eines lebhaften Schmerzes (Notta). Das Leiden tritt bei Leuten auf, die die Hände und Finger stark anstrengen, wie Wäscherinnen beim Auswringen, bei Tischlern, Schnittern etc. Vgl. Bell, The human hand, its mechanism and vital endowments (7. Aufl., Lond. 1865; deutsch, Stuttg. 1851); Schede, Über Hand- und Fingerverletzungen (Leipz. 1871); Jeßner, Hygiene der Hände (in »Fortschritte der öffentlichen Gesundheitspflege«, Frankf. 1892).
Als Rechtssymbol war die H. im deutschen Recht das Zeichen der Gewalt; durch den Handschlag verbanden beide Teile ihre Gewalt. Mit der H. schwur man auch den Eid, und zwar war es Sitte, daß der Schwörende mit der Rechten etwas hielt oder berührte, Männer den Schwertgriff, später die Reliquie, Frauen die linke Brust und den Haarzopf, Geistliche und späterhin Fürsten Brust und Herz. Vgl. auch Handschlag. Über die Entzifferung der Lebensschicksale aus der H. (Handlesekunst) s. Chiromantie.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.