- Frank [2]
Frank (franz. Franc), eine Münze Ludwigs IX. von Frankreich um 1250 (écu d'or) zu 20 Sols tournois aus 6,85 g seinen Goldes, unter Johann II. um 1360 (zeitweise florin d'or) bis 1460 jedoch nur 3,88 g schwer und 990 Tausendteile sein; als Nachfolger des teston unter Heinrich III. eine 11/12 feine Silbermünze zu gleichfalls 20 Sols = 1,5776 Mk. der Talerwährung, unter Heinrich IV. auch in Doppel- und Halbstücken und seit 1643 quart d'écu genannt. Ein Gesetz vom 7. April 1795 erteilte der bisherigen französischen Münzeinheit Livre den Namen F. zu 10 Décimes von 10 Centimes; am 15. Aug. wurde dessen Gewicht auf 5 g von 9/10 Feinheit = 81 Pfennig festgesetzt, 14. April 1796 der Wert der neuen Hauptmünze von 5 F. auf 51/16 Livres tournois bestimmt, und seit Mitte des Jahres mußte gesetzlich in F. zu 100 Centimes gerechnet werden, so daß ein F. 4,5 g reinen Silbers bedeutet. Hiernach wurden 9/10 feine Stücke zu 5, bis 1848 auch zu 2 und 1 F., 1803–48 zu 1/2 und 1/4 F., 1848–64 zu 1/5 F. geprägt, ferner als Scheidemünzen 1807–45 Stücke zu 10 Centimes. Das Gesetz vom 25. Mai 1864 machte 1/2 und 1/5 F. bei 835 Tausendteilen Feinheit zur Scheidemünze, worauf 14. Juli 1866 die Stücke zu 2 und 1 F., letztere = 75,15 Pfennig Silberwert, mit demselben Feingehalt bei dem bisherigen Rauhgewicht folgten. Seitdem ist das Fünffrankenstück alleiniges Silberkurant, dem das Gesetz vom 28. März 1803 Goldmünzen im Verhältnis von 151/2: 1 gesellte, so daß ein F. in Wirklichkeit 290,3225 mg reinen Goldes bedeutet. Goldmünzen von 9/10 Feinheit wurden anfangs geprägt: zu 40 F. bis 1840 und zu 20 F. von 6,4516 g Gewicht = 16,20 Mk. noch heute, zu 10 F. seit 1848, zu 100,50 und 5 F. seit 1854 (s. Tafel »Münzen V«, Fig. 1). – Die französischen Waffen und die einfache Dezimalteilung trugen den F. weit über die Landesgrenzen hinaus. Das Königreich Belgien nahm ihn 5. Juni 1832 an und prägte bis 1865 Silbermünzen zu 5, 21/2, 2, 1, 1/2 und seit 1854 zu 1/5 F., sowie seit 1861 Goldmünzen zu 40,20,10 und 5 F., wie Frankreich mit 9/10 Feinheit. Die Stücke zu 1/4 F. sowie etwas leichtere, seit 1847 geschlagene Goldmünzen zu 25 und 10 F. kamen 1854 außer Kurs. Der Kanton Genf nahm 1839 die Rechnung nach F. an, Luxemburg 20. Dez. 1848. F. nannte man öfters auch die Livre coloniale in Mauritius bis 1826 und die französisch-westindische bis 1821, von welch letztern 180–185 = 100 Kurantfrank waren. – Der F. wurde auf deutschem Gebiet vorübergehend heimisch durch das Königreich Westfalen gemacht. Die Schweiz nahm mittels des Gesetzes vom 7. Mai 1850 seit 1852 den F. an, mit dem der frühere Schweizerfranken (s.d.) nicht übereingestimmt hatte, und teilte ihn in 100 Rappen oder Centimes; die Silbermünzen zu 2,1 und 1/2 F. sind jedoch bis Ende 1877 eingezogen worden. Durch den »Lateinischen Münzvertrag« (s.d.) wurde die Frankenwährung in mehreren Staaten fest begründet, dehnte sich aber viel weiter aus. Sardinien hatte sie 1827 (Lira) und ganz Italien 1861, Rumänien im Sommer 1868 (Leu), Spanien 1871 (Peseta), Serbien angenähert 1874 (Dinar), Persien ebenso 1877 (Kran), Bolivia 1879 (Bolivar), Griechenland grundsätzlich 1869 (Drachme), teilweise 1874 und völlig durch Verordnung vom 7. Nov. 1882, Bulgarien 1880 (Lew) eingeführt. Mittelbar herrscht dieselbe Währung in den meisten Republiken des spanischen Amerika.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.