- Campomānes
Campomānes, Pedro Rodriguez, Graf von, span. Staatsmann, geb. 1. Juli 1723 zu Santa Eulalia de Sorriba in Asturien, gest. 3. Febr. 1802, trieb schon als Knabe philosophische und linguistische Studien, wandte sich aber später dem Rechtsstudium zu und widmete sich besonders dem Studium der Mittel, durch die Spanien ohne Überstürzung zu europäischer Kultur erhoben werden könne. Karl III. ernannte ihn 1762 zum Fiskal des hohen Rates von Kastilien, und später ward er zum Vorsitzenden dieser Behörde ernannt. Gleichzeitig war er Direktor der Akademie der Geschichte und führte die Geschäfte der königlichen Kammer, bis er 1791 von Karl IV. zum Staatsrat erhoben wurde. Auf seinen Vorschlägen beruht die Mehrzahl der Reformen, die Karl III. vornahm. Sein »Tratado de la regalia de la amortizacion etc.« (Madr. 1765, neue Ausg. 1821), worin er der spanischen Regierung das Recht zusprach, die Veräußerung zur Toten Hand zu beschränken, rief einen Kampf mit der römischen Kurie hervor. In seinem »Discurso sobre el fomento de la industria popular« (Madr. 1774; deutsch von Göriz, Stuttg. 1778) lieferte C. das erste spanische Werk über Nationalökonomie und knüpfte daran praktisch die Gründung patriotischer Gesellschaften zur Belebung der Industrie. Sein »Discurso sobre Ia educacion popular de los artesanos y su fomento« (Madr. 1775 bis 1777, 6 Bde.) bekämpfte vorzüglich das in Spanien eingewurzelte Vorurteil gegen Kunst- und Handarbeiten. Resultate seiner Bemühungen waren namentlich die Kolonisation der Sierra Morena, die Befreiung des amerikanischen Handels, die freie Einfuhr gewisser Rohstoffe, die Errichtung einer Nationalbank etc. Von der Volkserziehung wandte C. sein Auge auf die Schulbildung und insbes. auf Verbesserung der Lehrbücher. Als Anerkennung erhielt er 1780 vom König den Titel de Castilla, wurde aber endlich durch den Grafen von Floridablanca seines Einflusses beraubt und widmete sich nun ausschließlich der Literatur.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.