- Witte [2]
Witte, 1) Karl, Rechtsgelehrter und ausgezeichneter Dante-Forscher, geb. 1. Juli 1800 in Lochau bei Halle, gest. 6. März 1883 in Halle, erregte als »Wunderknabe«, namentlich durch seine Fortschritte in den Sprachen, Aufsehen (vgl. die pädagogisch wichtige Schrift seines Vaters: »Karl W. der Jüngere, oder Erziehungs- und Bildungsgeschichte desselben«, Leipz. 1819, 2 Bde.) und wurde bereits im Januar 1810 als Student der Universität Leipzig immatrikuliert. Auf Wunsch des Königs Hieronymus von Westfalen bezog er die Universität Göttingen und schrieb hier im zwölften Jahr eine lateinische Schrift über die Konchoide des Nikomedes, eine Kurve des vierten Grades, wodurch er sich im April 1814 in Gießen die philosophische Doktorwürde erwarb. Außerdem studierte er alte und neue Sprachen, Geschichte, Mathematik, Naturwissenschaften und Philosophie, sodann als Pensionär des Königs von Preußen in Heidelberg die Rechte, Diplomatik und Kameralwissenschaften. Nach seiner Rückkehr (1816) wollte er sich an der Universität in Berlin habilitieren; doch machte ihm die Juristenfakultät wegen seiner Jugend Schwierigkeiten, und das Ministerium bewilligte ihm daher eine Unterstützung zu einer Studienreise. W. widmete sich während eines mehr als zweijährigen Aufenthalts in Italien zum Teil juristischen Forschungen, vorzugsweise aber dem Studium der Kunstgeschichte und italienischen Literatur. 1823 wurde er außerordentlicher, 1829 ordentlicher Professor der Rechte in Breslau und später nach Halle versetzt,-wo er 1855 zum Ordinarius der Juristenfakultät aufrückte und zum Geheimen Justizrat ernannt wurde. Von seinen juristischen Arbeiten ist »Das preußische Intestaterbrecht« (Leipz. 1838) hervorzuheben. Seine italienischen Studien, besonders über Dante, sind auch jenseit der Alpen geschätzt. Er übersetzte unter anderm das »Decamerone« des Boccaccio (3. Aufl., Leipz. 1859, 3 Tle.) und mit Kannegießer Dantes »Lyrische Gedichte« (2. Aufl., das. 1842, 2 Bde.) und veranstaltete eine vorzügliche kritische Ausgabe von Dantes »Divina Commedia« (Berl. 1862), der er eine metrische, reimlose Übersetzung dieses Gedichtes mit Kommentar (das. 1865; 3. Aufl. 1876, 2 Bde.) sowie Ausgaben von Dantes »De monarchia« (2. Aufl., Wien 1874) und der »Vita nuova« (Leipz. 1876) folgen ließ. Auch bearbeitete er die 5. Auflage von Kannegießers Übersetzung der »Göttlichen Komödie« (Leipz. 1873, 3 Tle.). Außerdem nennen wir von ihm: »Alpinisches und Transalpinisches«, neun Vorträge (Berl. 1858) und »Danteforschungen« (Halle 1869 u. Heilbr. 1879, 2 Bde.). Die unter dem Protektorat des Königs Johann von Sachsen gegründete deutsche Dante-Gesellschaft hat W. zum eigentlichen Urheber. – Sein Sohn Hermann W., geb. 12. Nov. 1833 in Breslau, gest. 26. Jan. 1876 als Professor der Rechte in Greifswald, schrieb: »Die Bereicherungsklagen des gemeinen Rechts« (Halle 1859) und »Das Interdictum uti possidetis« (Leipz. 1863). Dessen jüngerer Bruder, Leopold W., geb. 9. Juni 1836 in Halle, wo er als Superintendent a. D. (Schulpforta) lebt, Herausgeber der »Flugschriften des Evangelischen Bundes«, schrieb: »Das Leben Friedrich August Gotttreu Tholucks« (Bielef. 1884–86, 2 Bde.).
2) Sergjej Julijewitsch, Graf, russ. Staatsmann, geb. 29. Juli 1849 in Tiflis, von deutscher Abkunft, studierte in Odessa Naturwissenschaften, widmete sich dann dem Eisenbahnwesen und tat sich zuerst während des türkischen Krieges 1877–78 durch Organisation des Eisenbahnbetriebs im Süden hervor. 1879 wurde er nach St. Petersburg berufen, 1886 Direktor der russischen Südwesteisenbahnen, 1888 Chef des neuen Eisenbahndépartements im Finanzministerium und Vorsitzender der Tarifkommission, 1892 Minister der Verkehrswege und 1893 Finanzminister. Er stellte das Gleichgewicht im Staatshaushalt her, führte 1899 die Goldwährung durch. ebenso die Getränkesteuerreform, den neuen Paß Ustaw, begann die Verstaatlichung der Eisenbahnen, hob die solidarische Hast der Gemeinde auf und erleichterte den Austritt aus ihr, endlich schloß er mehrere Handelsverträge, besonders den mit dem Deutschen Reiche. 1903 ward er Präsident des Ministerkomitees, wobei er den Vorsitz der besondern Konferenz in Sachen der Landwirtschaft beibehielt. Seine Finanzreform hat Rußlands Schulden stark vermehrt, wozu auch die sibirische und mandschurische Bahn beitrugen. Der Bau der letztern und die gegen Wittes Absichten eingetretene Besetzung von Port Arthur hatten den japanischen Krieg zur Folge. W., ein Gegner des Krieges, wurde an Stelle des Staatssekretärs Murawjew im Juli 1905 zum ersten Bevollmächtigten für die Verhandlungen mit Japan ernannt (Friede zu Portsmouth in New Hampshire vom 5. Sept.). Heimgekehrt, wurde er zum Grafen und 6. Nov. zum Präsidenten eines konstitutionellen Ministeriums ernannt, nahm aber 30. April 1906 seine Entlassung, da er in seinem Liberalismus zu weit gegangen war. Sein letztes Werk war eine Milliardenanleihe. Er schrieb: »Die Prinzipien der Eisenbahntarife« (russ., Kiew 1883) und eine Schrift über Friedrich List (das. 1888). Vgl. Rohrbach, Das Finanzsystem W. (Berl. 1902).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.