Wechselprozeß — Wechselprozeß, Abart des Urkundenprozesses, das abgekürzte Verfahren, das für Wechselklagen (s.d.) von der Zivilprozeßordnung (§§ 602 605 u. 592 601) vorgesehen ist; wichtig ist für dasselbe bes. die Wechselstrenge (s.d.) … Kleines Konversations-Lexikon
Wechselprozeß — Der Wechselprozess ist eine besondere Verfahrensart im deutschen Zivilprozessrecht. Wie auch der Scheckprozess ist er eine Unterform des Urkundenprozesses. Der Zweck des Wechselprozesses besteht darin, dem Begünstigten eines Wechsels die schnelle … Deutsch Wikipedia
Urkundenprozeß — nennt man dasjenige (summarische) Verfahren, das bei sofort urkundlich erweisbaren Forderungen zulässig ist und das dem Gläubiger den Vorteil schleuniger Zwangsvollstreckung gewährt. Der U. verdankt seine Entstehung der italienischen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Friedrich Stein — Friedrich Wilhelm Victor Albert Stein (* 27. Januar 1859 in Breslau; † 12. Juli 1923 in Halle (Saale)) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Werke 3 Quelle … Deutsch Wikipedia
Hauptverfahren — heißt im Strafprozeßrecht derjenige Teil der Untersuchung, in dem die Entscheidung der Sache erfolgt, im Gegensatz zum Vorverfahren, das seinerseits wieder das Ermittelungsverfahren und die Voruntersuchung umfaßt. Die Eröffnung des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen — liegt dann vor, wenn das Gericht ausspricht, daß ein an sich wegen mangelnder Rechtskraft nicht vollstreckbares Urteil (s. Vollstreckungsurteil) vorläufig vollstreckt werden darf. Nach der Deutschen Zivilprozeßordnung (§ 708) sind eine Reihe von… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wechselarrest — (Wechselhaft, Wechselstrenge), das dem frühern Wechselprozeß eigentümliche Exekutionsmittel der persönlichen Schuldhaft (vgl. Haft II) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zivilprozeßordnung — ist die gebräuchlichste Bezeichnung für ein Gesetzbuch, das die Regelung des Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten enthält (s. Zivilprozeß). Die deutsche Z., deren Einführung auf diesem Gebiet im Deutschen Reiche die Rechtseinheit… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zwischenurteile — heißen nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 303) im Gegensatz zu den Endurteilen diejenigen Urteile, durch die nicht über den Rechtsstreit selbst (ganz oder zum Teil), sondern nur über ein einzelnes selbständiges Angriffs oder… … Meyers Großes Konversations-Lexikon