- Wechselarrest
Wechselarrest (Wechselhaft, Wechselstrenge), das dem frühern Wechselprozeß eigentümliche Exekutionsmittel der persönlichen Schuldhaft (vgl. Haft II).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Wechselarrest (Wechselhaft, Wechselstrenge), das dem frühern Wechselprozeß eigentümliche Exekutionsmittel der persönlichen Schuldhaft (vgl. Haft II).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Wechselarrest — Wechselarrest, s.u. Arrest 2) a) cc) u. Wechsel S. 954 … Pierer's Universal-Lexikon
Wechsel [2] — Wechsel (fr. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Littera di cambio), ein in gesetzmäßiger Form ausgestelltes schriftliches Versprechen, durch welches der Aussteller sich nach dem geltenden Wechselrechte verpflichtet an eine darin… … Pierer's Universal-Lexikon
Gefängniß — Gefängniß, das Gebäude od. auch nur Zimmer in einem Gebäude, welches dazu bestimmt ist, daß darin auf obrigkeitliche Anordnung u. unter obrigkeitlicher Aufsicht Personen detinirt werden können, um dieselben an dem Gebrauche ihrer persönlichen… … Pierer's Universal-Lexikon
Wechselstrenge — Wechselstrenge, s. Wechselarrest … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Arrest — Arrest, 1. Verhaft als Strafe oder zur Sicherheit während der Strafuntersuchung; 2. Verhaft des Schuldners auf Verlangen des Gläubigers, namentlich Wechselarrest; 3. gerichtliche Beschlagnahme des Eigenthums des Schuldners zur Sicherung der… … Herders Conversations-Lexikon