- Basel [3]
Basel, sonst reichsunmittelbares deutsches Bistum, den Sundgau, den Kanton B. und Teile von Bern. Solothurn, Aargau umfassend, etwa 1100 qkm (20 QM.) mit 60,000 Einw., zerfiel außer der Kathedralstadt B. in elf Dekanate. In kirchlicher Beziehung stand der Bischof unter dem Erzbischof von Besançon, als Reichsfürst hatte er Sitz und Stimme auf den Reichstagen Der Sitz des Bistums war ursprünglich Angst (Augusta Rauracorum); Anfang des 7. Jahrh. wird Ragnachar, Bischof von Augst und B. genannt. Bischof Heito (806–823), zugleich Abt von Reichenau, reiste 811 als Gesandter Karls d. Gr. nach Konstantinopel. Unter dem von dem Burgunderkönig Rudolf III. und Kaiser Heinrich II. begünstigten Bischof Adalbero II. (gest. 1025) wurde der Grund zu der weltlichen Herrschaft des Bischofs gelegt, die schließlich außer der Stadt B. und dem später von dieser erworbenen Gebiete die Juralandschaften Birseck, Pfeffingen, Lauffen, Delsberg, St. Ursanne, Pruntrut, Freiberge, Erguel (St. Immertal), Münstertal, Tessenberg, die Städte Biel und Neuenstadt sowie die Enklaven Schliengen und Istein auf der rechten Seite des Rheins umfaßte. Bischof Burkhard von Hasenburg (1072–1107) ist als hervorragender Parteigänger Kaiser Heinrichs IV., Johann Senn von Münsingen (1335–65) als Anhänger Ludwigs des Bayern bekannt; beide wurden dafür von den Päpsten mit dem Bann belegt. Seit 1395 waren Pruntrut und Delsberg die gewöhnlichen Residenzen der Bischöfe, während das Domkapitel infolge der Reformation 1529 seinen Sitz von B. nach Freiburg i. B. verlegte, von wo es 1679 nach Arlesheim übersiedelte. Im 16. Jahrh. drohte dem Bistum völlige Auflösung, indem Bern, Biel und B. sich seiner Gebiete zu bemächtigen und sie durch Einführung der Reformation an sich zu ketten suchten. Da rettete Bischof Jakob Blarer 1579 das Bistum durch ein Bündnis mit den katholischen Orden der Eidgenossenschaft; nur in den mit Bern und Biel verbundenen Tälern von Münster und Erguel konnte sich die Reformation erhalten. Infolge seines Bundes mit den katholischen Orden galt der Bischof halb und halb als ein Glied der Eidgenossenschaft; doch wurden als eigentlich schweizerisch nur die mit Bern und Biel verbündeten Gebiete, die übrigen als Reichsboden betrachtet. Dennoch erwirkten die Schweizer in der Regel dem ganzen Bistum den Einschluß in ihre Neutralität. Im 18. Jahrh. wurde es durch heftige innere Unruhen erschüttert. Nachdem der Bischof 1791 zur Unterdrückung eines Aufstandes kaiserliche Truppen herbeigerufen, wurden durch die Franzosen die Reichslande des Bistums zunächst in eine raurakische Republik verwandelt (November 1792) und März 1793 als Depart. Mont-Terrible Frankreich einverleibt. Ende 1797 besetzten die Franzosen auch den schweizerischen Teil des Bistums. Durch den Wiener Kongreß wurde 1814 das ganze Bistum, von den Enklaven in Baden abgesehen, der Schweiz einverleibt; den größten Teil erhielt Bern (Bernischer Jura), Birseck kam zum Kanton B. Die geistliche Jurisdiktion des Bischofs blieb bestehen und wurde 1828 durch ein Konkordat der Kantone Bern, Luzern, Solothurn und Zug mit dem apostolischen Stuhl, dem auch Aargau, Thurgau und Basel beitraten, auf neue Grundlagen gestellt. Zum Sitz des rekonstruierten Bistums B. wurde Solothurn bestimmt. Durch den Konflikt der Diözesanstände mit Bischof Lachat, der 1873 zu dessen Entsetzung seitens der Mehrheit der Diözesanstände und infolge der Weigerung des Domkapitels, einen Bistumsverweser zu ernennen, 1874 zu dessen Aufhebung und zur Liquidation des Bistumsvermögens führte (s. Schweiz, Gesch.), wurde das Bistum tatsächlich aufgehoben; die bischöfliche Gewalt Lachats blieb auf die Kantone Luzern und Zug, die gegen die Beschlüsse der Mehrheit Protest einlegten, beschränkt. Erst 1884 kam es zur Wiederherstellung des Bistums, indem der schweizerische Bundesrat namens der Diözesanstände (ohne Bern) 1. Sept. eine Übereinkunft schloß, kraft dessen die Kurie in der Person des Dompropstes Fiala einen dem Bundesrat genehmen Bischof ernannte, während Lachat zum apostolischen Administrator des bei diesem Anlaß von den Bistümern Mailand und Como losgetrennten Kantons Tessin ernannt wurde. Am 16. März 1888 wurde der Tessin formell dem Bistum B. angeschlossen, dessen Ordinarius den Titel Bischof von B. und Lugano erhielt. Vgl. Trouillat, Monuments de l'histoire de l'ancien évêché de Bâle (Pruntrut 1852–67, 5 Bde.); Quiquérez, folgende Werke: Jean de Vienne, ou l'Evêché de Bâle an XIV. siècle (das. 1836), Monuments de l'ancien évêché de Bâle (das. 1862–64), Histoire des troubles dans l'évêché de Bâle en 1740 (Delsberg 1875), Histoire des institutions constitutionnelles et juridiques de l'ancien évêché de Bâle (das. 1877), Histoire de la révolution dans l'évêché de Bâle 1791 (Pruntrut 1881); Buser, Das Bistum B. und die französische Revolution (Bas. 1896); Vautrey, Histoire des évêques de Bâle (Einsiedeln 1884–87, 4 Bde.); Fleiner, Staat und Bischofswahl im Bistum B. (Leipz. 1897); »Actes de la Société Jurassienne d'émulation« (seit 1849).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.