Rettungshäuser

Rettungshäuser

Rettungshäuser (Besserungsanstalten) für die verwahrloste Jugend als für diesen Zweck ausschließlich bestimmte Anstalten sind ein Erzeugnis des 19. Jahrh. Ähnliches erstrebten bereits im 16. und 17. Jahrh. der Erzbischof Karl von Borromeo in Mailand und Vinzenz von Paul in Frankreich. In den größern Städten der Niederlande und dann auch in den protestantischen Städten Norddeutschlands entstanden öffentliche Armen- und Arbeitshäuser während des 16. und 17. Jahrh., in denen öfter auch Abteilungen für »ungeratene Kinder« sich fanden, die dort zu Arbeit und Unterricht angehalten wurden. Die von A. H. Francke angeregte Fürsorge für verwaiste Kinder kam in vielen Fällen auch der verwahrlosten Jugend zugute. Mit größerer Klarheit erfaßte J. H. Pestalozzi die Fürsorge für verwahrloste Kinder als eine ganz eigne Aufgabe der Menschenliebe. Von seinen ersten Versuchen in Neuhof (1775) bis zur Begründung der Anstalt in Clindy (1818) begleitete ihn dieser Gedanke. Mehr praktischen Erfolg hatten seine Landsleute v. Fellenberg und Wehrli in Hofwil. 1788 folgte Robert Youngs mit einer großartigen Anstalt in London. Im wesentlichen die heutige Gestalt erhielten jedoch die R. erst in Deutschland nach den Franzosenkriegen. Schon 1813 sammelte Johannes Falk in Weimar den Verein der Freunde in der Not, der anfangs die verwahrlosten Kinder bei Handwerkern und Landleuten unterbrachte, 1823 aber eine eigne Anstalt, den Lutherhof, schuf. Inzwischen hatten bereits die Grafen A. und W. v. d. Recke-Volmerstein (Overdyck 1819, Düsselthal 1822), Spittler und Chr. H. Zeller in Beuggen bei Basel (Armenschule und Bildungsanstalt für Armenschullehrer, 1817), Reinthaler in Erfurt (Martinsstift, 1819), Königin Pauline von Württemberg (Paulinenpflege in Stuttgart, 1820) derartige Anstalten ins Leben gerufen, 1824 folgten Nürnberg und Erlangen auf Karl v. Raumers Betreiben, 1825 Berlin auf Anregen des Ministers Rother mit der Anstalt Am Urban. Neuen Aufschwung brachte 1833 der Vorgang J. H. Wicherns im Rauhen Hause (s. d.) zu Horn bei Hamburg. Er gliederte seine umfangreiche Anstalt in einzelne familienartige Gruppen mit Gartenarbeit etc., wie es ganz ähnlich auch der Pfarrer Gustav Werner in Reutlingen mit Erfolg versuchte. Das Rauhe Haus fand nicht nur in Deutschland, sondern weit darüber hinaus Beachtung und Nachfolge. Eigenartig verwertete in Frankreich F. A. Demetz (s. d.) seine in Horn gewonnenen Anschauungen bei Gründung seiner Colonies agricoles penitentiaires, deren erste 1839 in Mettray entstand. Besonders wirksam erwies sich die von Wichern mit dem Rauhen Hause verbundene Bruderschaft der Helfer. Die auf dem ersten Kirchentag in Wittenberg (im September 1848) erfolgte Gründung des Zentralausschusses für die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche kam auch der Sache der R. zugute, die gegenüber manchen Vorurteilen neben der Unterbringung der Zöglinge in geeigneten, besonders ländlichen Familien, sich immer mehr Bahn brachen und endlich im deutschen Strafgesetzbuch vom 15. Mai 1871, namentlich in dessen revidierter Gestalt vom 26. Febr. 1876 (§ 56), sowie in den preußischen Gesetzen über Zwangserziehung (s. d.) vom 13. März 1878 und über Fürsorgeerziehung vom 2. Juli 1900 auch offene staatliche Anerkennung fanden. Ein Teil der zur Zwangserziehung verurteilten Kinder pflegt seitdem den Rettungshäusern überwiesen zu werden. Doch haben die zuständigen Kommunalverbände mehr und mehr auch eigne ähnliche Anstalten begründet, 1899 zählte man in Deutschland 454 R. Die darunter befindlichen 320 evangelischen Anstalten hatten allein etwas über 12,000 Insassen. Von diesen evangelischen Anstalten kamen 186 mit etwa 6100 Insassen auf Preußen. Außerhalb Deutschlands haben die R. namentlich in England große Verbreitung, mannigfache Ausgestaltung und hingebende Teilnahme gefunden. In Frankreich nahmen sie nach dem erwähnten Vorgang von Demetz vorwiegend die eigentümliche Form der Colonies agricoles an, deren 6 umfangreiche vom Staat und 21 von Privatvereinen unterhalten werden. Außerdem bestehen noch etwa 20 anders eingerichtete R. für Mädchen. Die Zahl der Insassen sämtlicher Besserungsanstalten belief sich 1884 auf etwa 7000, wovon 5800 Knaben und 1200 Mädchen waren. In Belgien hat seit 1847 der Staat selbst die Sache der Jugendrettung in die Hand genommen. Damals entstand die landwirtschaftliche Besserungsanstalt zu St.-Hubert für freigesprochene jugendliche Angeklagte. 1848 kamen die beiden großen Anstalten zu Ruyffelede (Knaben) und Beernem (Mädchen) für die enfance abandonnée, 1864 die zu Namur für die enfance coupable hinzu. Sämtliche Anstalten sind im weiten Maßstab angelegt und militärisch geordnet. Die Schweiz besitzt etwa 60 R. mit über 2000 Zöglingen. Wiederholt hat das Jugendrettungswesen internationale Versammlungen beschäftigt, so die Kongresse für Gefängniswesen in Stockholm (1878), für Unterrichtswesen in Brüssel (1880) und London (1884), für Jugendschutz in Paris (1883). Vgl. Ötker, Über Erziehungsanstalten für verwahrloste Kinder (Berl. 1879); Wichern und Henske, Rettungsanstalten (in Schmids »Enzyklopädie des Erziehungs- u. Unterrichtswesens«, 2. Aufl., Bd. 7); »Das Rettungshauswesen«, eine Denkschrift (Berl. 1882); Aschrott, Die Behandlung der verwahrlosten und verbrecherischen Jugend (das. 1892); Appelius, Die Behandlung jugendlicher Verbrecher und verwahrloster Kinder (das. 1892, Kommissionsbericht der internationalen kriminalistischen Vereinigung); Brückner, Erziehung und Unterricht vom Standpunkt der Sozialpolitik (das. 1895); »Statistik der evangelischen R. Deutschlands« (das. 1897); Rein, Pädagogik in systematischer Darstellung, Bd. 2 (Langensalza 1906). Zeitschriften: »Fliegende Blätter aus dem Rauhen Hause« (begründet von J. H. Wichern, Hamb. 1844 ff.) und »Jugendfürsorge« (hrsg. von Pagel, Berl., seit 1900). S. auch die Artikel: »Besserungsanstalten, Fürsorgeerziehung, Innere Mission, Jugendliche Verbrecher, Zwangserziehung« und die dort angeführten Schriften.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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