- Arrak
Arrak (Rak), in Ostindien jedes gegorne Getränk, in Ägypten (Araki) ein alkoholisches Getränk aus Palmensaft, in Turkistan Branntwein aus Gerste und Hirse oder Früchten, in Persien solcher aus Rosinen, in Schiraz Dattelbranntwein etc. Das alkoholische Getränk, das in Europa A. genannt wird, stammt aus Java, Malabar, Ceylon und Siam. über die Darstellung, die in den Händen von Chinesen liegt, ist Zuverlässiges kaum bekannt. Auf Ceylon gewinnt man aus gequetschten und angeschnittenen Blütenkolben der Kokospalme den Toddy, den man gären läßt und dann destilliert. Aus dem zuerst erhaltenen Lutter erhält man durch Rektifikation A. Auf Java bereitet man A. aus Reis mit Melasse und Toddy, aber auch aus Reis allein, und in diesem Fall erfordert die Herstellung des Reismalzes besondere Sorgfalt. Manche wohl meist am Erzeugungsort selbst genossene Sorten von A. erhalten noch Zusätze, welche die betäubende Kraft des Getränks erhöhen, z. B. den Saft von Hanf und einer Stechapfelart. Der Alkoholgehalt der Handelsware ist durchschnittlich 58–60 Volumprozent. A. färbt sich durch Lagerung in Eichenfässern gelblich, wird aber für den deutschen Markt mit Knochenkohle entfärbt. Am beliebtesten und verbreitetsten ist in Europa der A. aus Batavia, neben demselben kommen die sogen. Küstenarraks (Cheribon u.a.) vor, die von den Zuckerfabriken erzeugt werden. Unter Goa-A. versteht der deutsche Handel eine gelbliche oder gelbe Sorte, doch scheint aus Goa gar kein A. nach Deutschland zu kommen. Hauptkonsument des Arraks in Europa ist Schweden, wo er zur Herstellung des schwedischen Punsches benutzt wird. Echter A. besitzt ein charakteristisches seines, durchdringendes Aroma, er wird aber ganz allgemein mit Spiritus und Wasser gestreckt, auch wird sehr viel A. aus Spiritus mit Johannisbrot, Teeaufguß, Vanille, Neroliöl, Äthern etc. hergestellt. Echter A. enthält sehr wenig Fuselöl, Extrakt und Asche. Die Echtheit einer Arrakprobe ist durch chemische Analyse nicht sicher festzustellen. Über die Güte eines Arraks entscheidet die geübte Zunge eines Sachverständigen. Vgl Sell, Über Kognak, Rum und A. (Berl. 1891)
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.