Jagdbar

Jagdbar

Jagdbar, das Wild, dessen Verfolgung und Aneignung ausschließlich dem Jagdberechtigten zusteht (s. Jagdrecht). Welche Tiere das sind, richtet sich, auch nach Erlaß des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach dem Landesrecht. Die Ausführungsbestimmungen zu demselben haben diesen Gegenstand z. T. geregelt, z. B. für Bayern (Art. 142) bestimmt: die wilden Säugetiere und Vögel, deren Fleisch, Pelzwerk und Gefieder verwertet zu werden pflegt, oder die als Raubtiere diesem Wilde nachstellen. Für Preußen (mit Ausschluß der hohenzollerischen Lande) ist die bisher bestehende Verschiedenheit durch § 1 des Wildschongesetzes vom 14. Juli 1904 beseitigt. Danach sind j.: a) Elch-, Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild. Hafen, Biber, Ottern, Dachse, Füchse, wilde Katzen, Edelmarder (Baummarder); b) Auer-, Birk- und Haselwild, Schnee-, Reb- und schottische Moorhühner, Wachteln, Fasanen, wilde Tauben, Drosseln (Krammetsvögel), Schnepfen, Trappen, Brachvögel, Wachtelkönige, Kraniche, Adler (Stein-, See-, Fisch-, Schlangen- und Schreiadler), wilde Schwäne, wilde Gänse, wilde Enten, alle andern Sumpf- und Wasservögel, mit Ausnahme der grauen Reiher, der Störche, der Taucher, der Säger, der Kormorane und der Bleßhühner. Bei Einwanderung oder Einführung bisher nicht einheimischer Wildarten kann durch königliche Verordnung Bestimmung über ihre Jagdbarkeit getroffen werden (§ 14). Alle übrigen Tiere, jetzt also auch überall in Preußen das Kaninchen, unterliegen dem freien Tierfang. Zur Aneignung des jagdbaren Wildes ist ein Jagdschein erforderlich (also auch für den Krammetsvogelfang), soweit nicht die Bestimmung des § 2 des Jagdschongesetzes vom 31. Juli 1895 zutrifft. Das Recht, auf eignem Grund und Boden den Drosselfang auszuüben, bleibt für Hannover bestehen. Das ausschließliche Recht des Jagdberechtigten umfaßt auch die verendeten Tiere und die Eier des Federwildes (s. hierzu § 19, Abs. 3 des Gesetzes). – J. heißt ein Hirsch von zehn Enden, stark j., wenn er mehr Enden aufgesetzt hat.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Jagdbar — Jagdbar, Wild, wenn es mit Nutzen u. nach den Jagdgesetzen erlegt werden kann; so Hirsche von 10 Enden u. darüber; daher Jagdbarkeit …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Jagdbar — Jāgdbar, er, ste, adj. et adv. was gejaget werden kann, doch nur in engerer Bedeutung, was mit Nutzen, oder den Regeln der Jägerey zu Folge gejaget werden kann. In diesem Verstande ist ein jagdbarer Hirsch bey den Jägern, ein Hirsch, welcher… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • jagdbar — jagen: Das auf das dt. und niederl. Sprachgebiet beschränkte Verb (mhd. jagen, ahd. jagōn, mnd. jagen, mniederl. jaghen) hat keine sicheren außergerm. Entsprechungen. Die Verknüpfung mit der Wortgruppe von aind. yalú ḥ »rastlos« ist zweifelhaft …   Das Herkunftswörterbuch

  • jagdbar — jagd|bar 〈Adj.〉 1. dem Jagdgesetz unterliegend, so beschaffen, dass man es jagen darf (Tier) 2. kräftig, mit einem Geweih von bestimmter Stärke versehen (Hirsch) ● ein gut jagdbarer Hirsch; jagdbares Wild * * * jagd|bar <Adj.> [mhd.… …   Universal-Lexikon

  • jagdbar — jagd|bar …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Geweih — (Gehörn), die aus Knochensubstanz bestehenden Hörner der Hirscharten. Beim Rot , Dam , Elch und Rehwild trägt nur das männliche Tier ein G., beim weiblichen Tier kommt es in schwacher, meist krüppelhafter Ausbildung nur als sehr seltene… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Parforcejagd — Parforcejagd, (Forciren), ein Jagen, wo man das Wild durch weniger schnelle (als das Wild) Hunde u. Jäger zu Pferde so lange verfolgt, bis es erschöpft, nicht weiter fliehen u. mit Hirschfänger, Büchse od. Pistol erlegt werden kann; unterscheidet …   Pierer's Universal-Lexikon

  • wild — zügellos; hippelig (umgangssprachlich); ausgelassen; hibbelig (umgangssprachlich); aufgekratzt (umgangssprachlich); ungezähmt; ungestüm; ungezügelt; …   Universal-Lexikon

  • Wild — Wildbret; Wildfleisch; Jagdbeute; Wildtier * * * wild [vɪlt] <Adj.>: 1. in der freien Natur lebend oder wachsend; nicht gezüchtet oder angebaut: wilde Kaninchen; diese Pflanzen kommen nur wild vor. Syn.: wild lebend, wild wachsend. 2. a)… …   Universal-Lexikon

  • Walfang — Wal|fang 〈m. 1u; unz.〉 das Fangen von Walen ● den Walfang verbieten; Walfang treibende / walfangtreibende Länder * * * Wal|fang, der <o. Pl.>: Fang von Walen: auf W. gehen. * * * Walfang,   die gewerbsmäßige Jagd auf Wale, Zweig der… …   Universal-Lexikon

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