Grundteilung — Grundteilung, Dismembration, Zerlegung von Grundstücken v. a. durch Abschreibung (Grundbuchrecht), besonders bei der Auseinandersetzung von Miterben, der Teilveräußerung und der planmäßigen Zergliederung (Parzellierung). Da die Grundteilung… … Universal-Lexikon
Substanzteilung (Gesamthand) — Die Substanzteilung an Gesamthandeigentum bedeutet grundsätzlich die endgültige Aufhebung der Gesamthandgemeinschaft und des Gesamthandeigentums. Diese wurde früher als Watschierung (Watschar), Totteilung[1], Tatteilung[2], Realteilung oder… … Deutsch Wikipedia
As (Einheit) — As Teilstück, republikanisch, ca. 270 v. Chr. Der As ist das Grundnominal der römischen Währung vor der Denareinführung um 211 v. Chr. Es stand ganz allgemein für einen ganzen Gegenstand, eine Erbschaft (res ex asse), ein Acker oder ein… … Deutsch Wikipedia
Bodenbonitierung — Bodenbonitierung, Feststellung der Beschaffenheit oder Güte (Bonität) der Grundstücke, zur Ermittelung ihres Wertes für die Güterabschätzung (s.d.), Grundsteuereinschätzung, Grundzusammenlegung, Grundteilung, Enteignung für Grundtausche,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Dateylung — Dateylung, s. Grundteilung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Lehnswesen — (Feudal , Benefizialwesen). Man versteht unter Lehn oder Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Mutschierung — (v. mittelhochd. muotscharunge, »Teilung«), im Mittelalter die von Mitbesitzern vorgenommene Teilung der Nutzungen ohne Aufhebung der Gemeinschaft hinsichtlich der Verfügung und des gegenseitigen Sukzessionsrechts der Genossen; Gegensatz: Tat… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Tatteilung — Tatteilung, s. Grundteilung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Todteilung — Todteilung, s. Grundteilung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Totteilung — Totteilung, Grundteilung, Erbteilung, bei welcher alle gemeinsamen Rechte aufhören, ausgenommen die gegenseitige Anwartschaft der verschiedenen Geschlechtslinien … Kleines Konversations-Lexikon