Grundteilung

Grundteilung

Grundteilung (Dateylung, Tatteilung, Todteilung) heißt im deutschen Recht eine Teilung, durch die eine Gemeinschaft, insbes. diejenige mehrerer Lehensfolger, vollständig aufgehoben wird (Realteilung), im Gegensatz zur Mutschierung (s. d.), durch die nur die Nutzung geteilt wird, ohne daß Verfügung und Sukzessionsrecht aufhören gemeinschaftlich zu sein.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Grundteilung — Grundteilung,   Dismembration, Zerlegung von Grundstücken v. a. durch Abschreibung (Grundbuchrecht), besonders bei der Auseinandersetzung von Miterben, der Teilveräußerung und der planmäßigen Zergliederung (Parzellierung). Da die Grundteilung… …   Universal-Lexikon

  • Substanzteilung (Gesamthand) — Die Substanzteilung an Gesamthandeigentum bedeutet grundsätzlich die endgültige Aufhebung der Gesamthandgemeinschaft und des Gesamthandeigentums. Diese wurde früher als Watschierung (Watschar), Totteilung[1], Tatteilung[2], Realteilung oder… …   Deutsch Wikipedia

  • As (Einheit) — As Teilstück, republikanisch, ca. 270 v. Chr. Der As ist das Grundnominal der römischen Währung vor der Denareinführung um 211 v. Chr. Es stand ganz allgemein für einen ganzen Gegenstand, eine Erbschaft (res ex asse), ein Acker oder ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Bodenbonitierung — Bodenbonitierung, Feststellung der Beschaffenheit oder Güte (Bonität) der Grundstücke, zur Ermittelung ihres Wertes für die Güterabschätzung (s.d.), Grundsteuereinschätzung, Grundzusammenlegung, Grundteilung, Enteignung für Grundtausche,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dateylung — Dateylung, s. Grundteilung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lehnswesen — (Feudal , Benefizialwesen). Man versteht unter Lehn oder Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mutschierung — (v. mittelhochd. muotscharunge, »Teilung«), im Mittelalter die von Mitbesitzern vorgenommene Teilung der Nutzungen ohne Aufhebung der Gemeinschaft hinsichtlich der Verfügung und des gegenseitigen Sukzessionsrechts der Genossen; Gegensatz: Tat… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Tatteilung — Tatteilung, s. Grundteilung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Todteilung — Todteilung, s. Grundteilung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Totteilung — Totteilung, Grundteilung, Erbteilung, bei welcher alle gemeinsamen Rechte aufhören, ausgenommen die gegenseitige Anwartschaft der verschiedenen Geschlechtslinien …   Kleines Konversations-Lexikon

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