Mutschierung — [mittelhochdeutsch muotscharunge »Teilung«], Nutzteilung, im Mittelalter Teilung eines gemeinsamen Eigentums zur Sondernutzung, bei gleichzeitiger rechtlicher Beibehaltung des Gesamteigentums; Gegensatz: Watschierung (Tot , Realteilung) … Universal-Lexikon
Nutzungsteilung (Gesamthand) — Die Nutzungsteilung an Gesamthandeigentum bedeutet die Teilung der Verfügungsgewalt über die Gesamthandsache. Diese wurde früher auch als Nutzteilung, Örterung, Mutschierung bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Rechtswirkung 3… … Deutsch Wikipedia
Friedrich III. (Braunschweig-Calenberg-Göttingen) — Friedrich von Braunschweig Lüneburg (* 1424; † 5. März 1495 in Hannoversch Münden) genannt der Unruhige oder Turbulentus, war ein Sohn von Herzog Wilhelm von Braunschweig Lüneburg und Cäcilie von Brandenburg. Zusammen mit seinem Bruder Wilhelm… … Deutsch Wikipedia
Fürstentum Calenberg — Territorium im Heiligen Römischen Reich Fürstentum Calenberg Wappen … Deutsch Wikipedia
Fürstentum Göttingen — Territorium im Heiligen Römischen Reich Fürstentum Göttingen Wappen … Deutsch Wikipedia
Ganerbenburg — Eine Ganerbenburg ist eine meist größere Burganlage, die gleichzeitig von mehreren Familien oder Familienzweigen bewohnt und verwaltet wurde. Inhaltsverzeichnis 1 Ganerbenburgen und Ganerbschaften 2 Rechtliche Grundlagen 3 Verbreitung … Deutsch Wikipedia
Gesamthandseigentum — Von Gesamthandseigentum spricht man im deutschen Privatrecht, wenn Eigentum mehreren Personen gemeinsam zusteht. In der Schweiz[1] und Liechtenstein[2] heißt die entsprechende Eigentumsform Gesamteigentum. Es ist also jede Person für sich… … Deutsch Wikipedia
Sachsen-Coburg — Territorium im Heiligen Römischen Reich Sachsen Coburg Wappen … Deutsch Wikipedia
Wilhelm II. (Braunschweig-Calenberg-Göttingen) — Wilhelm II. Herzog von Braunschweig Wolfenbüttel und Calenberg Göttingen (* ca. 1425; † 7. Juli 1503) aus dem Hause der Welfen, genannt Wilhelm der Jüngere, war Herzog zu Braunschweig und Lüneburg und Fürst von Braunschweig Wolfenbüttel und Fürst … Deutsch Wikipedia
Örterung — Örterung, auch Mutschierung oder Mutscher, im Lehnsrechte der Grundsatz, daß die Gesamthänder (s. Lehnswesen, S. 337) die Nutzungen untereinander nach Quoten verteilten … Meyers Großes Konversations-Lexikon