Dateylung
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Grundteilung — (Dateylung, Tatteilung, Todteilung) heißt im deutschen Recht eine Teilung, durch die eine Gemeinschaft, insbes. diejenige mehrerer Lehensfolger, vollständig aufgehoben wird (Realteilung), im Gegensatz zur Mutschierung (s. d.), durch die nur die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon