Todteilung
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Grundteilung — (Dateylung, Tatteilung, Todteilung) heißt im deutschen Recht eine Teilung, durch die eine Gemeinschaft, insbes. diejenige mehrerer Lehensfolger, vollständig aufgehoben wird (Realteilung), im Gegensatz zur Mutschierung (s. d.), durch die nur die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Stolberg [3] — Stolberg, altes nach der Stadt S. am Harz (s. oben) benanntes Dynastengeschlecht, das zuerst nachweislich in der Gegend von Artern und Voigtstedt angesessen war, sich wahrscheinlich um 1200 durch sogen. Todteilung von dem Geschlechte der Grafen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon