- Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft
Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, In Berlin wurde im März 1884 durch Graf Behr-Bandelin und Karl Peters die Gesellschaft für deutsche Kolonisation gegründet, die Peters, Graf Pfeil und Jühlke nach Ostafrika entsandte, wo sie durch Verträge mit einer Anzahl von Häuptlingen die Landschaften Useguha, Nguru, Usagara und Ukami erwarben. Für diese Erwerbung erhielt die Gesellschaft 27. Febr. 1885 einen kaiserlichen Schutzbrief. Aus dieser Gesellschaft bildete sich zunächst die Kommanditgesellschaft Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft Karl Peters und Genossen mit einem Direktorium von fünf Mitgliedern, dann 7. Sept. 1885 die D.-O. G., wobei die Anteile auf 10,000 Mk. erhöht und ein Kapital von 4 Mill. Mk. zusammengebracht wurde. An die Spitze trat ein auf 5 Jahre gewählter Präsident (Peters) mit zwei Direktoren und ein Direktionsrat von 21–27 Mitgliedern. Die Aussicht über die Gesellschaft wurde dem Reichskanzler übertragen. Als Zweck der Gesellschaft wurden aufgestellt Erwerb, Besitz, Verwaltung und Verwertung von Ländereien, Ausbeutung von Handel und Schifffahrt durch Selbstbetrieb oder Übertragung an andre Gesellschaften sowie deutsche Kolonisation im Osten Afrikas. Als die Gesellschaft aber die Verwaltung des Küstenstriches, der vom Sultan von Sansibar beansprucht wurde, mit seinen Häfen nach langen Verhandlungen endlich erreichte, brach 15. Aug. 1888 ein Aufstand aus, der sie nötigte, die Hilfe des Deutschen Reiches anzurufen (s. Deutsch-Ostafrika, S. 840). Letzteres warf den Aufstand nieder und übernahm 20. Nov. 1890 die ganze Verwaltung, zahlt jedoch der Gesellschaft jährlich 600,000 Mk. für die Überlassung der Zölle. Die Gesellschaft hat danach den Charakter einer privilegierten Erwerbsgenossenschaft. Um ihre Unternehmungen aufs neue zu verfolgen, nahm sie unter Garantie der Regierung eine Anleihe von 10,566,000 Mk. auf und betreibt nun auf ihren Pflanzungen Derema, Nguelo, Kikogwe, Muoa und Yassini den Anbau von Kaffee, Kokospalmen und Sisalagaven mit gutem Erfolg. Außer den Handelsniederlassungen an der Küste und im Innern von Deutsch-Ostafrika besitzt sie auch eine solche auf der Insel Nossi Bé (Madagaskar). An dem Bau der Eisenbahn Tanga-Korogwe war sie hervorragend beteiligt. Die D.-O.G. besaß bis 1903 das Recht der Münzprägung und prägte Silberrupien (s. Tafel »Münzen VI«, Fig. 12) und Kupferpesasstücke. Die Flagge der Gesellschaft ist ein weißes, durch ein schwarzes Kreuz in vier gleiche Felder geteiltes Flaggtuch, das obere, am Flaggstock liegende Feld mit den fünf Sternen des Südlichen Kreuzes ist rot (s. Tafel »Deutsche Flaggen«, Fig. 41).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.