- Barbier [1]
Barbier (Barbierer), ein Mann, der gewerbsmäßig rasiert, frisiert etc., auch Perücken macht und oft noch niedere Chirurgie (Schröpfen, Aderlassen, Operieren von Hühneraugen, Ausziehen von Zähnen etc.) ausübt. Die heutigen Barbiere entsprechen den Tonsoren der alten Römer, den Kureis der Griechen, die zugleich und vornehmlich Haarscherer waren. Die Barbiere standen ehemals in nahen Beziehungen zu den Badern (s. Bader) und wurden später mit denselben zu einer Zunft vereinigt. Nach Erlaß der preußischen Gewerbeordnung von 1845 bildeten sich Innungen, die 1871 zu einem Bunde deutscher Barbiere, Friseure und Perückenmacher zusammentraten, der 1884 Korporationsrechte erhielt. Der Bund (Sitz in Berlin) zählte 1902: 355 Innungen mit 15,972 Mitgliedern, 10,882 Gehilfen und 7842 Lehrlingen, besitzt 210 Fachschulen (1901 mit 5012 Schülern) und veranstaltet jährlich Wanderkongresse mit Ausstellungen selbstgefertigter Arbeiten im Perückenfach für Meister, Gehilfen und Lehrlinge. Organ des Bundes ist die Zeitschrift: »Der deutsche B., Friseur u. Perückenmacher« (Berl.). In Österreich unterstehen die Barbiere der Gewerbeordnung von 1859 und der Novelle dazu von 1883. Vgl. Berger, Die Hygiene in der Barbierstube (Basel u. Jena 1896); Sander, Die Lage des Barbier- und Friseurgewerbes (Münch. 1898); Wollschläger, B. und Friseur (Berl. 1902); Pattky, Leitfaden für Haarschneiden und Frisieren (das. 1884); zum Damen frisieren Anleitungen von Boltz (das. 1880), Janik (Wien 1896), Stark (Regensb. 1898); »Deutsche allgemeine Friseurzeitung« (Berl.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.