Örterung

Örterung

Örterung, auch Mutschierung oder Mutscher, im Lehnsrechte der Grundsatz, daß die Gesamthänder (s. Lehnswesen, S. 337) die Nutzungen untereinander nach Quoten verteilten.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Örterung — Örterung, im Mittelalter eine Übereinkunft von Fürstenfamilien, bes. Brüdern, namentlich der sächsischen aus dem Stamme Wettin, worin Einem die Regierung des Landes, dem Andern aber ein Schloß u. eine Apanage angewiesen wurde, wodurch die Ö. von… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nutzungsteilung (Gesamthand) — Die Nutzungsteilung an Gesamthandeigentum bedeutet die Teilung der Verfügungsgewalt über die Gesamthandsache. Diese wurde früher auch als Nutzteilung, Örterung, Mutschierung bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Rechtswirkung 3… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamthandseigentum — Von Gesamthandseigentum spricht man im deutschen Privatrecht, wenn Eigentum mehreren Personen gemeinsam zusteht. In der Schweiz[1] und Liechtenstein[2] heißt die entsprechende Eigentumsform Gesamteigentum. Es ist also jede Person für sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Wilhelm II. (Meißen) — Wilhelm II. der Reiche (* 23. April 1371; † 30. März 1425) war der zweite Sohn Markgraf Friedrich des Strengen und der Katharina von Henneberg. Bei der Chemnitzer Teilung von 1382 erhielt er gemeinschaftlich mit seinen Brüdern Friedrich und Georg …   Deutsch Wikipedia

  • Wilhelm II. der Reiche — (* 23. April 1371; † 30. März 1425) war der zweite Sohn Markgraf Friedrich des Strengen und der Katharina von Henneberg. Bei der Chemnitzer Teilung von 1382 erhielt er gemeinschaftlich mit seinen Brüdern Friedrich und Georg († 1402) das Osterland …   Deutsch Wikipedia

  • Sigmund [1] — Sigmund (Sigismund, d.i. Siegesschütz), I. Sagenhafte Person: 1) S., Volsungs Sohn, war bei der Hochzeit seiner Schwester Signy mit dem Gothenkönig Siggeir der Einzige, welcher ein von Odin in einen Baum gestoßenes Schwert herausziehen konnte.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Thronfolge — Thronfolge, in Staaten mit monarchischer Verfassung der rechtmäßige Übergang der Souveränetät (s.d.) auf eine andere Person nach dem Wegfall des bisherigen Staatsherrschers, sei es durch dessen Ableben od. auf andere Weise. Die Grundsätze über… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Todttheilung — (Tottheilung, Dattheilung, Grund u. Todtheilung, Divisio totalis, D. perfecta, D. in specie), die Theilung der landesherr Sonderung des Eigenthums u. der Lehns u. Geschlechtsgemeinschaft eintrat, nach welcher auch, so lange noch in der Linie, auf …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wilhelm [1] — Wilhelm (althochd. Willhelm. franz. Guillaume, engl. William), deutscher Name, bedeutet angeblich der mächtige Beschützer. Im 12. Jahrh. war dieser Name in Frankreich so allgemein, daß, als einst der Herzog Heinrich von der Normandie dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Friedrich [1] — Friedrich (mittelhochd. Friderîch, »Friedensfürst«, lat. Fridericus, franz. Frédéric, engl. Frederick), deutscher Vorname, Name zahlreicher Fürsten. [Römisch deutsche Kaiser und Könige.] 1) F. I., Barbarossa, »der Rotbart«, als Herzog von …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”