- Arsinŏë [2]
Arsinŏë, 1) Tochter des Ptolemäos I. von Ägypten und der Berenike, zuerst 299 v. Chr. mit König Lysimachos von Thrakien verheiratet, der ihr Herakleia und mehrere andre Städte schenkte, zerfiel mit ihrem Stiefsohn Agathokles und bewirkte 284 dessen Hinrichtung. Als in dem daraus entbrannten Kriege Lysimachos 281 gegen Seleukos von Syrien gefallen war, floh sie in das feste Kassandreia in Makedonien und machte von hier aus ihre Ansprüche gegen ihren Halbbruder Ptolemäos Keraunos geltend, der nach der Ermordung des Seleukos (280) sich Thrakiens und Makedoniens bemächtigt hatte. Als sie Keraunos hinterlistig in die Ehe geführt hatte, öffnete sie ihm die Tore von Kassandreia. Sofort ließ aber jener die Burg besetzen, die beiden jüngern Söhne der A. ermorden und verbannte diese selbst nach der Insel Samothrake. Von dort entflohen, vermählte sie sich mit ihrem Bruder Ptolemäos II. Philadelphos von Ägypten, der deswegen seine erste Gemahlin Arsinoë, eine Tochter des thrakischen Königs Lysimachos, verbannte, und wurde dessen Mitregentin. Schon zu ihren Lebzeiten wurde sie mit dem Namen Philadelphos, »die ihren Bruder liebt«, zur Göttin erhoben; auch führen mehrere Städte Kleinasiens und Ägyptens ihren Namen.
2) Tochter des Ptolemäos III. Euergetes, Gemahlin ihres Bruders Ptolemäos IV. Philopator, Mutter des Ptolemäos V. Epiphanes, von Livius Kleopatra genannt, half in der Schlacht bei Raphia (217 v. Chr.) an der Seite ihres Gemahls diesem über Antiochos d. Gr. siegen, ward aber auf Betrieb des Sosibios ermordet.
3) Tochter des Ptolemäos XIII. Auletes, ward im sogen. Alexandrinischen Kriege, während Cäsar ihren Bruder Ptolemäos XIV. gefangen hielt, zur Königin ausgerufen und belagerte mit dem ägyptischen Heer Alexandria. Nach Beendigung des Krieges nahm Cäsar A., um ihrer Schwester Kleopatra den Thron zu sichern, mit nach Rom und führte sie im Triumph auf. Der Triumvir Antonius ließ sie 41 v. Chr. auf Verlangen der Kleopatra zu Ephesos im Tempel der Artemis ermorden.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.