- Krone [3]
Krone (lat. corona), kranzförmige Kopfbedeckung, gewöhnlich von Gold oder Silber und mit Edelsteinen und Perlen besetzt, Abzeichen und Schmuck für fürstliche Personen. Das Tragen einer K. als Zeichen der Herrscherwürde war schon in den frühesten historischen Zeiten Sitte; schon von Salomo wird erzählt, daß er eine K. getragen habe, die jedoch den viel ältern Tiaren, Diademen und Stirnbinden der assyrischen, ägyptischen und babylonischen Herrscher geglichen haben wird, die keine eigentlichen Kronen waren. Zur Zeit der römischen Kaiser wurde das Diadem in eine ringförmige K. verwandelt; bis dahin war die Corona (s. d.) besonders als kriegerisches Ehrenzeichen erteilt worden. Die noch zu Anfang des Mittelalters vorkommenden vier oder acht Blättchen, die über die K. hinausragten, erinnern daran, daß diese ursprünglich ein Kranz gewesen. Die byzantinischen Kaiser bedienten sich bereits oben geschlossener Kronen mit Bügeln (s. Tafel »Kostüme I«, Fig. 8: byzantinischer Kaiserornat).
Die alte römisch-deutsche Kaiserkrone (Fig. 1) ist eine runde Kappe, umgeben von acht oben halbkreisförmigen Schildchen, wovon je vier abwechselnd mit Edelsteinen und Perlen besetzt, bez. mit Emailbildern geschmückt sind. Sie wird in der kaiserlichen Schatzkammer in Wien aufbewahrt und wird Karl d. Gr. zugeschrieben, ist aber eine in Sizilien gefertigte Arbeit aus dem 11. Jahrhundert (s. auch »Deutsche Reichskleinodien« mit Tafel, Fig. 2). Die 1804 zur österreichischen Kaiserkrone erklärte K. (Fig. 2) ließ Kaiser Rudolf II. 1602 von einem Augsburger Goldschmied anfertigen. Zu den Insignien des Kaisers von Österreich gehören ferner die ungarische (Stephans-) K. aus dem 11. Jahrh. (s. Stephanskrone mit Abbildung) und die böhmische (Wenzels.) K. aus dem 14. Jahrh. (s. Wenzelskrone, mit Abbildung); bis 1866 gehörte dazu die lombardische oder sogen. Eiserne Krone (s. d. mit Abbildung) ane dem 8. Jahrh., die im Dom zu Monza aufbewahrt wird.
Die neue deutsche Kaiserkrone (Fig. 3) die bis jetzt nur im Modell vorhanden ist, hat einig; Ähnlichkeit mit der alten Reichskrone. Sie besteht aus acht goldenen, oben halbkreisförmigen, senkrecht gestellten Schildchen, die mit Brillanten eingefaßt sind; die größern Schildchen zeigen ein Edelsteinkreuz, das unterhalb der Kreuzarme von 2 kleinern Edelsteinkreuzen begleitet ist.
Die kleinern Schildchen zeigen den mit Brillanten besetzten Reichsadler. Die K. ist oben mit vier Bügeln geschlossen. die mit Blattwerk besetzt sind und am Gipfel den Reichsapfel tragen. Das Futter der K. besteht aus Goldbrokat (vgl. auch das Textblatt zur Tafel »Deutscher Reichsadler«). Die Kronprinzenkrone, die gewöhnlich mit der Großherzogskrone (s. unten) übereinstimmt, hat für den Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen eine der Kaiserkrone ähnliche Form mit vier Bügeln, die mit Perlenzinken besetzt sind und oben durch den Reichsapfel geschlossen werden. Auf dem Kronenreifen stehen vier Adler zwischen vier Kreuzen. Auch der Prinz von Wales, der englische Thronfolger, hat eine besondere K. mit zwei Bügeln und Lilien und Kreuzen auf dem Kronenreifen. Die alte Königskrone (Fig. 4), die in der Heraldik immer nur in der Vorderansicht abgebildet wird, besteht aus einem Goldreifen mit Blättern, die nach Belieben auch mit Perlenzinken abwechseln.
Im 13. Jahrh. führten nur Österreich und Kärnten diese K. auf dem Helm, wohl wegen der von Kaiser Friedrich II. geplanten Erhebung Österreichs zum Königreich. Im 14. Jahrh. wurde dieser Gebrauch allgemein, weshalb diese K. auch Helmkrone genannt wird. Als solche hat sie keinen Wert als Rangabzeichen. Diese Laubkrone ist die Grundlage der meisten spätern Kronenformen. Mit Bügeln geschlossen ohne Futter ist sie die moderne Königskrone (Fig. 5). Dieselbe K. gefüttert gilt jetzt als Großherzogskrone (Fig. 6), die der Große Kurfürst annahm, als er die Souveränität über Preußen erlangte. Die Erbgroßherzogskrone ist eine geschlossene Königskrone in der Art, die auch von den Prinzen königlicher Häuser zum Unterschied von der K. des Herrschers getragen wird. Die nicht souveränen Kurfürsten des alten Wahlreichs führten einen mit Hermelin aufgeschlagenen Hut (Kurhut, Fig. 7) oder auch den jetzigen Herzogshut oder die Herzogskrone (Fig. 8); der Erbherzogshut ist eine offene Herzogskrone, die bis zur halben Kronenhöhe gefüttert ist. Der österreichische Erzherzogshut besteht aus einer kirschroten Samtmütze mit ausgezacktem Hermelinstulp, hinter dem eine goldene Zinkenkronesichtbar wird, über der sich zwei vierkantige, oben mit einem Saphir geschmückte Bügel kreuzen.
Der alte österreichische Herzogshut zeigt einen ausgezackten Hermelinstulp und nur einen Bügel. Die österreichischen Erzherzoge führen seit 1816 ungefütterte Königskronen im Wappen (weil sie als kaiserliche Prinzen den Königen gleichstehen). Der Fürstenhut (Fig. 9) zeigt zwei sich kreuzende Bügel und Hermelinstulp; häufig wurde an Stelle des Hermelinaufschlags ein Kronreifen mit Blättern geführt, ähnlich der sogen. Erlauchtkrone (Fig. 10), die jetzt den vormals reichsständischen Grafen eigentümlich ist und oben in der Mitte ein Hermelinschwänzchen zeigt. Auf die alte Königskrone geht auch die päpstliche K. oder Tiara (Fig. 11) zurück.
Sie besteht aus einer hohen weißen (ehemals purpur-, blau- und grünseidenen) Mütze, die mit drei Kronen überzogen und oben mit dem Reichsapfel besetzt ist.
Eine weitere Abart ist die französische Marquiskrone (Fig. 12), bei der die Blätter mit je drei in Gold gefaßten Perlen abwechseln. Die Rangkronen des niedern Adels kamen im 18. Jahrh. nur sehr vereinzelt vor, und es herrschte bei ihrer Anwendung völlige Willkür. Die Festsetzung einer bestimmten Anzahl von Perlen für jede Adelsklasse ist neuern Datums. Streng genommen gebührt dem Grafen eine K. mit neun (Fig. 13, S. 731), dem Freiherrn eine solche mit sieben (Fig. 14) und dem unbetitelten Edelmann eine K. mit fünf Perlen in der Vorderansicht (Fig. 15). Nach heraldischer Lehre sollen die Rangkronen nicht auf dem Helm, sondern nur unmittelbar auf dem Schild geführt werden. Die offizielle Heraldik schiebt sie zwischen Schild und Helm. Den Städten kommen nach jetzigem Gebrauch Mauerkronen zu, die den altrömischen Kronen dieses Namens (s. Corona) nachgebildet sind (Fig. 16). Vgl. Gerlach, Kronenatlas (Abbildungen sämtlicher Kronen, Wien 1877); Ströhl, Heraldischer Atlas, Tafel 15 u. 16 (Stuttg. 1899). – Figürlich versteht man unter K. den Kroninhaber, die Person des Monarchen mit den ihr zustehenden Rechten, daher man von Krongütern, Kronämtern, Kronenorden, Krondotationen etc. spricht. Übrigens kommt die K. auch als Ehrenschmuck (Bürger-, Braut-, Totenkrone etc.) in verschiedener Bedeutung und Anwendung vor. – Den Namen K. (Wendenkrone) führen auch die der La Tène-Periode, also vorrömischer Zeit, angehörigen, mit Zackenkranz versehenen runden Bronzereifen, die sich mittels eines Scharniers öffnen lassen und deshalb als Halsschmuck anzusehen sind. Sie wurden in Norddeutschland in Hannover bis Posen und Preußen gefunden.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.