- Herzog [1]
Herzog (lat. Dux) hieß bei den alten Germanen derjenige, der an der Spitze des Heeres zieht. Tacitus nennt jene, in denen er die eigentlichen Häupter der Volksstämme sah, Könige (reges), die Herzoge aber Heerführer (duces) Als die germanischen Stämme nach der Völkerwanderung seßhaft wurden, blieben die siegreichen Herzoge Oberhäupter ihrer Völker. Im Langobarden- und im Frankenreich wurden auch königliche Beamte mit dem Titel H. eingesetzt; diese hatten die Rechte und Befugnisse der Grafen (s. Graf, S. 209), doch über ein größeres Gebiet zum Zweck einer bessern Landesverteidigung oder zur Erhaltung des Landfriedens. In den Zeiten der Schwäche des merowingischen Königtums erlangten diese Herzoge bald größere Selbständigkeit; so kam es, daß schon in den letzten Zeiten der Merowinger die Herzoge in Bayern, Alemannien, Thüringen und Friesland ihre Herzogtümer erblich regierten und mitunter sogar unabhängig zu machen suchten. Es war deshalb seit Karl d. Gr. das Bestreben der Könige und Kaiser, die Macht der Herzoge einzuschränken und ihre Zahl zu verringern. Unter der Regierung Heinrichs IV. gewann jedoch die herzogliche Gewalt wieder festern Boden, so daß damals in Deutschland sieben Herzogtümer: Sachsen, Franken, Bayern, Kärnten, Schwaben, Ober- und Niederlothringen, bestanden, die allmählich aber bis auf das jetzige Königreich Bayern unter den Wittelsbachern verschwanden. Dagegen entstanden durch Erbteilungen herzoglicher Häuser sowie durch Erhebung von Fürsten zu Herzogen neue Herzogtümer, die mit der Zeit und nach der Auflösung des Deutschen Reiches die volle Souveränität erlangten, während in den nicht germanischen Ländern Europas aus dem Kampf mit dem Königtum ein entgegengesetztes Ergebnis (die Umbildung der Herzogswürde in einen bald erblichen, bald bloß persönlichen Titel [in Frankreich duc, in Italien duca, in Spanien duque] mit den Vorrechten des hohen Adels) hervorgegangen ist. Auch in Deutschland kommt gegenwärtig der Herzogstitel in den königlichen Häusern von Bayern und Württemberg vor. Das Haus Österreich hat für seine Prinzen und Prinzessinnen den Titel Erzherzog und Erzherzogin beibehalten. Mehreren ältern Herzogtümern Deutschlands ist durch die Restauration von 1814 der bereits von Napoleon I. verliehene Name Großherzogtum mit königlichen Ehren für deren Landesfürsten teils bestätigt, teils neu gewährt worden. Gegenwärtig führen den Titel H. in Deutschland Anhalt und die sächsischen Herzogtümer Ernestinischer Linie mit Ausnahme von Weimar, das die Großherzogswürde hat. Dazu kommt noch das Herzogtum Braunschweig (s. d.), das seit 1885 unter einem Regenten steht. Der Titel der souveränen Herzoge in Deutschland ist seit 1844 Hoheit (früher Durchlaucht), der Titel der mediatisierten und Titularherzöge Durchlaucht. Das Wappen der Herzoge war früher zur Bezeichnung ihrer Würde mit einem Fürstenhut versehen, später aber haben die souveränen Herzoge Königskronen über ihren Wappen angenommen (vgl. Krone).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.