- Heiligen Grabes-Orden
Heiligen Grabes-Orden, 1) (regulierte Kanoniker vom Heiligen Grabe) von dem Patriarchen Arnold von Jerusalem 1114 gestiftet und 1489 mit den Johannitern vereinigt. Als Ritter vom Heiligen Grabe galten aber auch alle, die in der Grabeskirche zu Jerusalem den Ritterschlag empfangen hatten. Der Orden selbst hat sich nur in einigen weiblichen Verzweigungen erhalten. – 2) (Orden vom Heiligen Grabe) päpstlicher Orden; nach einigen 1099 von Gottfried von Bouillon zur Bewachung des Heiligen Grabes, wahrscheinlich aber erst von Papst Alexander VI. um 1496 zur Belebung des Glaubens- und Wallfahrtseifers gestiftet, griff er tätig in die Kämpfe gegen die Ungläubigen ein und war über ganz Europa verbreitet. Die Großmeister des Ordens waren immer die Päpste; aber der Pater Guardian der Minoriten des heil. Franziskus zu Jerusalem hatte von früh an das Recht, Ritter zu ernennen. Durch Dekret vom 10. Dez. 1848 erhielt der Patriarch von Jerusalem das Recht, allein den Orden zu verleihen, immer freilich im Namen des apostolischen Stuhles. Der Orden ist seit langem nur noch eine Ehrenauszeichnung, die durch Dekret Pius' IX. vom 24. Jan. 1868 in drei Klassen geteilt wurde: Großkreuze, Komturen und Ritter. Das Ordenszeichen besteht in einem rot emaillierten Krückenkreuz mit vier einfachen kleinen Kreuzen in den Winkeln, das an einem schwarzmoirierten Bande getragen wird. Die Großkreuze tragen Band und Kreuz über die rechte Schulter zur linken Hüfte, dazu einen Silberstern mit dem von einem Palmenkranz umgebenen Kreuz in der Mitte; die Komture das Kreuz am Hals, die Ritter an der linken Brust. Dazu gehört für alle drei Klassen eine weiße Uniform mit weißem Mantel. Vgl. J. Hermens, Der Orden vom Heiligen Grabe (2. Aufl., Köln 1870).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.