- Hartenau
Hartenau, Alexander, Graf von, geb. 5. April 1857, gest. 17. Nov. 1893 in Graz, zweiter Sohn des Prinzen Alexander von Hessen-Darmstadt (s. Alexander 14), führte, wie seine Brüder, den Titel eines Prinzen von Battenberg, trat in das 24. Dragonerregiment ein, machte 1877 im Hauptquartier des Großfürsten Nikolaus den Krieg in Bulgarien gegen die Türkei mit und ward darauf nach Berlin in das Regiment Gardedukorps versetzt. Der Zar Alexander II., sein Oheim, bestimmte ihn zum Fürsten von Bulgarien, und die Mächte gaben ihre Zustimmung. Er wurde denn auch 29. April 1879 von der bulgarischen Nationalversammlung zum Fürsten von Bulgarien gewählt. Am 8. Juli d. I. hielt er in Trnowo seinen Einzug und leistete den Eid auf die neue Verfassung des Fürstentums, schlug aber seine Residenz in Sofia auf. Da die von radikalen Agitatoren beherrschte Deputiertenkammer seinen Bestrebungen für das Volkswohl Hindernisse in den Weg legte, erklärte er 9. Mai 1881, die Krone niederlegen zu müssen, wenn ihm nicht außerordentliche Regierungsvollmachten zugestanden würden; diese bewilligte ihm die außerordentliche Nationalversammlung 13. Juli. Auch den russischen Einfluß drängle er geschickt zurück und stellte 1883 die Verfassung von Trnowo her, um die völlige Unabhängigkeit Bulgariens vorzubereiten. Dies zog ihm den Haß der Panslawisten in Rußland zu. Als er nach dem Aufstand in Ostrumelien (18. Sept. 1885) hier die Herrschaft übernahm und sich 20. Sept. »durch den Willen des allmächtigen Gottes und des Volkes Fürst beider Bulgarien« nannte, rief der Zar die russischen Offiziere ab, um Bulgarien wehrlos zu machen; und als Alexander dennoch über Serbien siegte und die Mächte ihm Ostrumelien ließen, zettelten russische Agenten eine Verschwörung unter den Truppen an. Er wurde 21. Aug. 1886 in seinem Palast zu Sofia überfallen, zur Abdankung genötigt und nach der russischen Stadt Reni geschafft. Hier freigelassen, kehrte er nach Bulgarien zurück, wo das Volk die Verschwörer verhaftet und eine dem Fürsten anhängliche Regierung eingesetzt hatte. Doch ließ er sich in Rustschuk, 29. Aug. mit Begeisterung aufgenommen, vom russischen Konsul verleiten, 30. Aug. die Wiederübernahme der Regierung von des Zaren Zustimmung abhängig zu machen. Da diese von Alexander III. schroff abgelehnt wurde, dankte er 7. Sept. 1886 ab und zog sich nach Darmstadt zurück; seinen unbeweglichen Besitz verkaufte er für 21/2 Mill. Frank an den bulgarischen Staat. Nachdem 1888 der Plan der Gemahlin des Kaisers Friedrich III., den Exfürsten mit ihrer Tochter Viktoria zu vermählen, an Bismarcks Rücksichten auf den unversöhnlichen Zaren gescheitert war, verheiratete sich Alexander 2. Febr. 1889 in Nizza mit der bisherigen Hofsängerin in Darmstadt, Johanna Loisinger, und nahm den Namen eines Grafen von H. an. 1890 wurde er vom Kaiser von Österreich zum Obersten ernannt und 1892 zum Generalmajor befördert. Die Bulgaren bewilligten ihm 1891 eine jährliche Dotation von 50,000 Fr. Auch wurde seine Leiche 26. Nov. 1893 in der St. Georgskapelle in Sofia beigesetzt. Vgl. Koch, Mitteilungen aus dem Leben und der Regierung des Fürsten Alexander von Bulgarien (Darmst. 1887); Sobolew, Der erste Fürst von Bulgarien (Leipz. 1886); Golowine, Fürst Alexander I. von Bulgarien (Wien 1895); Glaser, Fürst Alexander von Bulgarien (Bensheim 1901); Klaeber, Fürst Alexander I. von Bulgarien, ein Lebensbild (Dresd. 1904).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.