Freiheitsverbrechen

Freiheitsverbrechen

Freiheitsverbrechen. Unter der Bezeichnung »Verbrechen und Vergehen wider die persönliche Freiheit« pflegt die neuere Gesetzgebung eine Anzahl von strafbaren Handlungen zusammenzufassen, die sich gegen die ungestörte Betätigung des Willens richten, ohne daß jedoch die Vergewaltigung als Mittel zur Verletzung eines andern Rechtsgutes, wie bei der Notzucht, dem Raub etc., zu dienen bestimmt ist. Die F. nehmen insoweit eine subsidiäre Stellung im System des Strafrechts ein, wie das schon gemeinrechtlich bezüglich des crimen vis der Fall war, aus dem sie sich entwickelten. Das Reichsstrafgesetzbuch rechnet zu den F.: den Menschenraub (s.d.) und dessen Unterart, den Kinderraub, die Entführung (s.d.), die Gefangenhaltung (s.d.), die Freiheitsberaubung oder Einsperrung (s. Gefangenhaltung), die Nötigung (s.d.) und die Drohung (s.d.). Vgl. Bruck, Zur Lehre von den Verbrechen gegen die Willensfreiheit (Berl. 1875); Käb, Zur Lehre von der Freiheitsberaubung (Münch. 1897); Peratoni, Dei delitti contro la libertà (1891).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Einsperrung — Einsperrung, s. Freiheitsverbrechen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gefangenhaltung — eines Menschen ist die vorübergehende oder dauernde Entziehung der persönlichen Freiheit. Fehlt es an einer gesetzlichen Befugnis zur G., so erscheint sie als ein widerrechtlicher Eingriff in die persönliche Freiheit und, wofern sie sich nicht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewalt — (Gewalttätigkeit) ist die Anwendung erhöhter körperlicher Kraft zur Überwindung eines Widerstandes, mag dieser durch den Körper eines Menschen oder durch einen Gegenstand geleistet werden (physischer Zwang, vis absoluta oder atrox). Sie… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Menschenraub — (Plagium), das Verbrechen desjenigen, der sich eines Menschen durch List, Drohung oder Gewalt bemächtigt, um ihn in eine hilflose Lage zu versetzen und darin preiszugeben, oder um ihn in Sklaverei, Leibeigenschaft oder in auswärtige Kriegs oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”