Rechtsgut

Rechtsgut

Rechtsgut, das durch die Rechtsordnung geschützte Gut oder Interesse. Der Begriff wird in der heutigen Rechtsordnung insbes. zu systematischen Zwecken ver wertet. So kann das System des bürgerlichen Rechtes wie des Strafrechts, aber auch des Völkerrechts, auf die Einteilung der Rechtsgüter (Leben, Ehre, Freiheit, Vermögen etc.) aufgebaut werden. Für die Verwertung des Begriffs ist aber auch die Erkenntnis bestimmend, daß gerade das Wesen des Rechtes in seinem Zweck, dem Schutze menschlicher Interessen zu dienen, gelegen ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch zählt in § 823 bis 826 alle die Interessen auf, die rechtlich geschützt, also Rechtsgüter sind.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Rechtsgut — Rẹchts|gut, das (Rechtsspr.): durch das Recht geschütztes Gut od. Interesse. * * * Rechtsgut,   Gut, in dem sich Lebensinteressen des Einzelnen und der Allgemeinheit verkörpern und das deshalb von der Rechtsordnung geschützt wird. Rechtsgüter… …   Universal-Lexikon

  • Rechtsgut — Rẹchts|gut …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Absolut geschütztes Rechtsgut — Absolut geschützte Rechtsgüter genießen nach deutschem und österreichischem Recht (schadenersatz und u.U. strafrechtlichen) Schutz gegenüber jedermann. Absolut geschützte Rechtsgüter sind: Persönlichkeitsrechte Leben Körperliche Unversehrtheit… …   Deutsch Wikipedia

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  • Rechtfertigender Notstand — Der allgemeine rechtfertigende Notstand und seine Voraussetzungen sind in § 34 StGB normiert. Es handelt sich um einen Rechtfertigungsgrund, der ein rechtsgutsverletzendes Verhalten gestattet und den dadurch Beeinträchtigten zur Duldung… …   Deutsch Wikipedia

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  • Stillschweigen — Die Verschwiegenheitspflicht (auch Schweigepflicht) im engeren Sinn ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Verpflichtet sein können sowohl Private… …   Deutsch Wikipedia

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