Gewalt

Gewalt

Gewalt (Gewalttätigkeit) ist die Anwendung erhöhter körperlicher Kraft zur Überwindung eines Widerstandes, mag dieser durch den Körper eines Menschen oder durch einen Gegenstand geleistet werden (physischer Zwang, vis absoluta oder atrox). Sie unterscheidet sich dadurch von der Drohung (psychischer Zwang, vis compulsiva oder major), obwohl sie wie diese Mittel sein kann, die Freiheit der Willensbetätigung auszuschließen oder zu beeinflussen. Zu diesem Zwecke kann sie sich entweder unmittelbar gegen die Person des zu Vergewaltigenden richten, oder aber gegen dritte Personen (den Führer des Blinden) oder gegen Sachen (Zertrümmerung eines Reisewagens, um die Weiterreise zu verhindern). Die G. kann Mittel zur Begehung der verschiedensten Verbrechen (Raub, Notzucht etc.) sein; sie ist aber neben der Drohung das spezifische Mittel zur Begehung der Freiheitsverbrechen (s.d.). – Die Anwendung unwiderstehlicher G. versetzt den Angegriffenen in einen Notstand (s.d.), sofern sie rechtswidrig erfolgt, in den Zustand der Notwehr (s.d.); die in solcher Lage begangenen Rechtsverletzungen bleiben straflos.- Höhere G., vis major, nennt man ein Ereignis, das durch die größte Sorgfalt und die besten Vorkehrungen unabwendbar ist. Sie hemmt die Verjährung, falls sie die Ursache der Verhinderung einer Rechtsverfolgung war (§ 203 Bürgerliches Gesetzbuch), beseitigt die Haftung des Gastwirtes für eingebrachte Sachen seiner Gäste (§ 701 ebenda), begründet die Rechte der Erben auf Verlängerung der Inventarfrist, falls sie die Ursache der Nichteinhaltung der gesetzlichen war (§ 1996 ebenda), befreit den Unternehmer von seiner Schadenersatzpflicht, wenn bei dem Betrieb einer Eisenbahn ein Mensch getötet oder verletzt wurde (§ 1 Haftpflichtgesetz) und schließt die Haftung der Eisenbahn und Post für Verluste und Beschädigung des Frachtgutes aus (§ 456 Handelsgesetzbuch). Vgl. Rümelin, Der Zufall im Recht (Freiburg 1896).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gewalt — (de) …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • Gewalt — Gewalt: Mhd. gewalt, ahd. ‹gi›walt, niederl. geweld, aengl. ‹ge›weald, schwed. våld gehören zu dem unter ↑ walten behandelten Verb. Von »Gewalt« abgeleitet ist gewaltig »mächtig, außerordentlich groß oder stark« (mhd. gewaltec, ahd. giwaltig),… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Gewalt — (Vis), 1) die in ihrer Überlegenheit sich geltend machende Kraft; 2) die Anstrengung dazu u. die Besiegung gegentretender Hindernisse; 3) das Vermögen einer freien Kraftäußerung in Bezug auf etwas, das derselben überliegt, mit u. ohne Befugniß;… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gewalt — Sf std. (8. Jh.), mhd. gewalt m./f., ahd. giwalt m./f., as. giwald m./f. Stammwort Wie afr. wald, weld f./n. ein Verbalabstraktum zu walten. Eine andere Stammbildung zeigen anord. vald n., ae. gew(e)ald m./n. (neutrale a Stämme) gleicher… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Gewalt — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • Gewalttätigkeit Bsp.: • Sie nahmen ihr gewaltsam die Tasche weg. • Die Gewalttätigkeit hat in allen Städten zugenommen. • Heutzutage ist zu viel Gewalt im Fernsehen …   Deutsch Wörterbuch

  • Gewalt — Gewalt. Im Privatrecht ist jede Anwendung von Privat G. zur Erlangung eines Rechtes unzulässig, der durch G. Verdrängte wird geschützt, die Selbsthilfe verliert, denn man soll den Richter ansprechen. Die G. fällt als Selbsthilfe (außer der… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gewalt- — [Wichtig (Rating 3200 5600)] Auch: • gewalttätig Bsp.: • Dies war ein gewalttätiges Verbrechen …   Deutsch Wörterbuch

  • Gewalt — Unter den Begriff Gewalt (von althochdeutsch waltan – stark sein, beherrschen) fallen Handlungen, Vorgänge und Szenarien, in denen bzw. durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd und/oder schädigend eingewirkt wird.… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewalt — 1. Alle Gewalt ist Unrecht. – Günther, III, 723; Graf, 4, 57. 2. Bei Gewalt soll Gnade sein. – Graf, 397, 605. Mhd.: Bi gewalt sol gnade sin. (Wackernagel, 39, 10.) – Ez ist dicke daz gesprochen: swer gewaltic waere, der solte ouch gernaedig sin …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Gewalt — Stärke; Herrschaft; Macht; Beherrschung; Heftigkeit; Wucht; Ungestüm; Schmackes (umgangssprachlich); Schwung; Karacho (umgangssprachlic …   Universal-Lexikon

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