Dardanellen

Dardanellen

Dardanellen, die nach der alten Stadt Dardanos (s.d.) benannten vier festen Schlösser beiderseits der Meerenge Hellespont, die als Schlüssel von Konstantinopel geuen (s. das Sonderkärtchen auf der Karte »Mittelmeerländer«). Den 4 km breiten Eingang aus dem Agäischen Meer bewachen die 1658 von Mohammed IV. angelegten neuen Schlösser Seddil Bahr auf europäischer und Kum Kalessi auf asiatischer Seite. 20 km nordöstlich davon liegen an der engsten Stelle die alten Dardanellenschlösser, die Mohammed II. gleich nach der Eroberung Konstantinopels erbauen ließ: Kilid Bahr (»Meeresriegel«) in Europa und Kale Sultanîe (Tschanak-Kalessi) in Asien. Weiter nördlich wurden seit 1867 Küstenbatterien erbaut: auf asiatischer Seite die Batterie Medschidîe, unweit nördlich von Kale Sultanie, und Nagara, an der Stelle des alten Abydos, auf europäischer Seite Namasigja südlich und Degirmenburun und Tscham Burun nördlich von Kilid Bahr. Der seit 1878 erheblich angewachsene Handel der D. konzentriert sich im Hafen von Kale Sultanîe (Dardanellia), wo sich ein deutsches Konsulat befindet. Die Ufer zieren in reichem Wechsel Weingärten, Hecken und Dörfer. Am Ausgang liegt als bedeutendste Uferstadt Gallipoli, nach der die Meerenge auch Straße von Gallipoli genannt wird, gegenüber in Asien Lapsaki (Lampsakos), ein unbedeutendes Dorf mit schöner Moschee. Die Dardanellenstraße wird gebildet durch die kleinasiatische Küste und die schmale, geologisch zu Asien gehörende Halbinsel von Gallipoli und ist nach Alter und Entstehung eine dem Bosporus (s.d.) ähnliche Talfurche von 1,3–7,4 km Breite und 71 km Länge. Sie hat einige Untiefen und eine nach dem Mittelmeer gerichtete Strömung von 2,5–7 km Geschwindigkeit, der eine entgegengesetzt fließende Unterströmung entspricht.-

405 v. Chr. wurde hier am Ägospotamoi (»Ziegenfluß«), südlich von Gallipoli, durch Wegnahme der athenischen Flotte seitens der Spartaner unter Lysandros der Peloponnesische Krieg entschieden. Am Eingang der D. wurden die Türken 1499 und 20. Juli 1657 von den Venezianern besiegt; dagegen wurde die venezianische Flotte 1694 dort geschlagen. Trotz der Dardanellenschlösser drang 1770 ein russisches Geschwader unter Admiral John Elphinston in die Meerenge ein, und 20. Febr. 1807 erschien der englische Admiral Sir John Th. Duckworth mit acht Linienschiffen, vier Fregatten nebst mehreren Brandern und Bombardierbooten vor Konstantinopel. Wie schon früher, so willigte auch in dem Friedensvertrag von 1809 England in die Forderung der Pforte, daß kein nichttürkisches Kriegsschiff in die Dardanellenstraße und in den Bosporus einlaufen dürfe. Und 13. Juli 1841 wurde zu London ein Vertrag zwischen den fünf europäischen Großmächten und der Pforte unterzeichnet, kraft dessen in Friedenszeiten kein nichttürkisches Kriegsschiff in die D. einlaufen dürfe; nur durften die Vertragsmächte je ein leichtes Kriegsschiff im Dienste der Gesandten (Kommissionsschiff, mit Konstantinopel als Station) durchfahren lassen. Benn Beginn des orientalischen Krieges (Juni 1853) ankerte die englisch-französische Flotte im S. von Kum Kale in der Besikabai, von wo sie Ende Oktober in die Dardanellenstraße einlief und 3. Nov. in der Beikosbai Anker warf. Im ersten Anhang zu den Pariser Friedensartikeln von 1856 wurde der Vertrag von 1841 der Hauptsache nach bestätigt; doch behielt sich der Sultan vor, je zwei weitern leichten Kriegsschiffen der fremden Mächte die Durchfahrt zu gestatten, damit sie an den Donaumündungen die Schiffahrtsfreiheit auf der untern Donau überwachen könnten; die Befestigungen an den D. wurden darauf von der Pforte bedeutend erweitert und verstärkt. Nachdem das Londoner Protokoll vom 13. März 1871 die seit 1856 bestehende Schließung der D. für Kriegsschiffe aufgehoben hatte, indem die D. und der Bosporus im Frieden den Kriegsschiffen aller befreundeten und verbündeten Mächte geöffnet werden durften, legte der Berliner Vertrag vom 13. Juli 1878 (Art. 63) dem Sultan von neuem die Pflicht auf, kein fremdes Kriegsschiff die D. passieren zu lassen. 1891 schloß die Pforte mit Rußland ein Abkommen, das den Schiffen der unter Handelsflagge fahrenden, nicht armierten sogen. Freiwilligen russischen Flotte die Durchfahrt, nach vorheriger Anzeige auch mit Soldaten oder Sträflingen, gestattete. 1895 räumte die Türkei den Signatarmächten von 1878 (nicht aber Nordamerika, Spanien, Holland und Griechenland) das Recht ein, je ein zweites leichtes Kriegsschiff als Kommissionsschiff durch die D. laufen zu lassen, ohne Anker werfen zu dürfen. Vgl.***, La mer Noire et les détroits de Constantinople (Par. 1900).

Kleine D. heißen die beiden alten venezianischen Festen am Eingang des Meerbusens von Lepanto, der den Peloponnes von Mittelgriechenland scheidet: Kastro Rumelias auf dem Festland und Kastro Moreas im Peloponnes, im Altertum Antirhion und Rhion.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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