- Bogislaw
Bogislaw (Bogislav, Bogislaus), Name mehrerer Herzöge von Pommern. 1) B. X., Herzog von Pommern, geb. 1454, gest. 5. Okt. 1523, Sohn des Herzogs Erich II. und der pommerschen Prinzessin Sophie, brachte seine Jugend wegen der brandenburgisch-pommerschen Kriege in Hinterpommern und am polnischen Königshofe zu, folgte nach dem Tode des Vaters (5. Juli 1474) in Pommern-Stettin und wurde nach dem Tode seines Oheims Wartislaw X. (17. Dez. 1478) Herzog von ganz Pommern. Er vermählte sich 1477 mit Margarete, Tochter des Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg, und mußte nach unglücklichem Kampfe 1479 im Vertrage zu Prenzlau die brandenburgische Lehnshoheit anerkennen, doch begnügte sich Brandenburg 1493 mit dem Anfallsrecht. 1496 zog er zum König Maximilian I. und unternahm dann bis 1498 eine Pilgerfahrt nach dem Heiligen Land. Nach dem Beispiel süddeutscher Fürsten, deren Verwaltung er kennen gelernt hatte, hob er die gesunkene Fürstenmacht wieder, organisierte die Verwaltung des Landes und schuf Ordnung und Sicherheit. Den Adel brachte er zur Anerkennung seiner Lehnshoheit und bezwang den Widerstand der Städte Stettin und Stralsund. Zur Reformation der Kirche nahm er keine feste Stellung ein, doch war er der erste deutsche Fürst, der ein Kloster in seine Verwaltung nahm (1522). Als seine erste Gemahlin 1489 starb, vermählte er sich 1491 mit der polnischen Prinzessin Anna, die 1503 starb. Den Reichstagen zu Worms 1521 und Nürnberg 1523 wohnte er persönlich bei. Vgl. Benno, Bogislaus X., Herzog von Pommern (Köslin 1822).
2) B. XIV., Herzog von Pommern, geb. 31. März 1580, gest. 20. März 1637, Sohn des Herzogs Bogislaw XIII. und der Prinzessin Klara von Braunschweig-Lüneburg, folgte nach dem Tode seiner beiden ältern Brüder 1620 in Pommern-Stettin, wurde 1623 evangelischer Bischof von Camin und vereinigte 1625 nach dem Tode seines Vetters, des Herzogs Philipp Julius von Wolgast, ganz Pommern. Wallenstein nötigte ihn 1627 zur Aufnahme kaiserlicher Regimenter und 1628 zur Vermittelung mit der vergeblich belagerten pommerschen Stadt Stralsund. Gustav Adolf zwang ihn 1630 zum Abschluß eines Bündnisses und ließ sich, da seine Ehe kinderlos war, den vorläufigen Besitz des Landes für den Fall seines Todes versprechen, doch war B. nicht willens, die brandenburgische Nachfolge zu hintertreiben, und vereinbarte deshalb 1634 mit den Ständen die Einsetzung einer Regentschaft für den Fall seines Todes. Langjährige schwere Krankheit machte B. fast unfähig zur Regierung. Mit seinem Tode erlosch 1637 das pommersche Herzogshaus.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.