- Sachsen-Gotha
Sachsen-Gotha, ehemaliges Herzogtum der Ernestinischen Linie des Hauses Sachsen. Das Gebiet verblieb in der Wittenberger Kapitulation 1547 den Ernestinern, fiel bei der Teilung von 1572 mit Koburg Johann Kasimir, dem ältern Sohn Johann Friedrichs des Mittlern, zu, nach dessen Tod es 1633 an Johann Ernst von Eisenach und, als mit diesem 1638 der Stamm Johann Friedrichs des Mittlern erlosch, bei der Neuteilung der Ernestinischen Lande 1641 an Ernst den Frommen kam, der die Linie S. begründete und 1672 die ältere Linie Sachsen-Altenburg zum größten Teil beerbte. Als Ernst 1675 gestorben war, teilten 1680 seine sieben Söhne. Dem ältesten, Friedrich I. (1675–91), fielen die Ämter Gotha, Tenneberg, Wachsenburg, Ichtershausen, Georgenthal, Schwarzwald, Reinhardsbrunn, Volkenrode, Oberkranichfeld, Altenburg, Leuchtenburg und Orlamünde zu, die das Herzogtum Gotha-Altenburg bildeten; und da 1685 Friedrich die Primogenitur einführte, blieb es bis zum Erlöschen seiner Linie ungeteilt. Unter Friedrich II. (1691–1732), fielen das Herzogtum Eisenberg und sieben Zwölftel von dem Amte Themar 1721 an S. Schon Friedrich I. und Friedrich II. hatten das Land durch kostspielige Liebhabereien u. Soldatenspielerei geschädigt. Friedrich III. (1732–72) führte mit Meiningen 1747 den »Wasunger Krieg« (s. Wasungen), entstanden aus einer Rangstreitigkeit zwischen einer Frau v. Pfaffenrath und Frau v. Gleichen; auch wurde unter ihm das Land durch den Siebenjährigen Krieg, besonders 1757, arg heimgesucht. Die drückende Schuldenlast beseitigte Ernst II. (1772–1804) durch sparsame Verwaltung und Verminderung der Truppen. August (1804–22), ein begeisterter Verehrer Napoleons I., trat 1806 dem Rheinbund bei und ließ seine Truppen in Spanien, Tirol und Rußland kämpfen. Mit Augusts Bruder Friedrich IV., der 1807 katholisch wurde und daher die geistlichen Hoheitsrechte dem Oberkonsistorium überlassen mußte, erlosch 11. Febr. 1825 die Gotha-Altenburgische Linie, und nach längerm Erbstreit fiel in dem Teilungsvertrag vom 12. Nov. 1826 Altenburg an Sachsen-Hildburghausen und bildete fortan ein besonderes Herzogtum, während Gotha mit dem Herzogtum Koburg zum Herzogtum Sachsen-Koburg-Gotha (s. d.) vereinigt wurde, aber seine besondere Verfassung behielt. Vgl. Schulze, Heimatskunde für die Bewohner des Herzogtums Gotha (Gotha 1845–47, 3 Bde.); Galletti, Geschichte und Beschreibung des Herzogtums Gotha (das. 1779–1824, 5 Tle.); Beck, Geschichte des gothaischen Landes (das. 1868–76, 3 Bde.); »Landeskunde des Herzogtums Gotha« (das. 1884); »Mitteilungen der Vereinigung für gothaische Geschichte und Altertumsforschung« (das. 1901 ff.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.