Gesindevermieter

Gesindevermieter

Gesindevermieter bedürfen nach § 34 der Gewerbeordnung vom 30. Juli 1900, wie die Stellenvermieter (s. Stellenvermittelungsbureaus) u. Pfandleihgeschäfte, obrigkeitlicher Erlaubnis zum Betriebe ihres Gewerbes. Sie muß versagt werden, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Nachsuchenden in bezug auf den beabsichtigten Betrieb dartun. Ferner sind die Landesbehörden befugt, über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen und den Geschäftsbetrieb der G. besondere Vorschriften zu erlassen. Die G. und Stellenvermittler sind verpflichtet, das Verzeichnis der von ihnen für ihre gewerblichen Leistungen aufgestellten Taxen der Ortspolizei einzureichen und in ihren Geschäftsräumen anzuschlagen. Diese Taxen bleiben so lange in Kraft, bis ihre Abänderung der Polizei angezeigt und im Geschäftslokal angeschlagen ist. Vgl. Hoffmann, Der Geschäftsbetrieb der G. und Stellenvermittler (Berl. 1901); Ludwig, Die Gesindevermittelung in Deutschland (Tübing. 1904); Becker, Verordnung über den Gewerbebetrieb der G. und Stellenvermittler vom 6. Aug. 1902 (Dresd. 1904).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Konzession — (lat.), Zugeständnis, Genehmigung, Bewilligung, insbes. amtliche Genehmigung einer Anlage oder behördliche Erlaubnis zum Betrieb eines Gewerbes. Die gewerbliche K. ist entweder eine sachliche oder eine persönliche (Real o der Personalkonzession) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stellenvermittelungsbureau — Stellenvermittelungsbureau, Unternehmungen, die gewerbsmäßig den Arbeitsnachweis (s. d.) betreiben. Die Inhaber solcher Stellenvermittelungsbureaus werden Stellenvermittler genannt. Vor Beginn des Gewerbebetriebs ist die Eröffnung eines… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Theateragent — Theateragent, Person, die für Bühnenangehörige Stellen bei den Bühnenunternehmungen besorgen. Der größte Teil der Bühnenengagements deutscher Bühnenangehöriger erfolgt heute durch Theateragenten, die dafür einen mehr oder minder hohen Prozentsatz …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Arbeitsnachweis [1] — Arbeitsnachweis, dient sowohl den Arbeits wie den Arbeitergesuchen. Den Arbeitsuchenden wird über die Arbeitsgelegenheiten, den Arbeitgebern über die vorhandenen Arbeitskräfte Nachweisung erteilt. Der Arbeitsnachweis, mit dem in der Regel auch… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Arbeitsnachweis [2] — Arbeitsnachweis. Die gewerbsmäßig betriebene Stellenvermittlung ist in Deutschland nunmehr im Anschluß an den Vorgang in Frankreich (Gesetz vom 1. März 1904), wenn auch auf anderm Wege, durch ein besonderes Stellenvermittlergesetz vom 2. Juni… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. – Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… …   Lexikon der gesamten Technik

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”