Fangvorrichtungen

Fangvorrichtungen

Fangvorrichtungen, Vorrichtungen, die bei Aufzügen oder bei der Seilförderung in Bergwerken das Herabstürzen der Förderschale in den Schacht verhüten sollen, falls durch einen Zufall das Aufzugs- oder Förderseil reißen sollte. Solche Zufälle können eintreten: wenn die Förderschale zu hoch über die Hängebank gehoben wird; bei unzulässiger Abnutzung des Förderseiles; bei Brüchen, die irgendwo in der Fördereinrichtung vorkommen (Verbindungsteile der Förderschale mit dem Seil, Seilscheibenachse, Schachtleitungen etc.); endlich wenn die abwärtsfahrende Förderschale einen Augenblick im Schachte hängen bleibt und dann bei schlaff gewordenem Seil (sogen. Hängeseil) plötzlich wieder ins Seil fällt. Die wesentlichsten Bestandteile der sehr mannigfachen Arten von F. (Münzner, Hypernie, White u. Grant, Lessing, Hoppe u. v. a.) sind immer erstens eine Feder (Blatt- oder Spiralfeder), die, mit dem Förderseil in Verbindung stehend, durch das Gewicht der Förderschale in gespanntem Zustand gehalten wird, und zweitens die sogen. Fänger, die bei Bruch des Förderseiles durch die entspannte Feder gegen die Führung der Förderschale (Schachtleitungen) angepreßt werden, wodurch die Förderschale mehr oder weniger plötzlich aufgehalten werden soll. Diese Fänger sind entweder exzentrische, an ihren Umfängen mit Zähnen versehene Scheiben (White u. Grant) oder Messer (Münzner) oder auch glatte Backen, die durch eine kniegelenkartige Bewegung an die Schachtleitungen angepreßt werden (Hoppe, Lessing). Die Einrichtung ist in allen Fällen so, daß die entspannte Feder die Fänger nur eben an die Schachtleitungen heranbringt, während das weitere Eingreifen durch die Reibung der Fänger an den Schachtleitungen und das Gewicht der Förderschale erfolgt. Die erstgenannte Art der Fänger sucht die Förderschale möglichst rasch aufzuhalten, während die beiden andern Arten mehr bremsend wirken (Fallbremsen) und daher die Schale erst auf etwas längerm Wege zum Stillstand bringen. Der Vorteil dieser bremsend wirkenden Vorrichtungen besteht namentlich darin, daß, falls bei eintretendem Seilbruch sich etwa Personen auf der Schale befinden sollten, eine Gefährdung für Leben und Gesundheit dieser Personen weniger leicht eintritt als bei den plötzlich und mit Stoß wirkenden Exzenter-F.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Fangvorrichtungen [1] — Fangvorrichtungen werden an den Schachtfördergestellen (s. Fahren und Schachtförderung), namentlich wenn letztere zur Mannschaftsfahrung dienen, angebracht und haben den Zweck, nach eingetretenem Seilbruch das Gestell an den Leitungen… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Fangvorrichtungen [2] — Fangvorrichtungen, Einrichtungen an Aufzuganlagen mit hängendem Fahrkorb, die beim Reißen des Seiles und ähnlichen Zufällen den nun freigewordenen Fahrkorb an derjenigen Stelle im Fahrschacht festhalten sollen, an der sich derselbe zur Zeit des… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Fangvorrichtungen [3] — Fangvorrichtungen , s. Briefbeutelabgabe und fangvorrichtungen …   Lexikon der gesamten Technik

  • Fangvorrichtungen — Fangvorrichtungen, Sicherheitsvorrichtungen zum Festhalten von Maschinenteilen bei Störungen oder Gefahr, bes. zum Festklemmen des Fahrstuhls in den Leitschienen beim Zerreißen des Zugseiles …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Briefbeutelabgabe- und Fangvorrichtungen — dienen dazu, Postsendungen an solche Stationen zu befördern oder von solchen Stationen aufzunehmen, an denen die Postzüge nicht halten. Um einen Briefbeutel durch den Postwagen auffangen zu können, wird er an einem Ständer in der Nähe der Station …   Lexikon der gesamten Technik

  • Technische Regeln für Aufzüge — Die Technischen Regeln für Aufzüge (TRA) waren für Aufzugsanlagen in Deutschland bis 2011 gültige Betriebsvorschriften. Sie wurden vom Deutschen Aufzugsausschuss (DAA) erarbeitet und herausgegeben und gaben den Stand der Technik wieder. Im… …   Deutsch Wikipedia

  • Bergbau — (hierzu die Tafeln »Bergbau I: Durchschnitt eines Steinkohlenbergwerks, mit Text, Tafel II u. III: Erzbergbau, Tafel IV u. V: Elektrischer Betrieb«), der Inbegriff aller planmäßigen Arbeiten zur Aufsuchung, Gewinnung und Förderung der in der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sicherheitsvorrichtungen — (hierzu Tafel »Sicherheitsvorrichtungen« mit Text) zur Verhütung von Unglücksfällen werden zum großen Teil auf Grund gesetzlicher Vorschriften (z. B. Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884, Reichsgewerbegesetz vom 1. Juni 1891), nach den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aufzüge [1] — Aufzüge, im allgemeinen Maschinen zum Heben von Lasten. Die Laß wird entweder unmittelbar mit den Tragorganen (Seilen, Ketten) der Windemaschine verbunden (Sackaufzüge) oder sie wird von einem besonderen Gestell (Fahrkorb, Fahrbühne, Fahrstuhl)… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Unfallverhütung [1] — Unfallverhütung. Durch § 120a der im Deutschen Reich geltenden Gewerbeordnung vorn 1. Juni 1891 sind die Gewerbeunternehmer verpflichtet, durch Betriebsmaßnahmen die Arbeiter gegen die in der Natur des Betriebes oder der Betriebsstätte liegenden… …   Lexikon der gesamten Technik

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”