Emanzipation

Emanzipation

Emanzipation (lat.) war nach römischem Rechte die Entlassung eines Hauskindes aus der väterlichen Gewalt, anfangs nur mit weitläufigen Förmlichkeiten, später durch landesherrliche Verfügung und schließlich durch einfache Erklärung vor Gericht möglich. In Deutschland pflegte der Haussohn, namentlich in den Ländern sächsischen Rechts (emancipatio saxonica), durch Anlegung eines selbständigen Haushalts (separata oeconomia), die Haustochter durch Verheiratung aus der Schutzgewalt des Hausvaters zu treten. Jetzt gilt nur das Recht der Elterlichen Gewalt (s. d.), wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch festgesetzt ist. In der neuern Zeit hat man das Wort E. auch auf ganz andre Verhältnisse übertragen und darunter im allgemeinen Entlassung, Befreiung aus einem beschränkten, abhängigen Zustand verstanden. So kamen in der neuern Zeit zur Sprache: E. der Frauen, d.h. die Befreiung des weiblichen Geschlechts von den Beschränkungen, mit denen es natürliche oder soziale Verhältnisse umgeben, daher man von emanzipierten Frauen dann zu sprechen pflegt, wenn sich dieselben in auffallender Weise geflissentlich über jene Schranken hinwegsetzen (vgl. Frauenfrage); E. der Schule, d.h. die Befreiung derselben, besonders der Volksschule, aus der abhängigen und untergeordneten Stellung zur Kirche; E. der Juden, d.h. die Versetzung derselben aus dem frühern Zustand der Rechtslosigkeit oder Rechtsbeschränkung in den des vollen Rechtsgenusses und Gleichstellung mit den übrigen Staatsbürgern, im Deutschen Reich gesichert durch das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 über die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung; die E. der Katholiken in Großbritannien und Irland, d.h. die Befreiung derselben von den Rechtsbeschränkungen, denen sie ihres Glaubens wegen unterworfen waren, geschehen durch Parlamentsakte vom 13. April 1829.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Emanzipation — stammt von dem lateinischen emancipare: einen „Sklaven oder erwachsenen Sohn“ aus dem mancipium, der „feierlichen Eigentumserwerbung durch Handauflegen“, in die Eigenständigkeit zu entlassen. Im 17./18. Jahrhundert erfolgte eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Emanzipation — (lat.), bei den Römern die Freilassung einer Person aus der Gewalt des Hausvaters; im heutigen Recht Entlassung von Kindern aus der väterlichen Gewalt, dann allgemein Befreiung aus einem Zustand der Abhängigkeit oder Beschränkung, wie E. der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Emanzipation — Sf erw. fach. (16. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. ēmancipātio ( ōnis), einem Abstraktum zu l. ēmancipāre entlassen, für selbständig erklären , zu l. mancipāre zu eigen geben und l. ex , zu l. manus Hand und l. capere fangen, ergreifen . Das… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Emanzipation — Gleichberechtigung; Chancengleichheit; Gleichstellung; Gleichsetzung * * * Eman|zi|pa|ti|on [emants̮ipa ts̮i̯o:n], die; , en: rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung [besonders der Frauen mit den Männern]: für die Emanzipation der Frau… …   Universal-Lexikon

  • Emanzipation — a) Ablösung, Befreiung, Emanzipierung, Loslösung, Verselbstständigung. b) Chancengleichheit, Frauenemanzipation, Gleichberechtigung, Gleichheit, Gleichrangigkeit, Gleichstellung, Gleichwertigkeit, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Emanzipation — E·man·zi·pa·ti·on [ tsi̯oːn] die; , en; meist Sg; die Befreiung aus sozialer, rechtlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit <für die Emanzipation kämpfen>: die Emanzipation der Frau || K: Frauenemanzipation || hierzu e·man·zi·pie·ren, sich… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Emanzipation — die Emanzipation, en (Mittelstufe) gesellschaftliche Gleichstellung von Mann und Frau Beispiel: Viele Männer lehnen die Emanzipation der Frau ab …   Extremes Deutsch

  • Emanzipation — emanzipiert »Gleichberechtigung, Selbstständigkeit anstrebend, unabhängig (von Frauen)«: Das Adjektiv ist das 2. Partizip zu dem im 17. Jh. aus lat. emancipare entlehnten Verb emanzipieren. Der ursprünglich im römischen Patriarchat begründete… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Emanzipation - info! — Emanzipation: Das seit dem 18. Jahrhundert im Deutschen gebrauchte Wort kommt aus dem Lateinischen: emancipatio ist ein Begriff der römischen Rechtssprache, der die Entlassung des Sohnes aus der väterlichen Gewalt in die zivilrechtliche… …   Universal-Lexikon

  • Emanzipation der Juden — Als jüdische Emanzipation bezeichnet man den Weg der Juden vom Rand der Gesellschaft, wo sie eine rechtlich, religiös und sozial diskriminierte Minderheit waren, in die Mitte der Gesellschaft. Ihre Eingliederung begann mit der Anerkennung als… …   Deutsch Wikipedia

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