Schutzgewalt

Schutzgewalt

Schutzgewalt nennt man vielfach die Landeshoheit über überseeische Kolonien, wie die völkerrechtlichen Befugnisse in der Interessensphäre (s. d.) oder dem Hinterlande (s. d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Schutzgewalt — Schutzgewalt,   Völkerrecht: 1) das Recht aller Staaten, ihren Angehörigen gegenüber fremden Staaten diplomatischen Schutz zu gewähren; 2) die über abhängige oder koloniale Gebiete ausgeübte Herrschaft eines Staates (Protektorat, Schutzgebiete).… …   Universal-Lexikon

  • Kolonialrecht — Kolonialrecht, im allgemeinen der Inbegriff der Rechtssätze, welche die Rechtsverhältnisse der Kolonien regeln. Im einzelnen ist jedoch folgende Unterscheidung zu machen: 1) K. wird das Recht genannt, das in den Kolonien jeweilig gilt, also für… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schutzgebietsgesetz — Basisdaten Titel: Schutzgebietsgesetz Früherer Titel: Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete Abkürzung: SchGG Art: Reichsgesetz Deutsches Reich …   Deutsch Wikipedia

  • Kolonialrecht — Als Kolonialrecht bezeichnete man im allgemeinen die Rechtsnormen, welche die Rechtsverhältnisse der Kolonien regelten. Im Einzelnen ist jedoch folgende Unterscheidung zu machen: Kolonialrecht wird das Recht genannt, welches in den jeweiligen… …   Deutsch Wikipedia

  • Mundĭum — (latinisiert aus althochd. munt, niederd. und nordd. mund, »Hand«, im Neuhochdeutschen in Verbindungen und Ableitungen wie Vormund, Mündel etc. erhalten; Mundschaft, Mundrecht), im germanischen Recht eine Schutzgewalt, deren hauptsächlichste… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vogtei — (in veralteter Schreibung: Voigtei, auch Mundium, Advocatia), Bezeichnung für die deutschrechtliche Schutzgewalt, d. h. die Befugnis, andre so zu schützen und so zu vertreten, daß diese dadurch in ein Abhängigkeitsverhältnis versetzt werden.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gerichtsherrschaft — Die Gerichtsherrschaft ist ein historischer Ausdruck für das Recht eines Grundherren, Gericht zu halten. Diejenige Person, welche dieses Recht besaß, wurde Gerichtsherr oder Gerichtsfrau genannt.[1] Mit der Grundherrschaft war ursprünglich die… …   Deutsch Wikipedia

  • Landvogtei — Vogtei steht für den Machtbereich und das Amtsgebäude eines Vogtes; Vogtei (Westthüringen), eine in Westthüringen gebräuchliche Landschaftsbezeichnung für die drei Dörfer Oberdorla, Niederdorla und Langula; Verwaltungsgemeinschaft Vogtei, eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Leibeigenschaft — Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über einen Leibeigenen.[1] Leibeigene waren zu Frondiensten verpflichtet und durften zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Ostfriesische Häuptlinge — Ostfriesland zur Zeit des Häuptlingswesens. Die Ostfriesischen Häuptlinge (hovetlinge / hovedlinge) übernahmen im Verlauf des 14. Jahrhunderts Machtpositionen in Ostfriesland, nachdem die alte egalitäre Verfassung aus der Zeit der Friesischen… …   Deutsch Wikipedia

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