Hauskind

Hauskind

Hauskind, der unter väterlicher, bez. mütterlicher Gewalt Stehende, sei es Sohn oder Enkel (lat. filiusfamilias), sei es Tochter oder Enkelin (filiafamilias). Vgl. auch Elterliche Gewalt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Шмидт Карл Адольф — (Schmidt Ilmenau, 1818 умер) юрист; с 1843 г. профессор римского права в йенском университете, с 1849 г. в грейфсвальдском, с 1850 г. во фрейбургском. В 1858 66 гг. был избираем в баденскую палату депутатов. С 1869 г. профессор лейпцигского… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Шмидт, Карл Адольф — (Schmidt Ilmenau, 1818 †) юрист; с 1843 г. профессор римского права в йенском университете, с 1849 г. в грейфсвальдском, с 1850 г. во фрейбургском. В 1858 66 гг. был избираем в баденскую палату депутатов. С 1869 г. профессор лейпцигского… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Actio noxalis — Die actio noxalis ist eine auf das frühe römische Recht zurückgehende Haftung des Gewalthabers für den Gewaltunterworfenen. Sie regelt die Rechtsverhältnisse, wenn der Gewaltunterworfene, etwa ein Sklave oder ein Hauskind, einem Dritten einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Erik Buchholz — (* 1969 in Gera) ist ein deutscher Maler. Erik Buchholz verbrachte seine Kindheit und Schulzeit in Gera, wo er seine Berufsausbildung zum KFZ Schlosser abschloss. 1990 zog er in die Nähe von Esslingen, arbeitete als Pfleger und besuchte die… …   Deutsch Wikipedia

  • Haustochter — Eine Haustochter war im 19. Jahrhundert eine junge Frau, die für eine bestimmte Zeit in einer fremden Familie lebte, um dort die Führung eines Haushalts zu erlernen.[1] [2] Die Haustochter war keine Hausangestellte, sondern sollte wie ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Noxalhaftung — Die actio noxalis ist eine auf das frühe römische Recht zurückgehende Haftung des Gewalthabers für den Gewaltunterworfenen. Sie regelt die Rechtsverhältnisse, wenn der Gewaltunterworfene, etwa ein Sklave oder ein Hauskind, einem Dritten einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Noxalklage — Die actio noxalis ist eine auf das frühe römische Recht zurückgehende Haftung des Gewalthabers für den Gewaltunterworfenen. Sie regelt die Rechtsverhältnisse, wenn der Gewaltunterworfene, etwa ein Sklave oder ein Hauskind, einem Dritten einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Peculĭum — (lat.), im Römischen Recht das Vermögen, welches eine einer fremden Gewalt unterworfene Person (Hauskind od. Sklave) mit der Bewilligung seines Gewalthabers (Pater familias od. Dominus) zu eigner Verwaltung in Händen hatte. Ursprünglich wurde… …   Pierer's Universal-Lexikon

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