Rechtshängigkeit

Rechtshängigkeit

Rechtshängigkeit (Litispendenz), der durch die Klageerhebung bewirkte Zustand einer streitigen Rechtssache. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 265 ff.) wie nach der österreichischen (§ 234) hat die R. nicht mehr, wie nach gemeinem Recht, die Wirkung, daß die im Streit befangene Sache oder Forderung (res litigiosa) nicht mehr veräußert werden darf, deren Veräußerung oder Übertragung hat aber auf den Rechtsstreit keinen Einfluß. Die R. bewirkt, nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 263), daß der Gegner die Einrede der R. (exceptio litis pendentis) erheben kann, wenn während der Dauer der R. eine Partei dieselbe Streitsache anderweit anhängig gemacht wird, ferner daß die Zuständigkeit des Prozeßgerichts durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt wird. Beide Wirkungen treten auch nach dem österreichischen Recht (Zivilprozeßordnung, § 233) und Jurisdiktionsnorm (s. d.), § 29 ein. Die R. hat ferner zivilrechtliche Wirkungen, die sich nach dem bürgerlichen Recht bestimmen, z. B. diejenige, daß dadurch die Verjährung unterbrochen und die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen oder zu Schadenersatz begründet wird. Vgl. Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich, § 209 bis 213, 291, 292, 347, 818, 987 ff., 996, 1435, 1613 und 2023. Eine bedingte R. kennt die deutsche Zivilprozeßordnung nicht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Rechtshängigkeit — Rechtshängigkeit, Litispendenz, Zustand einer Rechtssache, über welche ein Prozeßverfahren schwebt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rechtshängigkeit — Die Rechtshängigkeit oder auch Litispendenz bezeichnet im Prozessrecht einen bestimmten prozessualen Zustand eines Rechtsverhältnisses. Der Beginn und die Folgen der Rechtshängigkeit unterscheiden sich in den verschiedenen Rechtsgebieten.… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtshängigkeit — Rẹchts|hän|gig|keit 〈f. 20; unz.〉 das Schweben einer Rechtssache * * * Rẹchts|hän|gig|keit, die; (Rechtsspr.): das Rechtshängigsein. * * * Rechtshängigkeit,   prozessualer Zustand in gerichtlichem Verfahren, besonders im Zivilprozess die… …   Universal-Lexikon

  • Rechtshängigkeit — Anhängigkeit eines Prozesses mit einem bestimmten Streitgegenstand bei einem Gericht. Eintritt der R. mit ⇡ Klageerhebung. Wirkungen: 1. Materielle Wirkungen: Unterbrechung der Verjährungsfrist (§ 212 I BGB), der Beklagte kommt i.d.R. spätestens… …   Lexikon der Economics

  • Litispendenz — Die Rechtshängigkeit oder auch Litispendenz bezeichnet im Prozessrecht einen bestimmten prozessualen Zustand eines Rechtsverhältnisses. Der Beginn und die Folgen der Rechtshängigkeit unterscheiden sich in den verschiedenen Rechtsgebieten.… …   Deutsch Wikipedia

  • Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… …   Deutsch Wikipedia

  • Anhängigkeit — bezeichnet im Prozessrecht den Zeitpunkt, in dem die Klage beim Gericht eingereicht wird. Die Anhängigkeit ist von der Rechtshängigkeit, also dem Zeitpunkt, in dem die Klage erhoben wird, zu unterscheiden. Grundsätzlich liegt die Anhängigkeit vor …   Deutsch Wikipedia

  • Erledigungserklärung — Als Erledigungserklärung wird im deutschen Prozessrecht eine Prozesserklärung bezeichnet, mit dem ein Streitbeteiligter den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Es wird zwischen beidseitiger (übereinstimmender) und einseitiger… …   Deutsch Wikipedia

  • Zugewinngemeinschaft — Die Zugewinngemeinschaft ist eine Unterart des Güterstandes der Gütertrennung im Bürgerlichen Gesetzbuch, bei der bei Scheidung ein Zugewinnausgleich stattfindet (§ 1363). Inhaltsverzeichnis 1 Regelungen 2 Populäre Rechtsirrtümer zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Bereicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”